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Thema: Gbr-Mitglied rauswerfen!?

  1. #1
    TP-Junior GbR-2007 macht alles soweit korrekt
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    Question Gbr-Mitglied rauswerfen!?

    hallo zusammen,

    das hier ist mein erster Beitrag und ich hoffe direkt auf hilfreiche Infos!

    Ich habe mit 2 Kollegen eine Gbr gegründet, Januar 2006.
    Ich bin dazu zum Finanzamt gegangen und habe die Gbr gegründet. Dafür habe ich Formulare bekommen, welche wir dann zu 3t ausgefüllt und unterschrieben haben.
    Wir haben aber keinen zusätzlichen, individuellen Vertrag abgeschlossen.

    Nun meine Frage: Ich und noch einer aus der Band, wollen den dritten "kündigen", da wir mit seiner Arbeit und seiner Einstellung nicht zufrieden sind!
    Jetzt besteht natürlich die rechtliche Frage, wie wir das machen. Wir wollen ja nicht die ganze Gbr auflösen und vor allem den Bandnamen erhalten. Was machen wir wenn er sich "quer" stellt?

    Bin über jeden Tipp dankbar!

  2. #2
    TP-Moderator satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User Avatar von satre
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    Zitat Zitat von GbR-2007
    Was machen wir wenn er sich "quer" stellt?
    Ich würde den Kollegen erst mal fragen, ob er sich querstellt. Bevor die Sache juristisches Ausmaß annimmt, sollte man sich zunächst ruhig darüber unterhalten.

    Gibt es in den von euch ausgefüllten Formularen denn keine Klausel für solche Ausstiegsfälle?

  3. #3
    TP-Junior GbR-2007 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von satre
    Ich würde den Kollegen erst mal fragen, ob er sich querstellt. Bevor die Sache juristisches Ausmaß annimmt, sollte man sich zunächst ruhig darüber unterhalten.

    Gibt es in den von euch ausgefüllten Formularen denn keine Klausel für solche Ausstiegsfälle?
    So schätzen wir ihn leider ein..
    Wenn ein Gbr-Mitglied raus soll, kann man das so einfach machen und die Gbr ohne ihn weiterführen? gehen wir mal davon aus, dass er sich querstellt!
    danke..

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Beim Ausscheiden des Gesellschafters hat dieser einen Abfindungsanspruch (§ 738 BGB). Bevor ich jetzt jedoch versuche das Ausscheiden eines Gesellschafters verständlich zu beschreiben verweise ich lieber auf einen Steuerberater, da der Sachverhalt unter Umständen ein paar steuerliche Gestaltungen zulässt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Insider Zockratte macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von Zockratte
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    erstmal reden, dann ggf. auflösen und neugründen.

    Es wäre wichtig zu wissen, wer wieviel Anteil am Vermögen der Firma hat, wer welche Rechte hat usw... Ohne Vertrag greifen sicher irgendwelche Gesetze aus dem BGB.

    oder du kannst ja mal hier nach "gbr + kündigen" bzw. "auflösen" suchen ...
    bin ich vor kurzem drüber gestolpert und finde das Ganze recht witzig. alte Beiträge lesen kostet anscheinend nix. ^^
    http://www.frag-einen-anwalt.de
    Innerhalb des elseif-Zweiges wird elseif als if und else als else gesehen.

    ** fototapete drucken**

  6. #6
    TP-Junior GbR-2007 macht alles soweit korrekt
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    danke

    danke!
    die band hat ja kein "vermögen", geht nur um den guten namen..

  7. #7
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Habt Ihr keinen Gesellerschaftervertrag bei der Gründung gemacht/unterschrieben? Dort sollten normalerweise auch diese Fälle geklärt sein...
    ............................

  8. #8
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    @Levis:
    Zitat Zitat von GbR-2007
    Wir haben aber keinen zusätzlichen, individuellen Vertrag abgeschlossen.
    Gruß Mark

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  9. #9
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Ups, sorry, hab ich überlesen.
    ............................

  10. #10
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Löst doch einfach die GbR auf und macht zu zweit ne neue auf. Das wird bestimmt der einfachste Weg sein. Der Bandname ist durch eine GbR eh nicht geschützt, es sei denn er ist eingetragen. Ansonsten besteht ein GbR-Name nur aus den Namen der Gesellschafter...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  11. #11
    TP-Junior GbR-2007 macht alles soweit korrekt
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    danke

    ich denke auch, auflösen und wieder neu gründen ist das einfachste..
    gruß

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