Ich würde den Kollegen erst mal fragen, ob er sich querstellt. Bevor die Sache juristisches Ausmaß annimmt, sollte man sich zunächst ruhig darüber unterhalten.Zitat von GbR-2007
Gibt es in den von euch ausgefüllten Formularen denn keine Klausel für solche Ausstiegsfälle?


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