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Thema: Doppelte Buchführung

  1. #1
    TP-Member VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt
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    Doppelte Buchführung

    Hi,

    Und nochmal ne Frage von mir

    Ich habe gelesen, dass Gewerbe die zum ersten mal mehr als 300.000€ Umsatz oder mehr als 30.000€ Gewinn machen im anschliessenden Jahr zur Doppelten Buchführung verpflichtet sind.

    Für mich als Selbstständiger ist das doch jede Menge mehr Aufwand oder? Gibt es da Sonderregelungen?

    Und was genau würde sich dabei ändern wenn man auf Doppelte Buchführung umsteigen muss?

    Mfg

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Für mich als Selbstständiger ist das doch jede Menge mehr Aufwand oder? Gibt es da Sonderregelungen?
    naja, kommt drauf an. Sonderregelungen gibt es auf jeden Fall nicht. Entgegen dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG wie es bei der EÜR der Fall ist, kommt es bei einer Bilanz nicht mehr auf die Vereinnahmung des Geldes an für die Buchung als Einnahme, sondern es ist auf die Ausführung der Leistung abzustellen (ähnlich der Sollversteuerung bei der USt). Daher läuft es zwangsläufig darauf hinaus mit Debitoren und Kreditorenkonten zu arbeiten. Am Jahresende ist daher auch eine zeitliche Abgrenzung vorzunehmen (transitorische und antizipative Posten). Das ist der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten.

    Einen ausführlichen Grundlagenkurs gibt es hier unter Buchführung:
    http://www.zingel.de/index0.htm

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt
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    Ja aber hallo. => niemals über den betrag rüber sonst muss ich noch wirtschaftslehre studieren damit ich meine steuererklärung überhaupt abgeben kann

    Gibt es Leute denen ich meine EÜR geben kann und die das dann in eine doppelte Buchführung umwandeln? Oder brauch ich da mehr als nur die Belege und Rechnungen?

    Ich hab keine Ahnung von all dem, verzeiht mir also meine Fragestellungen .

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Gibt es Leute denen ich meine EÜR geben kann und die das dann in eine doppelte Buchführung umwandeln? Oder brauch ich da mehr als nur die Belege und Rechnungen?
    Steuerberater können das

    In den Einkommensteuerrichtlinien gibt es eine Anlage, die man so ohne weiteres aber wohl nicht verstehen wird. Ansonsten häng' ich auch noch mal eine Datei an zum Wechsel der Gewinnermittlungsart.

    Wenn du allerdings wirklich keine Ahnung von der Materie haben solltest empfiehlt es sich zum Steuerberater zu gehen.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (15.08.2007 um 21:18 Uhr)
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  5. #5
    TP-Member VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die Antwort.

    Naja bei mir ists noch nicht so weit. Wollte mich nur mal erkundigen .

  6. #6
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Ich hab auch immer Angst vor dieser Grenze. Ich werde dann wohl einen Steuerberater die komplette Buchführung machen lassen was natürlich ein Vermögen kostet. Ein bischen kommt man sich in diesem Land so vor als hätte nicht die BRD die DDR annektiert sondern andersrum.

  7. #7
    TP-Member DirkJ macht alles soweit korrekt
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    Nur weil man die Grenzen übersteigt heißt das noch lange nicht, dass man im Folgejahr doppelte Buchführung machen muss! Erst wenn das Finanzamt einen anschließend offiziel dazu auffordert, muss man auf doppelte Buchführung umsteigen. Und da können erfahrungsgemäß einige Jahre vergehen...

  8. #8
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Ja, soweit ich weiß ist es so:

    Im Jahr 2006 überschreitest du die Grenzen. Im Jahr 2007 gibst du die Einkommenssteuererklärung ab. Darauf reagiert das FA dann mit dem Hinweis, dass ab 2008 doppelte Buchführung zu machen ist. Wenn ich also merke 2007 komm ich über die Grenze dann wäre doppelte Buchführung erst ab 2009 zu machen bzw. ab 2010 wenn das FA erst 2009 reagiert.

  9. #9
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Es ist halt so das das Finanzamt bei dieser Gewinnhöhe davon ausgeht das man sich einfach einen Steuerberater leisten kann. Ich finde allerdings auch die Gebühren der Steuerberater überzogen, es wäre schön wenn es da einen Discountservice wie juraxx bei Rechtsanwälten geben würde.

  10. #10
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Sven0
    Ich finde allerdings auch die Gebühren der Steuerberater überzogen, es wäre schön wenn es da einen Discountservice wie juraxx bei Rechtsanwälten geben würde.
    Ein Discountservice, der Discount Leistungen erbringt, oder wie soll das aussehen?
    Als Steuerberater hat man im Rahmen der StBGebV auch einen gewissen spielraum. Weiter besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu verabreden.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  11. #11
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    Hallo ...

    mal eine kurzen Anmerkung...

    Mit Inkrafttreten des Mittelstandsentlastungsgesetzes vom 22. August 2006 wurde die Umsatzgrenze des § 141 AO von 350.000€ (300.000€ war sowieso falsch, es hat nur niemand bemerkt!) auf 500.000€ angehoben.

    Um den Gewinn mit einer Ansparabschreibung zu mindern braucht man nun wahrlich keinen StB, also macht Euch nicht sooo viele Gedanken, bis es zur Buchführungspflicht kommt, fliesst eine Menge Wasser den Rhein hinunter.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  12. #12
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von BEBOUB
    Hallo ...

    mal eine kurzen Anmerkung...

    Mit Inkrafttreten des Mittelstandsentlastungsgesetzes vom 22. August 2006 wurde die Umsatzgrenze des § 141 AO von 350.000€ (300.000€ war sowieso falsch, es hat nur niemand bemerkt!) auf 500.000€ angehoben.

    Um den Gewinn mit einer Ansparabschreibung zu mindern braucht man nun wahrlich keinen StB, also macht Euch nicht sooo viele Gedanken, bis es zur Buchführungspflicht kommt, fliesst eine Menge Wasser den Rhein hinunter.

    MfG
    BEBOUB
    Ansparabschreibung klingt gut... Nur... Was ist das ??

  13. #13
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Bekannt unter den Namen:

    - Ansparrücklage
    - Ansparabschreibung
    - 7g-Rücklage
    - 7g-Abschreibung

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html (Absatz 3 bis 6 bzw. 8 )
    http://www.traum-projekt.com/forum/6...beitrag16.html (aus der Suche)
    http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile.pdf (aus der Linkliste Steuerrecht)

    oder geh hier mal auf den "Test-Link" in der Mitte und such da nach "Ansparabschreibung":
    http://www2.nwb.de/portal/content/ir...kt_375378.aspx

    sollte dich die Datenbank nach dem 4. Klick rausschmeißen, einfach neu anmelden und es geht weiter
    Geändert von SvenWeb (13.09.2006 um 13:25 Uhr)
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