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Thema: Hab einen Ebayshop kann man da was zurück bekommen?

  1. #1
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    Hab einen Ebayshop kann man da was zurück bekommen?

    Hi Leute habe mal eine Frage, ich betreibe einen Ebayshop kann man da irgendwie was zurück bekommen am monatsende vom finanzamt? werbekosten etc?


    ich bin als unternehmer da angemeldet bei ebay und bekomme eine NETTORECHNUNG OHNE ausgewiesene Mwst!

    vielleicht gibts ja paar ebaykenner hier die mir ein wenig weiterhelfen können :-)

    gruß

  2. #2
    TP-Veteran marc22 hilft, wo's geht marc22 hilft, wo's geht marc22 hilft, wo's geht
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    monatlich gar nicht - wenn schon am Ende des Jahres in Zusammenhang mit Deiner normalen Steuererklärung...

    EDIT: Das hat auch gar nichts mit Ebay zu tun.
    ...Meine Meinung

  3. #3
    TP-Member illuminatos macht alles soweit korrekt
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    Die Frage ist, wie Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben und ob Sie es gemacht haben.

    Gruss
    Vladimir Fomin

  4. #4
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von Jordan
    Hi Leute habe mal eine Frage, ich betreibe einen Ebayshop kann man da irgendwie was zurück bekommen am monatsende vom finanzamt? werbekosten etc?


    ich bin als unternehmer da angemeldet bei ebay und bekomme eine NETTORECHNUNG OHNE ausgewiesene Mwst!

    vielleicht gibts ja paar ebaykenner hier die mir ein wenig weiterhelfen können :-)

    gruß

    Du kannst deine Ausgaben natürlich von der Steuer absetzen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Dass die Rechnung ohne MwSt ausgestellt wird verstehe ich allerdings garnicht. Du hast doch den Vertrag mit Ebay Deutschland, oder ?

    Sollte es sich um einen Vertrag mit Ebay USA handeln musst du die MwSt übrigens selbst beim Finanzamt bezahlen. Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist ist es eine 0 Nummer... Dann gibst du in den USt Voranmeldungen den Betrag an und ziehst ihn als Vorsteuer wieder ab. Wenn du aber Kleinunternehmer bist musst du die MwSt tatsächlich bezahlen und kriegst sie auch nicht wieder zurück.

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von boundles
    Dass die Rechnung ohne MwSt ausgestellt wird verstehe ich allerdings garnicht. Du hast doch den Vertrag mit Ebay Deutschland, oder ?
    vermutlich liegt eine UStID-Nr. vor, so dass er Nettorechnungen bekommt. Also gilt das gleiche wie du bei eBay USA geschrieben hast.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von Sven
    vermutlich liegt eine UStID-Nr. vor, so dass er Nettorechnungen bekommt. Also gilt das gleiche wie du bei eBay USA geschrieben hast.
    Das gilt aber nur bei ausländischen Unternehmen, oder ? Ich meine wenn ich einem deutschen Unternehmen meine UStID Nr. gebe dann müssen die mir ja trotzdem MwSt berechnen. Oder nicht ? Soweit ich weiß bringt die UStID nur etwas beim Handel mit ausländischen Firmen. Deutsche Firmen müssen deutschen Unternehmenskunden aber immer MwSt berechnen. Stimmt doch, oder ?

  7. #7
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    Deutsche Firmen müssen deutschen Unternehmenskunden aber immer MwSt berechnen. Stimmt doch, oder ?
    nein, es kommt immer auf den Ort der Leistung an und dieser kann bei Dienstleistungen auch woanders sein auch wenn zwei deutsche Vertragspartner vorhanden sind. Auch bei Lieferungen in ein anderes EU-Land muss nicht zwingend USt in Rechnung gestellt werden auch wenn der Kunde ein Deutscher ist. Es gibt viele Gestaltungen, entscheidend ist halt der Ort der Leistung und in vereinzelnten Fällen hat die UStID-Nr. Auswirkung auf den Ort alleine schon per Gesetz oder in manchen Fällen als Nachweis der Unternehmereigenschaft.

    Die UStID-Nr. signalisiert im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, dass man die Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG) überschreitet bzw. auf diese verzichtet hat (§ 1a Abs. 4 UStG), vgl. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Man signalisiert seinem Vertragspartner damit, dass man Unternehmer ist und auch eine Erwerbsbesteuerung durchführen wird. Dies berechtigt zum Empfang von Nettorechnungen bzw. steuerfreien Eingangsleistungen, da der Vertragspartner sicher gehen kann das du jetzt die Besteuerung vornimmst.

