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Thema: GmbH zahlt nicht trotz Mediafinanz Inkasso-Mahnungen

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    GmbH zahlt nicht trotz Mediafinanz Inkasso-Mahnungen

    Hallo,

    ich habe eine Rechnung an eine GmbH vom 30.03.06 über EUR 232,- welche noch nicht bezahlt wurde.

    Am 19.06.06 habe ich die Angelegenheit an Mediafinanz zum Inkasso übergeben, dort wurden bis jetzt diverse schriftliche und Email-Mahnungen versendet, ohne Erfolg.

    Was soll ich tun um dies möglichst kostengünstig umzusetzen? Kann ich Insolvenz für diese GmbH beantragen weil diese offensichtlich zahlungsunfähig bzw. zahlungsunwillig ist?

    Nachtrag: was kostet ein manuelles Mahnverfahren beim Amtsgericht an Gebühren (Gerichtskosten) die man dort im Voraus bezahlen muss?

    Grüße
    Sven
    Geändert von Sven0 (29.09.2006 um 12:51 Uhr)

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    einen Insolvenzantrag zu stellen ist nicht so einfach.

    Es ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch dann problematisch, wenn man noch keinen Vollstreckungstitel und noch keine Fruchtlosigkeitsbescheinigung hat, denn dann könnte der Schuldner die Forderung einfach bestreiten und den Insolvenzantrag somit vom Tisch fegen.

    Selbst wenn man beides hätte, könnte man noch scheitern, wenn sich herausstellen würde, dass man der einzige Gläubiger ist.

    Der Weg über das Inkassobüro war insoweit einfach nur zeitraubend. Hätte man einen Mahnbescheid veranlasst, dem dann nicht widersprochen worden wäre, dann hätte man mit dem sich daran anschliessenden Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel, mit dem man einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung hätte beauftragen können.

    Nun ist erst einmal fraglich, ob es das Inkasso-Büro unentgeltlich zulässt, dass Sie die weitere Verfolgung der Forderung wieder selbst übernehmen.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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  4. #4
    wys
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    Zitat Zitat von BEBOUB
    Es ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch dann problematisch, wenn man noch keinen Vollstreckungstitel und noch keine Fruchtlosigkeitsbescheinigung hat, denn dann könnte der Schuldner die Forderung einfach bestreiten und den Insolvenzantrag somit vom Tisch fegen.

    Selbst wenn man beides hätte, könnte man noch scheitern, wenn sich herausstellen würde, dass man der einzige Gläubiger ist.
    Genau das ist der Punkt. Du mußt zunächst den normalen Weg über Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckung (Pfändungsversuch) gehen. Mit dem Vollstreckungsbescheid kannst Du auch die Abnahme der EV beantragen, die im Falle der Fruchtlosigkeit der Pfändung greift. Damit hast Du die Kontendaten des Gläubigers und kannst eine Kontopfändung in die Wege leiten.

    Ob sich das alles für 232,00 Euro lohnt, musst Du selbst entscheiden. Denn letztendlich kann es sein, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst, und es geht innerhalb eines solchen Verfahrens mit diesem Betrag recht schnell, dass die Kosten den eigentlichen Betrag übersteigen.

    Deinen Rückgriff auf Inkasso halte ich wie BEBOUB ebenfalls für unsinnig und überzogen (angesichts dieser Summe).

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  5. #5
    TP-Junior acanzo ist auf einem guten Weg
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    schreib die 200 eus in den wind.
    selbst, wenn du vor gericht recht bekommen solltest, wenn sie nicht zahlen wollen, werden sie auch dem mahnbescheid widersprechen, dann werden die kosten so hoch, dass du alles an deinen anwalt überweist.
    hab ein verfahren, was sich schon 2,5 jahre hinzieht. ausser spesen nichts gewesen.
    das schmerzt, weil man sich ja ungerecht behandelt fühlt, bringt aber nichts.
    Grüße Falko
    acanzo

  6. #6
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    hmm also der Mahnbescheid kostet ja (wenn ich den selber ohne Anwalt beim Amtsgericht einreiche) EUR 23,-.

    Falls er dann die 14 Tage Frist nicht widerspricht habe ich ja quasi das Geld schon sicher durch den Vollstreckungsbescheid, falls er doch widerspricht kann ich die 23 Euro in den Wind schreiben.

    Richtig?

  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Sven0
    habe ich ja quasi das Geld schon sicher durch den Vollstreckungsbescheid,
    Nicht zwangsläufig, hab hier auch 'nen Vollstr.-bescheid liegen...

    Jetzt muss ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden das Geld einzutreiben.
    Der will sicher auch bezahlt werden ... und wenn's da nix zu holen gibt ...

  8. #8
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Wenn du einen Titel hast, dann muss die GmbH bezahlen. Weiter muss die GmbH auch die Mahn-, Gerichts- und Anwaltskosten von Dir übernehmen (vorausgesetzt du machst diese Kosten gegenüber der GmbH geltend).

    Ist die GmbH wirklich Zahlungsunfähig, und es wurde kein Antrag auf Insolvenz gestellt (dieser muss bei Zahlungsunfähigkeit, aber auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt werden), dann ist das m.E. nach Insolvenzverschleppung. Sollte dies wirklich der Fall sein, dann haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen.

