+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Werbung für Webdesign

  1. #1
    TP-Junior dagmarsimone macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2006
    Beiträge
    12

    Werbung für Webdesign

    Hallo,

    und bin berufstätig und möchte als Nebenverdienst Webdesign anbieten.
    Mir ist klar, dass ich den eingenommenen Betrag versteuern muss.

    Zähle ich als Freiberufler und kann mir eine Gewerbeanmeldung sparen?

    Muss ich bevor ich einen Auftrag bekommen habe, aber schon Werbung betreibe, irgendetwas beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmelden?

    Ab welchen Beträgen muss man überhaupt das Finanzamt benachrichtigen?

    Darf ich für Freunde kostenlose Websites erstellen, oder bekomme ich auch eventuell ärger mit dem Fiskus?

    Gruß Daggi

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Bitte die Suchfunktion benutzen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior OhneZucker macht alles soweit korrekt Avatar von OhneZucker
    Registriert seit
    Jun 2006
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    12
    Hallo Daggi

    Zähle ich als Freiberufler und kann mir eine Gewerbeanmeldung sparen?
    Eine Gewerbeanmeldung brauchst du nicht, lediglich die Einnahmen aus Nebeneinkünften bei Finanzamt anmelden. Ein kurzer Anruf beim Finanzamt und alle deine Fragen sind gelöst. Die beissen nicht!

    Muss ich bevor ich einen Auftrag bekommen habe, aber schon Werbung betreibe, irgendetwas beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmelden?
    Sofern du Ausgaben für deine "Nebentätigkeit" hast, kannst du diese auch absetzen. Sollte aber klar hervorgehen, dass es sich um Ausgaben für die Nebentätigkeit handelt.

    Ab welchen Beträgen muss man überhaupt das Finanzamt benachrichtigen?
    Bin ich mir nicht sicher. Kurzer Anruf beim Finamzamt klärt auch diese Frage.
    Sowie du eine MwSt. in deiner Rechnung deklarierst, musst du auch eine Vorsteueranmeldung (mind. alle 3 Monate) abliefern.

    Darf ich für Freunde kostenlose Websites erstellen, oder bekomme ich auch eventuell ärger mit dem Fiskus?
    Kostenlos darst du (fast) alles machen.

    VG OhneZucker

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Eine Gewerbeanmeldung brauchst du nicht, lediglich die Einnahmen aus Nebeneinkünften bei Finanzamt anmelden. Ein kurzer Anruf beim Finanzamt und alle deine Fragen sind gelöst. Die beissen nicht!
    oh man, alle 2 Wochen kommt diese Frage und es wird teilweise doch noch die Meinung vertreten, dass ein Gewerbeschein nicht erforderlich ist. Es handelt sich hier um eine gewerbliche Tätigkeit, so dass auch ein Gewerbeschein erforderlich ist.

    Bin ich mir nicht sicher. Kurzer Anruf beim Finamzamt klärt auch diese Frage.
    Sowie du eine MwSt. in deiner Rechnung deklarierst, musst du auch eine Vorsteueranmeldung (mind. alle 3 Monate) abliefern.
    Bitte nicht Einkommensteuer und Umsatzsteuer in einen Pott werfen und umrühren. Einkommensteuer fällt ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR an. Das zvE umfasst alle Einkünfte abzgl. diverser Beträge wie Sonderausgaben (Krankenversicherung etc.) oder außergewöhnlicher Belastungen.

    Kostenlos darst du (fast) alles machen.
    sollte nur nicht zu oft passieren.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Junior OhneZucker macht alles soweit korrekt Avatar von OhneZucker
    Registriert seit
    Jun 2006
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    12
    Hallo Poloatze,

    möchte hier keine endlose Diskussion anfangen, ich bin ebenso Selbständig und als Webdesigner|Mediengestalter (Künstler) nicht verpflichtet einen Gewerbeschein zu beantragen. Eine Umsatzsteuer ID reicht hierfür völlig aus.

    Auskunft erteilte mir damals das Gewerbeamt, Finanzamt und ebenso mein Steuerberater.

    VG OZ
    Geändert von OhneZucker (14.09.2006 um 21:04 Uhr)

  6. #6
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
    Registriert seit
    Nov 2003
    Ort
    NRW
    Beiträge
    11.660
    Eine USt-ID hat damit recht wenig zu tun, die braucht man unter ganz anderen Umständen.
    Gerade Webdesign ist da immer so eine Sache.
    Es gibt die Möglichkeit als Freiberufler tätig zu sein, wenn das Kerngeschäft eine künstlerische Arbeit ist, das ist es aber bei nahzu 99% nicht und somit eine gewerbliche Tätigkeit.
    Eine genaue Einstufung unterliegt dem Finanzamt und die legen es halt immer als gewerbliche Tätigkeit aus, da ein Webdesigner nunmal mehr macht, als ein Designer. Dies ist nun ohne tiefere Wertung zu verstehen, nur hat ein Webdesigner auch mit Schreiben von HTML und CSS zu tun, wenn man sogar als Web-Entwickler tätig ist, mit Programmierung (PHP, JSP, ASP, ActionScript, usw.).
    Also ist die Aussage das man als Web-Designer automatisch Freiberufler werden kann schlicht weg falsch.
    IdR ist man nämlich auf Grund der genauen Tätigkeit gezwungen ein Gewerbe anzumelden.

    Waren möchte ich auch davor, dem FA mal einfach was zu erzählen, dass kann dann bei einer mal anstehenden Prüfung schon arg teuer werden!
    Gruß Mark

    webcreate IT SOLUTIONS
    www.webcreate-nrw.de

    Photoblog....|....flickr

  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    @ OhneZucker

    Eine freiberufliche Tätigkeit ist nur in engen Rahmen möglich und dieser Rahmen ist in § 18 EStG festgelegt und wenn du dir folgendes Dokument durchliest wird dir klar, dass Webdesign niemals eine freiberufliche Tätigkeit sein kann.
    Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:35 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51