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Thema: GbR und Finanzamt

  1. #1
    TP-Member kondor macht alles soweit korrekt Avatar von kondor
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    GbR und Finanzamt

    Hallo.
    Ich bin schon seit fast 4 Monate selbständig(eine kleine GbR)und bin Mehrwehrsteuerpflichtig dazu kommt auch das,dass ich Umsatzsteuerpflichtig bin
    Und mit Ausnahme davon, dass ich von denen(Finanzamt)vor 3 Monaten einen Post mit dem Steuernummer bekomen habe, bis heute habe ich noch keine andere Nachrichten von dem Finanzamt.
    Und ich als Mehrwehrsteuerpflichtig muss mich doch monatlich mit FA berechnen oder geben sie mir ein paar Monate ruhe(was mich natürlich wundert)??
    Muss ich meinen Anschprechpartner von dem FA, anrufen, um mich bei dem im Erinnerung zu bringen?????

    Ich habe schon viele nutzliche Infos von Euch mitbekomen, für was ich sehr dankbar bin, und hoffe, dass in diesem Fall Eure hilfe bekome.

    Danke nochmals
    Viele Grüsse
    Konrad
    Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh

  2. #2
    wys
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    Zitat Zitat von kondor
    Ich bin schon seit fast 4 Monate selbständig(eine kleine GbR)und bin Mehrwehrsteuerpflichtig dazu kommt auch das,dass ich Umsatzsteuerpflichtig bin
    Mehrwertsteuerpflichtig + Umsatzsteuerpflichtig? Wo ist der Unterschied? Du unterliegst einfach der Regelbesteuerung.

    Zitat Zitat von kondor
    Und mit Ausnahme davon, dass ich von denen(Finanzamt)vor 3 Monaten einen Post mit dem Steuernummer bekomen habe, bis heute habe ich noch keine andere Nachrichten von dem Finanzamt.
    Welche Nachrichten möchtest Du denn noch bekommen? Steuernummer ist erteilt, Regelbesteuerung offensichtlich von Dir optiert.

    Zitat Zitat von kondor
    Und ich als Mehrwehrsteuerpflichtig muss mich doch monatlich mit FA berechnen oder geben sie mir ein paar Monate ruhe(was mich natürlich wundert)?
    Du mußt vom ersten Monat an monatlich Deine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, und das von Dir selbst aus, ohne auf eine Aufforderung vom FA zu warten. Es gibt noch eine Sonderregelung zur Abgabe per Quartal, die muß imho aber beantragt werden.

    Zitat Zitat von kondor
    Muss ich meinen Anschprechpartner von dem FA, anrufen, um mich bei dem im Erinnerung zu bringen?
    Kommt darauf an, worauf Du wartest. Ich kann da bei Deiner Erklärung nichts erkennen, was das sein sollte, es sei denn in Hinblick darauf, dass Du bislang noch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hast. Dann wird es etwas eng und ein Gespräch Deinerseits mit dem FA wäre vielleicht sinnvoll.

    lg
    wys
    Geändert von wys (21.09.2006 um 12:04 Uhr)
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  3. #3
    TP-Member kondor macht alles soweit korrekt Avatar von kondor
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    Du mußt vom ersten Monat an monatlich Deine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen,
    Upps
    das wusste ich nicht
    und was soll ich jetzt machen, wie macht man eigentlich Umsatzsteuervoranmeldung????
    Bekome ich eine Strafe dafür??Und wieso habe ich keine Mahnung bekomen?
    Tja was tun morgen fahre ich hin und probiere irgendwas zu erklären
    Grüsse
    Konrad
    Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh

  4. #4
    wys
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    Zitat Zitat von kondor
    Upps
    das wusste ich nicht
    und was soll ich jetzt machen, wie macht man eigentlich Umsatzsteuervoranmeldung????
    Bekome ich eine Strafe dafür??Und wieso habe ich keine Mahnung bekomen?
    Tja was tun morgen fahre ich hin und probiere irgendwas zu erklären
    Grüsse
    Konrad
    Okay, immer locker bleiben, keine Panik!
    Umsatzsteuervoranmeldungen machst Du (in Deutschland) ganz easy monatlich auf elektronischem Wege per ELSTER. Du gibst sie ab innerhalb von 10 Tagen des Folgemonats, und überweist den Betrag dann möglichst zeitgleich an Deine Finanzkasse mit entsprechendem Vermerk (Steuernummer, UST für [Monat/Jahr]) und fertig. Sollte in einem Monat mal ein Minus auftauchen, d.h. die von Dir vereinnahmte USt liegt unterhalb der Verausgabten, dann überweist Dir das FA den überhängigen Betrag auf Dein Konto.
    Da Du das bislang nicht gemacht hast, würde ich Dir dringend empfehlen, Kontakt zu Deinem FA aufzunehmen. Die beissen nicht und finden es in der Regel positiv, wenn sich jemand von sich selbst aus meldet bevor sie aktiv werden müssen. Wenn Du jetzt selbst aktiv wirst, dürfte es keine Probleme geben hinsichtlich "Strafe".

