naja, kommt drauf an. Sonderregelungen gibt es auf jeden Fall nicht. Entgegen dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG wie es bei der EÜR der Fall ist, kommt es bei einer Bilanz nicht mehr auf die Vereinnahmung des Geldes an für die Buchung als Einnahme, sondern es ist auf die Ausführung der Leistung abzustellen (ähnlich der Sollversteuerung bei der USt). Daher läuft es zwangsläufig darauf hinaus mit Debitoren und Kreditorenkonten zu arbeiten. Am Jahresende ist daher auch eine zeitliche Abgrenzung vorzunehmen (transitorische und antizipative Posten). Das ist der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten.Für mich als Selbstständiger ist das doch jede Menge mehr Aufwand oder? Gibt es da Sonderregelungen?
Einen ausführlichen Grundlagenkurs gibt es hier unter Buchführung:
http://www.zingel.de/index0.htm
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks

Zitieren

.