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Thema: Berichtigung Steuerausweis

  1. #1
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    Unhappy Berichtigung Steuerausweis

    Hallo zusammen

    Habe da ein kleines Problemchen. Wie ändere ich rückwirkend zum 1.1. meinen Steuer von der Kleinunternehmer auf die Regelbesteuerung? Habe auf meinen Rechnungen durch eine Fehlinformation immer die Mehrwertsteuer aufgeführt was natürlich schlichtweg ein Fehler war.


    MfG, MK

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zu welchem Datum hast du denn erstmalig die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen?

    An die Optierung bist du fünf Jahre gebunden.

    Dieses Thema hatten wir aber schon mal im Forum... KLICK
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Newbie OMEGA_22 macht alles soweit korrekt
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    Habe die Firma Mitte 2005 mit der Kleinunternehmerregelung eröffnet. So weit ich weiss bin ich aber nicht 5 Jahre daran gebunden. Hätte ich bei anmeldung die Regelbesteuerung in Anspruch genommen, dann wäre natürlich die 5 Jahre fest.
    In deinem Link auf dem anderen Beitrag steht so etwas auch Beschrieben. Es ist demnach möglich es Rückwirkend ändern zu lassen., fragt sich jetzt nur wie. Muss ich es schriftlich beim FA einreichen oder reicht es wenn ich da mal "vorbeischaue."

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Hätte ich bei anmeldung die Regelbesteuerung in Anspruch genommen, dann wäre natürlich die 5 Jahre fest.
    genau, nicht umgekehrt.

    Du solltest dich mit deinem Finanzamt in Verbindung setzen, da du natürlich die USt-Voranmeldungen rückwirkend abgeben musst (i.d.R. per ELSTER) und da müssen im Finanzamt die entsprechenden Signale in der EDV gesetzt werden, so dass die Anmeldung überhaupt zugeordnet werden kann.

    Weiterhin musst du jetzt die im dem Bruttobetrag enthaltene USt an das Finanzamt zahlen, wobei du dir im Gegenzug die Vorsteuer aus den Eingangrechnungen abziehen kannst. Wenn 2005 auch schon USt in Rechnung gestellt wurde, so gilt da natürlich das gleiche. Die Kleinunternehmerregelung scheint ja nicht mehr sinnvoll zu sein, da du die USt trotzdem aufgrund des unberechtigen Steuerausweises zahlen musst, die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen aber nicht abziehen darfst.

    Wenn du jetzt aber von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung optierst bist du daran 5 Jahre gebunden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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