nöö, stimmt nicht ...
du kannst entweder per Fahrtenbuchnachweis alle Kosten mit 0,30 € je gefahrenen "Dienst-km" steuermindernd geltend machen (Such-Stichwort hierzu "Fahrtenbuchregelung")
oder du schreibst deinen Wagen über AfA ab (1% vom Neuwert oder so) und sammelst dann zusätzlich alle Quittungen über laufende Kosten und machst diese zusätzlich geltend.
Beides zusammen geht nicht![]()


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