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Thema: Gbr gründen, Rechnungen ausstellen

  1. #1
    TP-Junior GbR-2007 macht alles soweit korrekt
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    Gbr gründen, Rechnungen ausstellen

    Hallo, ich gründe mit einem Freund ab 2007 eine Eventagentur. Meine frage: wir sind eigentlich zu dritt. Der Dritte soll jedoch kein Gbr-Mitglied sein, sondern offiziell "auf Rechnung" arbeiten, da er sich hauptsächlich nur um die Homepagegestaltung etc. kümmert.
    Wie macht man das am besten?
    Muss der dritte ein Gewerbe anmelden als "Designer" oder so?
    Er bekommt 1/3 der Einnahmen, ist damit mit mir und dem anderen aus der Gbr finanziell gleichberechtigt.

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von GbR-2007
    wir sind eigentlich zu dritt. Der Dritte soll jedoch kein Gbr-Mitglied sein, sondern offiziell "auf Rechnung" arbeiten, da er sich hauptsächlich nur um die Homepagegestaltung etc. kümmert.
    Wie macht man das am besten?
    Muss der dritte ein Gewerbe anmelden als "Designer" oder so?
    Er bekommt 1/3 der Einnahmen, ist damit mit mir und dem anderen aus der Gbr finanziell gleichberechtigt.
    1. Grundsätzlich muss jedes GbR-Mitglied ein Gewerbe anmelden.
    2. Der Dritte im Bunde muss auch ein Gewerbe anmelden.
    3. So wie du den Fall schilderst, ist der Dritte im Bunde weisungsgebunden, heißt er erstellt die Homepage nach euren Vorgaben und erledigt auch sonst lediglich Sachen, die Ihm aufgetragen werden. Dies nennt man dann Scheinselbstständigkeit. Unterstrichen wird dies noch von der Aussage, dass er genau wie jeder von euch 1/3 vom Gewinn bekommt. Wenn er doch sowieso ein drittel vom Gewinn bekommt, warum soll er dann kein GbR-Mitglied sein?
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
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    weil ich nicht weiss ob ich mit dem 3. lange zusammenbleibe. ist das so nicht sicherer?

  4. #4
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    Zitat Zitat von GbR-2007
    ist das so nicht sicherer?
    Scheinselbstständigkeit ist nicht erlaubt.

    Nr.3 muss in jedem Fall ein Gewerbe anmelden und euch (also der GbR) eine Rechnung für die erbrachten Leistungen schreiben. Die Höhe der Rechnung könnte dann natürlich so gewählt werden, das die Summe aller Rechnungen ca. 1/3 des Gewinns ausmachen.

    Das problem liegt viel mehr darin, dass Nr.3 noch andere Kunden benötigt. Er muss also noch für andere Kunden arbeiten, sonst besteht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit.

    Hier mal ein paar Infos zur Scheinselbstständigkeit.
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  5. #5
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    Hallo

    Hallo, es wäre keine Scheinselbständigkeit, da der 3. bereits ein gewerbe angemeldet hat und für mehrere kunden zur zeit homepages erstellt etc.! es geht ja nur darum, dass ich ihn zwar gern "ins boot" holen würde, ihn aber erst seit 1monat kenne und deshalb nicht gleich eine 3er gbr gründen will!

    das mit den rechnungen schreiben hatte ich mir nämlich auch so gedacht!

    danke für eure tipps!

  6. #6
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    Man kann doch auch wieder jemanden aus der GbR "entfernen", oder? Die Zusammenarbeit wird ja vertraglich geregelt.

    Wegen den Rechnungen: wie weiß Nr.3 denn schon vorher, wie hoch der Gewinn der GbR sein wird? Oder schreibt er Euch die Rechnungen alle erst dann, wenn das Geschäftsjahr abgeschlossen ist?

    Ich würd ihn in die GbR aufnehmen und wenn es wirklich nicht klappt, wieder raus mit ihm.
    </andy>
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  7. #7
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    das mit dem "entfernen" ist so eine sache..dafür muss man vorher alles vertraglich festhalten.. ich will z.b. nicht, dass die homepage die er erstellt sein "geistiges gut" ist. ich will möglichst unabhängig von ihm sein, so dass falls etwas mit ihm mal nicht in ordnung sein sollte (auch wenn jetzt keine anzeichen dafür da sind) wir ihn jederzeit ohne viel hin und her "abschiessen" können.

    wir würden ihm immer 1/3 des gewinns am ende des monats aufs konto überweisen. er würde dafür eben eine rechnung schreiben.

    ist doch einfacher als ihn in die gbr zu nehmen und dann irgendwann eventuell probleme zu haben.??

  8. #8
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    Zitat Zitat von GbR-2007
    Hallo, es wäre keine Scheinselbständigkeit, da der 3. bereits ein gewerbe angemeldet hat und für mehrere kunden zur zeit homepages erstellt etc.!
    Dies ging aus deiner Fragestellung nicht hervor, sorry.
    Zitat Zitat von GbR-2007
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    Zitat Zitat von GbR-2007
    Ich will z.b. nicht, dass die homepage die er erstellt sein "geistiges gut"
    Die Website sollte wohl immer sein geistiges Eigentum bleiben, oder nicht? Man kann zwar die Rechte verkaufen, aber nicht das Eigentum, oder sehe ich das falsch?

    Zitat Zitat von GbR-2007
    wir würden ihm immer 1/3 des gewinns am ende des monats aufs konto überweisen. er würde dafür eben eine rechnung schreiben.
    Dies bringt aber einen entscheidenden Nachteil mit sich. Am Jahresende, wenn die Abschlussbuchungen vorgenommen werden (z.B. AfA, ggf. Rückstellungen oder ähnliches, Eigenverbrauch, Pkw-Nutzung, etc.) vermindert oder erhöht sich ggf. der Gewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr. So kann es passieren, dass du Nr.3 zu viel bezahlst.
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  9. #9
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    ja das mit dem jahresabschluss ist ein guter hinweis..
    wenn man ihm immer 1/3 gibt, dann rechnet man nicht den tatsächlichen netto-gewinn durch 3.
    hmm...was nun?

  10. #10
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    Gute Frage, wieso rechnest du nicht einfach die tatsächliche Leistung ab?
    Das wäre am einfachsten, oder nicht?
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  11. #11
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    weil schon alle gleich verdienen sollen

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