    Also: Locker bleiben und aktiv werden.

    lg
    wys
    Geändert von wys (21.09.2006 um 13:59 Uhr)
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  5. #5
    TP-Member kondor macht alles soweit korrekt Avatar von kondor
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    Danke wys.
    Da Du das bislang nicht gemacht hast, würde ich Dir dringend empfehlen, Kontakt zu Deinem FA aufzunehmen. Die beissen nicht und finden es in der Regel positiv, wenn sich jemand von sich selbst aus meldet bevor sie aktiv werden müssen.
    Ja, sie waren nett zu mirobwohl sie eine Erinnerung an mir geschickt haben, die ich nie gesehen habe.Aber

    Die richtige Probleme stehen erst jetzt: Umsatzsteuer Voranmeldung.
    ich brauche nur eine kleine Hilfe.
    Ich hatte zur Zeit nur Ausgabe (also Wareeinkauf, Hosting, Büroartikel) und keine Einnahme, und wenn ich mich nicht irre den ganzen "AusgabenPakett" muss ich in dem Zeilen ,wo Abziehbare Vorsteuerbeträge sich befinden, eingeben.
    Mit eine kleine Ausnahme (die ware habe im andere EU land gekauft), die ich bei Innergemeinschaftliche Erwerbe eingeben soll, oder soll ich das als innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen behandeln.

    Und wie ich die Ausgabesumme eintragen soll( Brutto mit MwST oder nur pures MwST, oder Netto bei der innergemeinschaftliche Erwerbe-hier habe ich keine Steuer bezahlt-), weil in der Anleitung steht kein Wort davon



    //Ps und wo soll ich noch mein Darlehen in dem Umsatzsteuer-Voranmeldungformular eingeben??
    Geändert von kondor (21.09.2006 um 17:05 Uhr)
    Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh

  6. #6
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    Mit "Innergemeintschaftlichen Erwerb" kenne ich mich nicht gut genug aus, als dass ich Dir hier was raten möchte. Da müssen die Experten ran wie poloatze und Co.

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die Vorsteuer der normalen Inlandsgeschäfte ist in Kennzahl 66 einzutragen.

    Das EU-Geschäft ist einmal in Kennzahl 97 mit dem Rechnungsbetrag einzutragen und die USt (16/100) aus dem Rechnungsbetrag in Kennzahl 61. Dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt (beide Unternehmer haben ihre UStID-Nr. verwendet und du hast eine Nettorechnung bekommen).

    Das Darlehn ist überhaupt nicht einzutragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  8. #8
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    Und zack! Der Mann ist einfach unfasslich gut!

    Danke Dir Sven ... für die Ballübernahme.
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  9. #9
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    Der Mann ist einfach unfasslich gut!
    Das stimmt
    Danke an Euch beide
    Ich lass mich an die Arbeit

    //und es sieht so aus, dass ich Kennzahl "SixtySix" in Ruhe lassen muss, weil "nur auszufüllen in den lezten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums, in den Regel am Dezember"
    also die ganze bezahlte MwST in der Ausgabe, trage ich am Dezember ein, zur Zeit verstehe ich

    jetzt zum EU Geschäft
    ich habe den ganzen Zeit gedacht, dass diese Rechnungbetrag ich im 91 Kennzahl eingeben soll ,weil ich keine Steuer dafür zahlen musste.(also steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe)
    Wenn ich die Nettorechnung in 97 Kennzahl eingebe, dann in dem 61 Kennzahl soll brauche ich 0 eigeben,oder muss ich geschätze MwST von dem Rechnungbetrag berechnen??

