Also, das ist jetzt nur hörensagen von mir, aber imho geht das nur bei anerkannten gemeinnützigen Institutionen. Aber ich lasse mich da gern eines besseren belehren.
However, wieso bekommst Du eine Spende?
lg
wys
Hallo,
eine größere Firma, die mir etwas gespendet hat, hat mich um eine Spendenquittung gebeten. Bin ich als Privatperson berechtigt solch eine Spendenquittung zu schreiben? Wenn ja, wie in etwa muss ich diese aufbauen?
Über eine Antwort wäre ich sehr froh.
Liebe Grüße, PythOn_tp
Also, das ist jetzt nur hörensagen von mir, aber imho geht das nur bei anerkannten gemeinnützigen Institutionen. Aber ich lasse mich da gern eines besseren belehren.
However, wieso bekommst Du eine Spende?
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
Spendenbescheinigungen dürfen wie schon richtig geschrieben nur bestimmte Vereinigungen ausstellen.
Man will von dir wohl eine Zahlungsbestätigung haben. Aber eine Spendenbestätigung kommt definitiv nicht in Betracht.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ok, es geht um eine Softwarespende. Aber wenn ich eine Zahlungsbestätigung ausstelle (wie müsste die aussehn?), dann hieße es doch, dass ich was dafür bezahlt habe, oder? Und das habe ich ja nicht.![]()
Um eine Spende handelt es sich nur, wenn auch Geld geflossen ist. Als Privatperson darfst du allerdings ohnehin keine Spendenquittung ausstellen.
Dann schreib keine Zahlungsbestätigung, sondern eine Bestätigung über den Erhalt dieser Software.
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Es gibt aber auch Sachspenden...Zitat von DukeXP
![]()
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Klar. Allerdings dürfen sogar Vereine dafür üblicherweise keine Spendenquittung ausstellen.Zitat von MaWeSol
wer sagt das?Klar. Allerdings dürfen sogar Vereine dafür üblicherweise keine Spendenquittung ausstellen.
Die einzige Besonderheit, die ich im Zusammenhang mit Sachspenden und der Spendenquittung kenne ist, dass die Zuwendungsbestätigung den genauen Wert und die genaue Bezeichnung der Sache enthalten muss. Mehr aber auch nicht. Sicherlich können die Vereine dafür auch Spenden ausstellen, wobei dann vielmehr die Frage gestellt wird, ob die Sachspende für den gemeinnützigen Bereich verwendet wird oder für einen der Gemeinnützigkeit schädlichen Bereich. Begünstigt ist nämlich nur der Bereich, der auch in der Satzung steht (ideeller Zweck)
z.B. der Förderverein eines Schwimmbades schmeißt 'ne Party und die zahlreichen Mitglieder backen Kuchen und Torten und stellen diese dem Verein unentgeltlich zur Verfügung. In diesem Fall sehe ich nämlich keine gemeinnützige Tätigkeit mehr, da das Schmeißen einer Party nicht unmittelbarer Satzungszweck ist sondern einen sogenannten "Zweckbetrieb" innerhalb dieses Fördervereins darstellt, der jedoch nicht förderungswürdig ist und deshalb keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
Just my 2 cents
Sven
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Mhm, es ist tatsächlich eine Sachspende und in dem Brief, der mit der gespendeten Sache kam, stand "Der Wert der Sachspende beträgt Euro 1799,-. Für die baldige Ausstellung einer entsprechenden Spendenquittung wären wir Ihnen sehr dankbar. Da es sich bei diesem Vorgang um eine Sachspende handelt, ist eine Nennung der [Firma] nicht nötig.". Also, wat nun?![]()
Na ja, ich behaupte zwar nach wie vor, dass Du keine Spendenquittung ausstellen kannst, die der Spender irgendwie steuerlich verwerten kann, aber was solls. Mach es einfach so, wie Poloatze es geschrieben hat:
lgDie einzige Besonderheit, die ich im Zusammenhang mit Sachspenden und der Spendenquittung kenne ist, dass die Zuwendungsbestätigung den genauen Wert und die genaue Bezeichnung der Sache enthalten muss. Mehr aber auch nicht.
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
STOPP!!! Das habe ich so nicht geschrieben.Zitat von wys
Er ist kein gemeinnütziger Verein. Also kann er auch keine Spendenquittung ausstellen. Mein Text bezieht sich darauf, was ein gemeinnütziger Verein bei der Ausstellung einer Sachspendenquittung zu beachten hat.
schreib der Firma, dass du nicht berechtigt bist eine Spendenquittung im Sinne von § 10b EStG auszustellen, da du kein gemeinnütziger Verein bist. Du könntest allenfalls eine Empfangsbestätigung ausstellen, was der Firma jedoch nicht viel nützen wird.Zitat von PythOn_tp
Gruß
Sven
EDIT: Liegt hier überhaupt eine Spende vor, also eine Leistung ohne Gegenleistung? Wofür hat man dir die Software denn geschenkt?
Geändert von SvenWeb (03.09.2006 um 23:07 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ich schätze es hängt mit diesem Thread zusammen.
ok, dann drücke ich es mal allgemein gehalten so aus.
Sollte es sich hier um eine Entlohnung im Rahmen eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhältnis handeln (bei Praktikas liegt auch so ein Verhältnis vor), so liegt hier Arbeitslohn vor, nämlich ein Sachbezug i.S.v. § 8 Abs. 2 EStG.
Sollte der Schenker in keinem Bezug zu dir stehen und wirklich nur einen Good Will zeigen (was ich nicht glaube, ein Kaufmann verschenkt nichts), so wäre es als Schenkung zu betrachten und nirgends aufzuführen.
Gruß
Sven
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Na ja, ich habe diese Spende erhalten (ohne Gegeleistung), da ich sie darum gebeten habe mich zu unterstüzen, da ich es evtl. bald für meine Ausbildung benötige und es mich interessiert. Also ist es eine Sachspende.
Sorry, für die ganzen Fragen, nur ist das ein Gebiet, in dem ich mich so gar nicht auskenne, ihr dafür umso mehr. Wie meint ihr sollte ich es machen? Einfach nur schreiben, habe ich erhalten, mit bestem dank oder so?
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