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Thema: Steuerberater

  1. #1
    TP-Member Ponsetia macht alles soweit korrekt
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    Steuerberater

    Ist eine GbR dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung, Buchführung und dergleichen von einem Steuerberater machen zu lassen?
    Gibt es ab einem gewissen Jahresumsatz eine "Steuerberaterpflicht"?

  2. #2
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    Gibt es ab einem gewissen Jahresumsatz eine "Steuerberaterpflicht"?
    nein

    ab einem bestimmten Umsatz gibt es lediglich die Pflicht die Bilanz von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen. Aber in den Genuss wird ein Einzelunternehmen wohl nicht kommen.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Member Ponsetia macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ab welcher Umsatzhöhe (ca.) muss eine solche Bilanzüberprüfung erfolgen?

  4. #4
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    hab' mich mal schlau gelesen. Das gilt nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.) und fängt bei den mittelgroßen Kapitalgesellschaften an

    HGB - Einzelnorm

    EDIT: Werden die Gesetzeslinks jetzt umbenannt???? So hab' ich das zumindest nicht eingegeben.
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  5. #5
    TP-Member Ponsetia macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank, auch für den Link.

    Noch eine letzte Frage, was ist denn eigentlich der Umsatzerlös?

  6. #6
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    Umsatzerlöse = Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit
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  7. #7
    TP-Member Ponsetia macht alles soweit korrekt
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    ach ja..stimmt...die vielen Nullen im Link haben mich ein wenig verwirrt

  8. #8
    TP-Member VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt
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    Mir ist da gerade eine vielleicht etwas sinnlose aber dennoch beunruhigende Frage in den Kopf gekommen:

    Nehmen wir an man schickt seine Unterlagen zum Steuerberater (Rechnungen, Lieferscheine, Beweise für irgendwelche Dinge) es kommt an, der Steuerberater bearbeitet es und schickt es wieder als normalen Brief zurück zu einem...und die Post verschlammt den Brief. Dann hat man null komma nichts mehr in der Hand!? Und zahlt 100% Steuern, seh ich das richtig? Weil man kann seine Ausgaben ja nicht mehr beweisen.

    Wenn man kopien macht oder es per einschreiben macht müsste es allerdings sicher sein nehm ich mal an .

  9. #9
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    Dann hat man null komma nichts mehr in der Hand!? Und zahlt 100% Steuern, seh ich das richtig? Weil man kann seine Ausgaben ja nicht mehr beweisen.
    Ein Verschulden des Vertreters ist grds. dir anzurechnen. Auch wenn § 110 Abs. 1 S. 2 AO nur für die Widereinsetzung gilt, so wird dieser häufig auch auf andere Gebiete angewendet. Du hast also erstmal Pech gehabt. Wenn du die Betriebsausgaben trotzdem angibst hast du eine Mitwirkungspflicht diese glaubhaft zu machen. In manchen Fällen lassen sich z.B. Zweitrechnungen der Lieferanten ausstellen. Im wesentlichen wird es aber auf einen Kuhhandel hinauslaufen bzgl. der Höhe der Betriebsausgaben.

    Wenn man kopien macht oder es per einschreiben macht müsste es allerdings sicher sein nehm ich mal an .
    dann ist es auf jeden Fall sicher.
    Außerdem zahlst du nicht 100 % Steuern auf deinen Gewinn, sondern entsprechend deinem individuellen Steuersatz, der maximal zwischen 40 und 45 % liegt (Höchststeuersatz hab' ich nicht im Kopf - bin noch weit von entfernt ).

    Gruß
    Sven
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  10. #10
    TP-Member julchri macht alles soweit korrekt
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    Also unser Steuerberater schickt solch wichtige Sachen überhaupt nicht mit der Post. Normalerweise hat man ja den Steuerberater nicht in Hamburg, wenn man in München wohnt.
    Nach der Bearbeitung gibt es immer ein persönliches Gespräch, weil meist einige Dinge erläutert werden müssen.
    Aber wenn über die Post geschickt wird, nur mit Einschreiben und immer Kopien machen. Kopien macht unser Steuerberater sowieso.
    Gruss
    julchri

  11. #11
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    habe sicher 15 Jahre lang meine Unterlagen monatlich mit normaler Briefpost zum Stb. geschickt, ist nie was verschwunden.

    mein Stb. (sitzt zwar nicht in HH, aber trotzdem gut 150 km entfernt) meinte damals, die Kosten für Einschreiben könnte ich mir klemmen, es wäre absolut noch nie ein Brief an oder von seinem Büro verloren gegangen.

    Vertrauen in die Briefpost der "echten" Deutschen Post kann man eigentlich wirklich haben.
    Selbst höchstrichterliche Urteile haben z.B. entschieden, dass eine Mahnung per normaler Briefpost (also ohne Einschreiben) als "zugestellt" gilt und somit wirksam ist, falls sie nicht wegen "Nichtzustellbarkeit" dem Absender wieder zurück gebracht wird. *

    Und für den wirklich extrem unwahrscheinlichen Fall, dass doch mal Post verschwindet, sollte man - wie Sven schon schreibt - Kopien seiner Kosten und Umsätze besorgen können.
    Jeder Lieferant sollte in der Lage sein, eine Rechnungskopie zu erstellen.
    Kontoauszüge - als Nachweis sowohl für Betreibsausgaben/Materialeinkauf als auch für Zahlungseingänge - gibt es von der Bank auf Nachfrage auch als Kopie.
    Bei Bargeschäften gibt es immer ein Kassenbuch, entweder als Excel-Tabelle, die man einfach neu ausdruckt oder vielleicht sogar ein handschriftliches, die haben meistens Durchschläge

    Und der Kassenbon für's Pack Kaffe und die Filtertüten fällt dann in dem Monat einfach mal raus, das kann man dann auch verkraften ...


    * außerdem war ich selber mal Briefträger, ich weiß, wie zuverlässig die Briefpost ist

  12. #12
    TP-Member VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für all eure Antworten !!

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