Auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis sind Bilder und Texte (sofern sie eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreichen) urheberrechtlich geschützt. An einer Genehmigung durch den Hersteller führt wohl kein Weg vorbei.Zitat von deinkumpelchen
Hallo liebe Mitglieder,
ich plane zukünftig vorwiegend Software ( Games, Bürosoftware Etc. ) anzubieten. Einen Großhändler habe ich bereits gefunden, dieser verweist aber ausdrücklich folgenden Satz:
Achtung: Bitte beachten Sie bei Ihren Werbeauftritten, daß Texte und Bilder, die Sie bei "Firma XY" finden, urheberrechtlich geschützt sind und daher ohne ausdrückliche Genehmigung unsererseits nicht verwendet werden können. Wir danken für Ihr Verständnis.
Meine Frage dazu ist nun folgende:
Muß man nun für jeden einzelnen Titel eine Anfrage stellen oder darf man die texte/Bilder von der Herstellerseite nutzen. Kann mich ja kaum bei bei jedem Artikel hinsetzen und selbst was schreiben und dann noch selber Bilder machen ?!
Was sollte oder kann ich tun ?!
Vielen Dank
Gruß deinkumpelchen
Auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis sind Bilder und Texte (sofern sie eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreichen) urheberrechtlich geschützt. An einer Genehmigung durch den Hersteller führt wohl kein Weg vorbei.Zitat von deinkumpelchen
Vielen Dank für Ihre Hilfe - aber wir machen es die zig1000 Leute bei dem Großen Auktionshaus ? Ich persönlich kann oder könnte hier zahlreiche Seiten nennen die jedes Copyright (C) verletzen....bei vielen ist auch noch der Link dazu hinterlegt?! Wie dumm oder clever ist das ?!Zitat von DukeXP
Es gibt keine bzw sehr teure !!!! Genehmigung um Bilder und Texte zu vermarkten
die machen das unter dem Motto: "wo kein Kläger, da kein Richter"Vielen Dank für Ihre Hilfe - aber wir machen es die zig1000 Leute bei dem Großen Auktionshaus ?
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
In Deutschland existiert kein Copyright. Kommerzielle Anbieter werden jedoch regelmäßig wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt.Zitat von deinkumpelchen
Links zu Herstellerseiten sind bei Ebay generell untersagt. Ebay weist üblicherweise den Anbieter durch eine recht scharfe E-Mail nochmals auf diesen Sachverhalt hin und löscht die Auktion ggf. nach einer angemessenen Frist.Zitat von deinkumpelchen
Ebay haftet erst ab Kenntnis, denn Ebay ist ein Teledienstanbieter oder Mediendiensteanbieter. Dort gibt es eine Haftungsprivilegierung. Erst wenn man sie darüber informiert, dass ein Angebot Urheberrechte verletzt müssen sie die Auktion entfernen, oder wenn sie es zufällig feststellen.
Was Software angeht ist übrigens zu erwähnen, dass auch Screenshots urheberrechtlich geschützt sind und das auch dann, wenn es sich um eine Demo Version oder Freeware handelt (nur bei Open Source unter GPL sind screenshots zulässig). Das heisst wenn du von einem nicht GPL Freeware Programm einen Screen Shot erstellst und diesen veröffentlichst ist das eine Urheberrechtsverletzung.
Nun denkst du vielleicht: Aber da mahnt mich doch keiner wegen ab. Falsch gedacht ! Die Kanzleien die damit beauftragt sind sind oft unabhängig von der Software Firma. Du wirst dann abgemahnt obwohl das nicht unbedingt im Interesse des Klienten ist, weil die Kanzlei an der Abmahnung Geld verdient. Dasselbe ist ja mit Lyrics Seiten passiert wo Leute abgemahnt wurden weil sie Songtexte veröffentlicht haben (und zwar für jeden Songtext eine separate Abmahnung - das führte in einigen Fällen zu Abmahngebühren im 5 stelligen Bereich - dabei handelte es sich ausdrücklich um private Betreiber und keineswegs kommerzielle Anbieter).
Geändert von boundles (01.10.2006 um 20:59 Uhr)
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