Gewerbetreibende sicherlich weniger, eher um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, was allerdings nicht heißen soll, dass du da keine Werbung machen darfst.
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
Hier werden zivilrechtliche Begriffe verwendet und keine steuerlichen Begriffe.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html
Im Umkehrschluss würde ich daher sagen, dass Werbung an Unternehmer erlaubt ist und den defininiert § 14 BGB und da sagt Palandt/Heinrichs, dass Einnahmeerzielungsabsicht ausreichend ist (ähnlich dem umsatzsteuerlichen Unternehmer) und keine Gewinnerzielungsabsicht. Insofern würde ich durchaus sagen, dass Werbung erlaubt ist.
Allerdings bin ich kein Jurist und das ist nur meine Meinung inkl. Begründung.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren