Ein elektronisches Fahrtenbuch wird von der Finanzverwaltung regelmäßig nicht anerkannt.
Vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04
Ein elektronisches Fahrtenbuch wird dem nach nur noch anerkannt, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z.B. nachträglich nicht veränderbar, etc.)


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