    Zugleich ist die UStID-Nr. für die Ortsbestimmung vereinzelter Dienstleistungen relevant. Zum Beispiel bei § 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG oder § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG. Zusätzlich wird die UStID-Nr. auch verwendet um nachzuweisen, dass man Unternehmer ist für den Fall des § 3a Abs. 3 S. 1 UStG (eBay). Es gibt für diesen Fall aber auch andere Möglichkeiten seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen. eBay erkennt allerdings nur diese eine Möglichkeit an, warum auch immer.

    Soweit ich weiß bringt die UStID nur etwas beim Handel mit ausländischen Firmen.
    man kann also in den Fällen des § 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG die Besteuerung in ein anderes Land verlagern, obwohl beide Vertragspartner in Deutschland sind. In der Praxis macht dies jedoch keinen Sinn, da die anderen EU-Staaten derzeit noch einen höheren USt-Satz haben und man sich als ausländischer Unternehmer im jeweiligen UStID-Nr.-Staat umsatzsteuerlich registrieren muss und auch dort die USt abführen muss.

    BTW: In Zukunft sind die zusammenfassenden Meldungen monatlich abzugeben und nicht mehr vierteljährlich.
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  8. #8
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Meinst du mit zusammenfassende Meldung die Umsatzsteuervoranmeldungen ?

  9. #9
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    ja ich habe eine ustid nummer,

    wie hab ich also vorzugehn?

    glaube einmal habe ich das schonmal gefragt da ging es aber spziell um die mwst! und mir wurde da gesagt ich brauche nix tun! da ich keine vost zahle weil ich nettorechnungen bekomme von ebay!!!

    einer sagt dies der andere das ich versteh das nicht.

    hat denn hier keiner einen shop bei ebay und kann mir konkret sagen wie er vorgeht?

  10. #10
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von Jordan
    ja ich habe eine ustid nummer,

    wie hab ich also vorzugehn?

    glaube einmal habe ich das schonmal gefragt da ging es aber spziell um die mwst! und mir wurde da gesagt ich brauche nix tun! da ich keine vost zahle weil ich nettorechnungen bekomme von ebay!!!

    einer sagt dies der andere das ich versteh das nicht.

    hat denn hier keiner einen shop bei ebay und kann mir konkret sagen wie er vorgeht?
    Ich kapier das immer noch nicht. Ebay ist doch eine deutsche Firma. Warum stellen die dann netto Rechnungen aus ? Der Leistungsort ist hier doch in Deutschland.

  11. #11
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    Nein!

    Schweiz!!!

  12. #12
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von Jordan
    Nein!

    Schweiz!!!
    Gut, dann ist es klar. Bist du Kleinunternehmer dann musst du die Mehrwertsteuer ans Deutsche Finanzamt bezahlen (in der Umsatzsteuerjahreserklärung angeben). Anderenfalls musst du sie in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben und danach wieder abziehen. Natürlich kannst du alles als Betriebsausgabe geltend machen sofern die den Dienst gewerblich genutzt hast.

  13. #13
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Nochmal zusammenfassend:

    Ebay-Ausgaben im Zusammenhang mit deinem Gewerbe kannst du wie jede andere belegbare Ausgabe in deiner EÜR geltend machen.

    Solltest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, ist es für dich nachteilig Rechnungen ohne Mwst. zu bekommen, da du dann von dir aus die Ust. an das FA zahlen musst. Normalerweise hast du als Kleinunternehmer ja nix mit Ust. am Hut.

    Wenn du der Regelbesteuerung unterliegst, musst du ... und hier muss bitte Sven helfend eingreifen ... die eigentlich auf die Ust.-befreite Rechnung zu zahlende Ust. in der Ust.-Voranmeldung angeben und darfst die aber gleichzeitig wieder als Vorsteuer geltend machen. War das korrekt?

  14. #14
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von boundles
    Meinst du mit zusammenfassende Meldung die Umsatzsteuervoranmeldungen ?
    die zusammenfassenden Meldungen meinte ich. Ab 01.01.2007 soweit ich es in Erinnerung habe müssen diese monatlich abgegeben werden, sofern man nicht gerade Kleinunternehmer mit UStID-Nr. ist. Die sind davon ausgenommen.

    Zitat Zitat von dorintia
    War das korrekt?
    fast. Es handelt sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Rechnung, sondern um eine nicht steuerbare Leistung. Im Endeffekt kommt es aber auf dasselbe raus. Den Unterschied zwischen nicht steuerbar und steuerfrei und die Auswirkungen dieses Unterschieds hier zu erklären würde zu weit führen.

    Gruß
    Sven
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  15. #15
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zusammenfassende Meldung ?? Was ist das ? Ich bin seit fast 2 Jahren kein Kleinunternehmer mehr und habe sowas nie abgegeben. Hast das nicht was mit Warenexporten zu tun ?

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