Hallo ...
einen Insolvenzantrag zu stellen ist nicht so einfach.
Es ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch dann problematisch, wenn man noch keinen Vollstreckungstitel und noch keine Fruchtlosigkeitsbescheinigung hat, denn dann könnte der Schuldner die Forderung einfach bestreiten und den Insolvenzantrag somit vom Tisch fegen.
Selbst wenn man beides hätte, könnte man noch scheitern, wenn sich herausstellen würde, dass man der einzige Gläubiger ist.
Der Weg über das Inkassobüro war insoweit einfach nur zeitraubend. Hätte man einen Mahnbescheid veranlasst, dem dann nicht widersprochen worden wäre, dann hätte man mit dem sich daran anschliessenden Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel, mit dem man einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung hätte beauftragen können.
Nun ist erst einmal fraglich, ob es das Inkasso-Büro unentgeltlich zulässt, dass Sie die weitere Verfolgung der Forderung wieder selbst übernehmen.
MfG
BEBOUB


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