+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Gewährleistung im Falle des Falles

  1. #1
    TP-Member SClan00 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2006
    Beiträge
    84

    Gewährleistung im Falle des Falles

    Hallo...

    Ich möchte Geräte,die ich bei eBay gekauft habe,
    ebenfalls über eBay verkaufen.

    Jetzt gehen wir mal davon aus,eine Toaster.

    Ich muss ja,wenn ich den Toaster wieder verkaufe, eine Gewährleistung und ein Rückgaberecht zugestehen.

    Das Rückgaberecht hat er dann 14 Tage. Das mach ich ja anstatt des Widerrrufsrechts.
    Soweit so gut...

    Aber was ist,wenn ein Gewährleistungsfall auftritt?
    Sprich nach 3 oder 8 Monate meldet dich der Käufer und meint,dass der Toaster kaputt ist und nicht funktioniert?...
    Ich muss Ihn dann zurücknehmen und das Geld zurückzahlen,oder?
    Bleib sozusagen drauf sitzen?...


    Die Gewärleistung werd ich da es sich um Gebrauchtgegenstände handelt auf 1 Jahr reduzieren. Muss ich da bei der Formulierung auf etwas achten?
    Oder reicht es zu schreiben:

    1 Jahr Gewährleistung

    ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Grüsse
    Auf die Knie!...

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Du musst schon hinschreiben das es sich um ein Gebrauchtgerät handelt. Such dir am besten das entsprechende Gesetz raus und bezieh dich darauf, ebenso beim Widerrufs- und Rückgaberecht.

    Und wegen drauf sitzen bleiben... was ist mit Gewährleistung oder Garantie vom Hersteller...

  3. #3
    TP-Member SClan00 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2006
    Beiträge
    84
    Naja, wenn ich den Toaster von einem eBay´ler habe,dann wird der mir da bestimmt keine Gewährleistung geben...Ist ja schliesslich ein Privatverkäufer,oder?

    Weisst Du in welcher Paragraph,in welchem Gesetzestext sich darauf bezieht?...Ich hab leider keine Ahnung wo das steht...
    Auf die Knie!...

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Dann natürlich nicht, hätte ja sein können, du kaufst von einem Händler.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51