Zitat von GbR-2007
- Grundsätzlich muss jedes GbR-Mitglied ein Gewerbe anmelden.
- Der Dritte im Bunde muss auch ein Gewerbe anmelden.
- So wie du den Fall schilderst, ist der Dritte im Bunde weisungsgebunden, heißt er erstellt die Homepage nach euren Vorgaben und erledigt auch sonst lediglich Sachen, die Ihm aufgetragen werden. Dies nennt man dann Scheinselbstständigkeit. Unterstrichen wird dies noch von der Aussage, dass er genau wie jeder von euch 1/3 vom Gewinn bekommt. Wenn er doch sowieso ein drittel vom Gewinn bekommt, warum soll er dann kein GbR-Mitglied sein?


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