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Thema: selbständig trotz schufa

  1. #1
    TP-Newbie heavenell macht alles soweit korrekt
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    selbständig trotz schufa

    hallo,
    obwohl es mir natürlich unangenehm ist, muss ich zuerst zugeben, dass ich aus meinem "früheren leben" noch schufa-einträge habe. die abzahlung der ursächlichen rechnungen läuft seit langem und regelmässig, ist aber noch nicht abgeschlossen.

    ich habe wegen einem chronischen rückenproblem meinen job als grafikerin verloren, und seit einigen monaten arbeite ich mit aller energie an der umsetzung einer geschäftsidee. ich wollte mich mit einem programmierer als gbr selbständig machen. jetzt das drama: der programmierer ist ausgestiegen, weil er meint, dass er es nicht schafft.

    ich möchte es jetzt am liebsten alleine probieren und mich nicht mehr so sehr von jemand anderem abhängig machen.

    dazu muss ich wissen, ob es für mich auch ohne gbr-partner möglich ist, telefonrechnungen und ähnliches beim finanzamt anzugeben, obwohl diese verträge (wegen schufa...) nicht auf meinen namen ausgestellt sind. es wird natürlich trotzdem von meinem konto abgebucht.

    über ein geschäftkonto habe ich mich schon erkundigt, das kann ich wahrscheinlich hinkriegen.

    weiss jemand rat? vielen dank!

  2. #2
    TP-Greis Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Boris lebt für das TP und seine User Avatar von Boris
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    Negative Schufaeinträge hindern niemanden daran, sich Selbstständig zu machen. Die Schufa interessiert es auch überhaupt nicht, ob und wieviel du verdienst - viel eher deine Gläubiger.

    Und den Gläubigern ist auch "egal", unter welchen Namen du Verträge oder so machst - im schlimmsten Fall lassen die einfach dein Konto pfänden.

    Vielleicht solltest du überlegen, die Eidesstattliche Versicherung freiwillig abzugeben - so lassen dir die meisten Gläuber meistens erstmal Ruhe, weil klar ist, dass du "nichts" hast.

    Hier bist du besser aufgehoben:
    Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung - Powered by vBulletin
    Geändert von Boris (02.10.2006 um 11:00 Uhr)
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  3. #3
    TP-Newbie heavenell macht alles soweit korrekt
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    hallo boris,

    meine gläubiger werden regelmässig versorgt und stellen nicht mein problem dar.
    die frage bezog sich auf die steuerliche geltendmachung von rechnungen, die ich zwar von meinem konto aus bezahle, die aber nicht an mich persönlich gerichtet sind, da ich wegen der schufa keine (z.B. telefon-) verträge abschliessen kann.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    die frage bezog sich auf die steuerliche geltendmachung von rechnungen, die ich zwar von meinem konto aus bezahle, die aber nicht an mich persönlich gerichtet sind, da ich wegen der schufa keine (z.B. telefon-) verträge abschliessen kann.
    ertragsteuerlich kannst du die Ausgaben ohne Problem als Betriebsausgaben ansetzen, wobei natürlich die Privatnutzung auch erfasst werden muss.
    Umsatzsteuerlich ist ein Vorsteuerabzug jedoch nicht möglich, da dabei die Rechnung auf dich ausgestellt werden muss.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Newbie heavenell macht alles soweit korrekt
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    hallo sven,
    danke für deine antwort. da das hier wirklich neuland für mich ist, könntest du ganz kurz erklären, was es mit dem vorsteuerabzug auf sich hat?

    ich besuche ab dieser woche zwar einen entsprechenden kurs, muss aber unglücklicherweise bis morgen entscheiden, ob das alles überhaupt noch sinn macht oder zu problematisch wird...

  6. #6
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    Du erbringst Leistungen an deinen Kunden und du beziehst Leistungen von Lieferanten. Diese Leistungen sind zumeist umsatzsteuerpflichtig, so dass Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen werden muss (Kleinunternehmerregelung mal außen vor).

    Da das Umsatzsteuerrecht nur den Mehrwert besteuert muss die Umsatzsteuer aus den Einkäufen wieder abgezogen werden, da dieser Wert nicht von dir geschaffen wurde. Dies geschieht durch den Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen (Rechnung deines Lieferanten) wird also von deiner zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen und das ganze nennt sich Vorsteuerabzug.

    Umsatzsteuer - Wikipedia
    Du solltest dir mal den Punkt 3 "Wesen der Umsatzsteuer durchlesen bis zur Kritik zur Umsatzsteuer.

    Gruß
    Sven
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  7. #7
    TP-Newbie heavenell macht alles soweit korrekt
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    hallo sven,
    ich befasse mich auf jeden fall sofort mit dem wiki-eintrag. da meine ausgaben in bezug auf aus verträgen entstandenen rechnungen nicht so wahnsinnig hoch sein werden, kann ich aber wahrscheinlich damit (über)leben, wenn ich sie als betriebsausgaben ansetzen, aber vorsteuerrechtlich nicht geltend machen kann.

    vielen dank und liebe grüße!

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