    Ehrlich gesagt wenn man keine Einnahme hat, hat auch nicht so viel Arbeit bei dem Formular
    Geändert von kondor (21.09.2006 um 20:13 Uhr)
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  10. #10
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    //und es sieht so aus, dass ich Kennzahl "SixtySix" in Ruhe lassen muss, weil "nur auszufüllen in den lezten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums, in den Regel am Dezember"
    also die ganze bezahlte MwST in der Ausgabe, trage ich am Dezember ein, zur Zeit verstehe ich
    ich schrieb Kennzahl, nicht Zeile

    Wenn ich die Nettorechnung in 97 Kennzahl eingebe, dann in dem 61 Kennzahl soll brauche ich 0 eigeben,oder muss ich geschätze MwST von dem Rechnungbetrag berechnen??
    wie ich bereits schrieb. Du zahlst auf deinen Erwerb 16 % Umsatzsteuer und ziehst den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder ab, so dass es im Endeffekt ein Nullsummenspiel ist. Du multiplizierst den Rechnungsbetrag also mit 16/100 und trägst den Wert in Kennzahl 61 ein und den Rechnungsbetrag trägst du ganz normal in Kennzahl 97 ein.

    Gruß
    Sven
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  11. #11
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    ich schrieb Kennzahl, nicht Zeile

    wie ich bereits schrieb. Du zahlst auf deinen Erwerb 16 % Umsatzsteuer und ziehst den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder ab, so dass es im Endeffekt ein Nullsummenspiel ist.
    also wenn ich auf dem Rechnungbeleg z.B 1000€ Netto habe. Im Kennzahl 97 gebe ich:1160 € (1000+16/100*1000=1160) und dann den Wert 160 im 61 Kennzahl.

    Poloatze und noch mal für den Zukunft wenn ich was verdiene, wo soll ich dass MwST in dem Voranmeldungformular eintragen

    Danke nochmals
    Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh

  12. #12
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    also wenn ich auf dem Rechnungbeleg z.B 1000€ Netto habe.
    es gibt kein Netto oder Brutto bei Rechnungen, denen einen igE zugrunde liegt. Es ist einfach eine Rechnung ohne ausgewiesener USt

    also wenn ich auf dem Rechnungbeleg z.B 1000€ Netto habe.
    Kennzahl 97: 1.000 EUR
    Kennzahl 61: 160 EUR

    Poloatze und noch mal für den Zukunft wenn ich was verdiene, wo soll ich dass MwST in dem Voranmeldungformular eintragen
    im Normalfall "Kennzahl" 51

    Gruß
    Sven
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  13. #13
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    Danke vielmals Poloatze

    ich wollte nur eine Nummer sicher sein, dass ich kein Fehler mache.
    Weil auf dem igE Rechnung steht, dass das Steuersatz 0% ist.
    Sicher ist sicher

    Grüsse
    Konrad
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  14. #14
    TP-Member kondor macht alles soweit korrekt Avatar von kondor
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    Katastrophe

    Shit
    ich habe noch heute das alles an FA angegeben.
    leider der Telefon an diese schöne Amt, der ich gestern dürchgeführt habe, verursacht nur Probleme. ich sollte besser schon in Ruhe sitzen, als sich zu zeigen.
    heute habe ich mit dem Datum von gestern gleichzeitig zwei Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung und 640 plus 20 € Verspätungzuschlag.Einfach super.
    ich habe keine Aufforderung oder so was ähnliches bekomen.Im Normale Fälle soll immer eine Mahnung vor dem Festzetzung vorangehen.

    es bleibt mir nur eine Einspruch zu schreiben, weil ich zahle dem keines Geld für Unkompetenz, Das Geld, die ich gerade nicht habe.(es sieht so aus, dass ich schon heute leere Flaschen sammlen soll, um die Festzetzung zu bezahlen)
    Grüüse
    Konrad
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  15. #15
    wys
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    Ich weiß nicht, wie das Gespräch mit dem FA ablief. Ich weiß nicht was Du für einen Eindruck hinterlassen hast.

    Aber bitte bedenke: Du bist es, der Mist gebaut hat, weil Du Dich nicht im vornherein informiert hast. Also gib nicht dem FA die Schuld hinsichtlich "Inkompetenz".

    Wenn ich Deine Posts so lese und sprachlich bewerte, könnte es durchaus sein, dass von beiden Seiten aus Missverständnisse entstehen: Das FA versteht Dich nicht (ich habe sprachlich mit Deinen Posts auch so meine Probleme), und Du verstehst vielleicht nicht, was Dir der Sachbearbeiter beim FA mitteilt.
    Könnte das sein?

    However, - suche nach wie vor das Gespräch mit dem FA, werde persönlich vorstellig. In der Regel stößt Du auf Einsicht, sofern Du wirklich was vorzubringen hast.

    lg
    wys
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