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Thema: Wettbewerbsrecht

  1. #1
    TP-Junior dagobert73 macht alles soweit korrekt
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    Wettbewerbsrecht

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, das Wettbewerbsrecht fällt auch unter dieser Rubrik..
    Folgendes: Plane ein Mailing zu erstellen, das im Endeffekt Internet Präsenzen verkaufen möchte (Gestaltung, Hosting und allem Pipapo). ZG sind Besitzer von Ferienhäusern. Jetzt die Frage: Handelt es sich bei dieser ZG um Gewerbetreibende, an die ich Werbung adressieren darf? Oder gelten Sie als Privatpersonen? Ich habe immer nur Infos a la "Haus Annemarie" und dann den Besitzer. Viele werden ja mit Sicherheit noch einen "richtigen" Beruf haben.
    Schon mal vielen Dank für Antworten!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Gewerbetreibende sicherlich weniger, eher um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, was allerdings nicht heißen soll, dass du da keine Werbung machen darfst.

    http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html

    Hier werden zivilrechtliche Begriffe verwendet und keine steuerlichen Begriffe.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

    Im Umkehrschluss würde ich daher sagen, dass Werbung an Unternehmer erlaubt ist und den defininiert § 14 BGB und da sagt Palandt/Heinrichs, dass Einnahmeerzielungsabsicht ausreichend ist (ähnlich dem umsatzsteuerlichen Unternehmer) und keine Gewinnerzielungsabsicht. Insofern würde ich durchaus sagen, dass Werbung erlaubt ist.

    Allerdings bin ich kein Jurist und das ist nur meine Meinung inkl. Begründung.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior dagobert73 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die Antwort Poloatze.

    Nach anfänglichen Bedenken bin ich mittlerweile auch der Meinung, dass eine Werbung erlaubt sein müßte. Als Adressat nenne ich auch immer das entsprechende Gästehaus.

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