    Ich sehe hier im Forum öffter mal den Hinweis oder die Meinung, dass man sein Geld dann einfach "abschreiben" soll. Warum? Schließlich hat man doch dafür was geleistet und es steht einem zu. Ich würde alle möglichen Rechtsmittel ausnutzen um an mein Geld zu kommen (Vorausgesetzt es handelt sich nicht um 5,- für zwei Pakete Papier oder so). Aber 232,- sind ja nicht gerade wenig (für mich zumindest nicht ).

    Hast du eigentlich was geliefert? Wenn ja, hast du irgendwo (z.B. auf der Rechnung) den Vermerk, "die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum"?

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  9. #9
    wys
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Ich sehe hier im Forum öffter mal den Hinweis oder die Meinung, dass man sein Geld dann einfach "abschreiben" soll. Warum? Schließlich hat man doch dafür was geleistet und es steht einem zu. Ich würde alle möglichen Rechtsmittel ausnutzen um an mein Geld zu kommen
    Nun, es kommt natürlich zunächst darauf an, welche Kosten-Nutzen-Relation man im Einzelfall anlegt. Wenn jemand mit dem ganzen Verfahren letztendlich 10 Stunden beschäftigt war, rechnet sich das im Einzelfall vielleicht bei dieser Summe nicht (von den strapazierten Nerven gar nicht zu sprechen).

    Zudem ist es eine Risikoabwägung: Letztendlich könnte ich auf den Kosten der Maßnahmen sitzen bleiben (zusätzlich zu obigem).

    Entscheiden muß das jeder für sich. Aber imho lohnt es nicht immer für jeden, generell "alle Rechtsmittel" auszuschöpfen, wie Du schreibst. Dies nur als Antwort auf Deine Frage: "Warum?"

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  10. #10
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Wenn ja, hast du irgendwo (z.B. auf der Rechnung) den Vermerk, "die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum"?
    bringt ja leider auch nicht viel ... auf Herausgaabe der Ware muss man dann wieder extra klagen, und das geht erst, wenn alle anderen Wege vergeblich waren (sagt zumindest mein Anwalt)

    hab' einen Fall, der sich sei mittlerweile über 2 Jahren hinzieht: Ehefrau hat bestellt aber nicht bezahlt, ok, den ganzen Kram (Mahnbescheid, Vollstreckung ...) durchgezogen, sie gibt EV ab ... also keine Kohle für mich.
    Dann beim Ehemann das gleiche Procedere durchgezogen, auch der gab dann letztendlich EV ab.

    Und jetzt könnte ich 2 Jahre später dann endlich mal - da alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind - doch mal auf "Herausgabe" meiner gelieferten Waren klagen

    - Wie hoch ist jetzt wohl die Wahrscheinlichkeit, dass die 2 Jahre später überhaupt noch existieren?
    - falls sie wirklich noch vorhanden sein sollten, statt längst bei ebay vertickt zu sein, was sind sie dann im gebrauchten Zustand noch wert für mich?
    - soll ich selber da hinfahren, (quer durch die Republik) klingeln und mal nett fragen, ob ich nach meinen Sachen in den Schränken schauen darf? Der Gerichtsvollzieher darf nämlich nicht in Schränke gucken, sondern nur feststellen, ob das Auto vor'm haus "angemessen" ist oder nicht ...
    - für den wohl sehr unwahrscheinlichen Fall, dass der Schuldner wider Erwarten ganz freiwillig die von mir gelieferten Sachen dem GV zurückgibt, muss ich natürlich den Aufwand des GV inkl. Miete für Lagerraum bzw. die Transportkosten bezahlen ...

    komme mir manchmal vom deutschen Recht ganz derbe vera***** vor

  11. #11
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    Hast Du bei dieser GmbH mal angerufen und gefragt, warum sie nicht bezahlen?
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

  12. #12
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Bodensee
    Hast Du bei dieser GmbH mal angerufen und gefragt, warum sie nicht bezahlen?
    Ich hatte da mind. 4x per Email nachgehakt wo das Geld bleibt und die Aussage war immer das das Geld "morgen" überwiesen wird. So ging das von April bis Juni, irgendwann hat er dann einfach nicht mehr geantwortet.

    Aber du hast Recht ich werde da mal anrufen und direkt nachfragen, allerdings laufe ich da wieder in die Gefahr das er sagt "kein Problem wird morgen überwiesen" und dann kommt wieder nix an.

    Bei der Sache handelte es sich um Bannerwerbung, die Kampagne lief 2 Wochen auf der Startseite.

  13. #13
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Zitat Zitat von Sven0
    Ich hatte da mind. 4x per Email nachgehakt wo das Geld bleibt und die Aussage war immer das das Geld "morgen" überwiesen wird. So ging das von April bis Juni, irgendwann hat er dann einfach nicht mehr geantwortet.

    Aber du hast Recht ich werde da mal anrufen und direkt nachfragen, allerdings laufe ich da wieder in die Gefahr das er sagt "kein Problem wird morgen überwiesen" und dann kommt wieder nix an.

    Bei der Sache handelte es sich um Bannerwerbung, die Kampagne lief 2 Wochen auf der Startseite.
    Manche Dinge lassen sich nicht per Mail klären. Entweder anrufen, noch besser, wenn möglich, persönlich erscheinen! Am Telefon ne Absage/Lüge machen ist kein Problem, doch wenn man sich gegenüber steht muss man schon ziemlich abgebrüht sein. Evtl kannst Du das Geld auch direkt bekommen, evtl auch mit einem Abschlag von xx% so nach dem Motto zahle mir jetzt sofort und bar 200 Euro, dann ist die Sache erledigt ;-)
    Grüsse vom Bodensee

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