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Hallo,
und bin berufstätig und möchte als Nebenverdienst Webdesign anbieten.
Mir ist klar, dass ich den eingenommenen Betrag versteuern muss.
Zähle ich als Freiberufler und kann mir eine Gewerbeanmeldung sparen?
Muss ich bevor ich einen Auftrag bekommen habe, aber schon Werbung betreibe, irgendetwas beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmelden?
Ab welchen Beträgen muss man überhaupt das Finanzamt benachrichtigen?
Darf ich für Freunde kostenlose Websites erstellen, oder bekomme ich auch eventuell ärger mit dem Fiskus?
Gruß Daggi
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo Daggi
Eine Gewerbeanmeldung brauchst du nicht, lediglich die Einnahmen aus Nebeneinkünften bei Finanzamt anmelden. Ein kurzer Anruf beim Finanzamt und alle deine Fragen sind gelöst. Die beissen nicht!Zähle ich als Freiberufler und kann mir eine Gewerbeanmeldung sparen?
Sofern du Ausgaben für deine "Nebentätigkeit" hast, kannst du diese auch absetzen. Sollte aber klar hervorgehen, dass es sich um Ausgaben für die Nebentätigkeit handelt.Muss ich bevor ich einen Auftrag bekommen habe, aber schon Werbung betreibe, irgendetwas beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmelden?
Bin ich mir nicht sicher. Kurzer Anruf beim Finamzamt klärt auch diese Frage.Ab welchen Beträgen muss man überhaupt das Finanzamt benachrichtigen?
Sowie du eine MwSt. in deiner Rechnung deklarierst, musst du auch eine Vorsteueranmeldung (mind. alle 3 Monate) abliefern.
Kostenlos darst du (fast) alles machen.Darf ich für Freunde kostenlose Websites erstellen, oder bekomme ich auch eventuell ärger mit dem Fiskus?
VG OhneZucker
oh man, alle 2 Wochen kommt diese Frage und es wird teilweise doch noch die Meinung vertreten, dass ein Gewerbeschein nicht erforderlich ist. Es handelt sich hier um eine gewerbliche Tätigkeit, so dass auch ein Gewerbeschein erforderlich ist.Eine Gewerbeanmeldung brauchst du nicht, lediglich die Einnahmen aus Nebeneinkünften bei Finanzamt anmelden. Ein kurzer Anruf beim Finanzamt und alle deine Fragen sind gelöst. Die beissen nicht!
Bitte nicht Einkommensteuer und Umsatzsteuer in einen Pott werfen und umrühren. Einkommensteuer fällt ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR an. Das zvE umfasst alle Einkünfte abzgl. diverser Beträge wie Sonderausgaben (Krankenversicherung etc.) oder außergewöhnlicher Belastungen.Bin ich mir nicht sicher. Kurzer Anruf beim Finamzamt klärt auch diese Frage.
Sowie du eine MwSt. in deiner Rechnung deklarierst, musst du auch eine Vorsteueranmeldung (mind. alle 3 Monate) abliefern.
sollte nur nicht zu oft passieren.Kostenlos darst du (fast) alles machen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo Poloatze,
möchte hier keine endlose Diskussion anfangen, ich bin ebenso Selbständig und als Webdesigner|Mediengestalter (Künstler) nicht verpflichtet einen Gewerbeschein zu beantragen. Eine Umsatzsteuer ID reicht hierfür völlig aus.
Auskunft erteilte mir damals das Gewerbeamt, Finanzamt und ebenso mein Steuerberater.
VG OZ
Geändert von OhneZucker (14.09.2006 um 21:04 Uhr)
Eine USt-ID hat damit recht wenig zu tun, die braucht man unter ganz anderen Umständen.
Gerade Webdesign ist da immer so eine Sache.
Es gibt die Möglichkeit als Freiberufler tätig zu sein, wenn das Kerngeschäft eine künstlerische Arbeit ist, das ist es aber bei nahzu 99% nicht und somit eine gewerbliche Tätigkeit.
Eine genaue Einstufung unterliegt dem Finanzamt und die legen es halt immer als gewerbliche Tätigkeit aus, da ein Webdesigner nunmal mehr macht, als ein Designer. Dies ist nun ohne tiefere Wertung zu verstehen, nur hat ein Webdesigner auch mit Schreiben von HTML und CSS zu tun, wenn man sogar als Web-Entwickler tätig ist, mit Programmierung (PHP, JSP, ASP, ActionScript, usw.).
Also ist die Aussage das man als Web-Designer automatisch Freiberufler werden kann schlicht weg falsch.
IdR ist man nämlich auf Grund der genauen Tätigkeit gezwungen ein Gewerbe anzumelden.
Waren möchte ich auch davor, dem FA mal einfach was zu erzählen, dass kann dann bei einer mal anstehenden Prüfung schon arg teuer werden!
@ OhneZucker
Eine freiberufliche Tätigkeit ist nur in engen Rahmen möglich und dieser Rahmen ist in § 18 EStG festgelegt und wenn du dir folgendes Dokument durchliest wird dir klar, dass Webdesign niemals eine freiberufliche Tätigkeit sein kann.
Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:35 Uhr)
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