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Thema: Materialberechnung

  1. #1
    TP-Newbie Günther Kaefer macht alles soweit korrekt
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    Materialberechnung

    Grüß Gott beisammen,
    ich bin im 4. Geschäftsjahr selbstständiger Kleininternehmer nach § 19 UStG.
    Da ich Kleinunternehmer bleiben will, mußmich darauf achten, das ich nicht über die 17500€ Grenze komme.

    Ich halte Materialkosten der Kunden raus, indem der Kunde das Material selbst besorgt und ich es nur verarbeite. Ich habe fast nur Arbeitsleistung und Maschinenkosten, die ich in Rechnung stelle. Jeder Euro Materialberechnunh bringt mich ja an die Obergrenze 17500€.
    Bei der momentanen Wirtschaftslage in Deutschland kann ich nur durch einen günstigen Stundensatz konkurenzfähig bleiben.

    Frage:
    Wie sieht es aus, wenn ich Material besorge, es zum Selbstkostenpreis bzw. Einkaufspreis weitergebe? Wenn es in der Rechnung auftaucht zählt es dann zum Gesamtumsatz?

    Brauche dringen kompetenten Rat.

    Danke jetzt schon für Eure Mühe und Antworten.

    Günther K.

  2. #2
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    Wie sieht es aus, wenn ich Material besorge, es zum Selbstkostenpreis bzw. Einkaufspreis weitergebe? Wenn es in der Rechnung auftaucht zählt es dann zum Gesamtumsatz?
    Wenn der Kunde das mitbezahlt zählt es zum Entgelt und auch zum Gesamtumsatz.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie Günther Kaefer macht alles soweit korrekt
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    Materialberechnung

    Danke für die schnelle Antwort.
    Wie sieht es in folgendem Fall aus:
    Arbeitsleistung wird in Rechnung gestellt, separat dazu wird um Kostenerstattung des " besorgten Materials " gebeten.
    Text der Rechnung: Vorhandenes Material verrbeitet.
    Separat dazu : Bitte um Erstattung der Kosten: Material besorgt....

    Danke für Antworten

  4. #4
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    Zitat Zitat von Günther Kaefer
    Separat dazu : Bitte um Erstattung der Kosten: Material besorgt....
    Imho ist das eine Rechnung für das Material, egal ob nun mit Gewinnspanne oder nicht, und du willst das bezahlt haben.
    Ob du es nun anders nennst oder nicht, ist wohl egal, es zählt zu deinem Umsatz.

    Es gibt etliche gewerbliche Bereiche wo Material be- oder weiterverarbeitet wird und eigentlich nur die Verarbeitungsleistung zum Gewinn beiträgt, weil eben auf's Material nix aufgeschlagen wird.

  5. #5
    TP-Newbie Günther Kaefer macht alles soweit korrekt
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    Materialberechnung

    Zitat Zitat von dorintia
    Imho ist das eine Rechnung für das Material, egal ob nun mit Gewinnspanne oder nicht, und du willst das bezahlt haben.
    Ob du es nun anders nennst oder nicht, ist wohl egal, es zählt zu deinem Umsatz.

    Es gibt etliche gewerbliche Bereiche wo Material be- oder weiterverarbeitet wird und eigentlich nur die Verarbeitungsleistung zum Gewinn beiträgt, weil eben auf's Material nix aufgeschlagen wird.
    Danke für die Antwort,

    vielleicht habe ich mich nicht konkret genug ausgedrückt:

    Ich besorge, auf Rechnung ( oder Barverkauf ) und namen des Kunden das Material, ohne Berechnunmg von Arbeitsaufwand, wie sieht es da aus??

    Günther K.
    Geändert von Günther Kaefer (10.09.2006 um 14:51 Uhr)

  6. #6
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    Also mal ein bisschen Theorie.

    Es geht hier um Werklieferungen bzw. Werkleistungen. Es wird das fertige Werk geschuldet, wobei Beistellungen nicht am sogenannten Leistungsaustausch teilnehmen und somit nicht steuerbar sind (also auch nicht zum Gesamtumsatz gehören).

    Eine Materialbeistellung liegt vor, wenn der Kunde selbst die Haupt- und Nebenstoffe beschafft und der Lieferant diese bei der Be- oder Verarbeitung verwendet.

    Ich besorge, auf Rechnung ( oder Barverkauf ) und namen des Kunden das Material, ohne Berechnunmg von Arbeitsaufwand, wie sieht es da aus??
    demnach "fremder Name, fremde Rechnung" => echter Agent

    Zitat Zitat von A 27 Abs. 4 Umsatzsteuerrichtlinien
    (4) 1 Eine Materialbeistellung liegt nicht vor, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung der Werkstoffe als Kommissionär ( § 3 Abs. 3 UStG ) mitgewirkt hat. 2 In diesem Fall umfasst die Lieferung des Wertunternehmers auch die beschafften Stoffe. 3 Eine Materialbeistellung ist aber anzunehmen, wenn der Werkunternehmer nur als Agent oder Berater an der Stoffbeschaffung beteiligt ist und dementsprechend zwischen dem Lieferer und dem Besteller der Werkstoffe unmittelbare Rechtsbeziehungen begründet werden. 4 Die Annahme einer Materialbeistellung hat zur Folge, dass der Umsatz des Werkunternehmers sich nicht auf die vom Besteller eingekauften Stoffe erstreckt. 5 Wenn dagegen unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer der Werkstoffe und dem Werkunternehmer und einer Werklieferung dieses Unternehmers an den Besteller vorliegen, ist davon auszugehen, dass eine Lieferung der Stoffe vom Lieferer an den Werkunternehmer und eine Werklieferung dieses Unternehmers an den Besteller vorliegt. 6 In einem solchen Fall schließt die Werklieferung den vom Werkunternehmer beschafften Stoff ein.
    Nach den Sätzen 3 und 4 liegt eine Materialbeistellung vor und die Stoffe nehmen nicht am Leistungsaustausch teil. Sie gehören dann nicht zum Entgelt und sind folglich auch nicht steuerbar. Die Beträge sind also nicht in die Gesamtumsatzberechnung einzubeziehen.

    ABER:
    Nach den Sätzen 5 und 6 wird allerdings davon ausgegangen, dass 2 getrennte Leistungen vorliegen, so dass die Stoffe doch in die Gesamtumsatzberechnung einfließen.

    Gruß
    Sven
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