beim Leasing hast du das Problem, dass der PKW einer Person steuerrechtlich zuzurechnen ist. Dies kann nur der Leasingnehmer oder der Leasinggeber sein. Dabei gibt es einen tollen Erlass aus dem Jahr 1971.Ich überlege ob ich mir ein Auto lease, was ich geschäftlich und privat nutzen würde. Wie kann ich das steuerlich geltend machen? Fahrtenbuch führen und dann prozentual den geschäftlichen Anteil von den Leasinggebühren und sonstigen Kosten (Benzin, usw) ansetzen?
Mobilien-Leasing-Erlass
Alternativ schau einfach in die unten stehende Datei, dort habe ich den Erlass nämlich in ein Prüfungsschema umgewandelt oder noch einfacher du fragst deinen Leasingvertragshändler (wobei der wahrscheinlich keine Ahnung davon hat).
Danach ist festzustellen, ob du den PKW in dein Betriebsvermögen einlegen darfst, weil sich danach die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen richtet. Je nachdem ist sind auch die privaten Fahrten zu behandeln.
ich gehe im Folgenden davon aus, dass du einen Ausbildungsarbeitsvertrag von einer Firma erhalten hast, der als Inhalt ein Studium an einer FH hat. Nur dann kommt nämlich ein Werbungskostenabzug in Betracht. Die Fahrten zur Schule sind Reisekosten.Ich habe auch gehört, dass man Fahrten zum Ausbildungsplatz geltend machen kann.
du solltest mal einen Fachmann aufsuchen, der kann genauer auf deine Situation eingehen, da dort sicherlich noch viel mehr abzugsfähig ist.Ich fahre ca. alle 2 Wochen nach Hause nach Landshut.
Gruß
Sven
EDIT: Noch ein Prüfungsschema zur Zurechnung beim Leasing angefügt


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