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Thema: Firmenauto leasen

  1. #1
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Firmenauto leasen

    Servus!

    Ich überlege ob ich mir ein Auto lease, was ich geschäftlich und privat nutzen würde. Wie kann ich das steuerlich geltend machen? Fahrtenbuch führen und dann prozentual den geschäftlichen Anteil von den Leasinggebühren und sonstigen Kosten (Benzin, usw) ansetzen?

    Ich habe auch gehört, dass man Fahrten zum Ausbildungsplatz geltend machen kann. Bei mir wären das die Fahrten zur Uni. Ich fahre ca. alle 2 Wochen nach Hause nach Landshut. Kann ich dann diese Kilometer ansetzen? Oder nur diese von der Wohnung in Regensburg zur Uni in Regensburg?
    Hat da jemand Erfahrungen?

    Vielen Dank im Voraus!
    ............................

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich überlege ob ich mir ein Auto lease, was ich geschäftlich und privat nutzen würde. Wie kann ich das steuerlich geltend machen? Fahrtenbuch führen und dann prozentual den geschäftlichen Anteil von den Leasinggebühren und sonstigen Kosten (Benzin, usw) ansetzen?
    beim Leasing hast du das Problem, dass der PKW einer Person steuerrechtlich zuzurechnen ist. Dies kann nur der Leasingnehmer oder der Leasinggeber sein. Dabei gibt es einen tollen Erlass aus dem Jahr 1971.
    Mobilien-Leasing-Erlass
    Alternativ schau einfach in die unten stehende Datei, dort habe ich den Erlass nämlich in ein Prüfungsschema umgewandelt oder noch einfacher du fragst deinen Leasingvertragshändler (wobei der wahrscheinlich keine Ahnung davon hat).

    Danach ist festzustellen, ob du den PKW in dein Betriebsvermögen einlegen darfst, weil sich danach die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen richtet. Je nachdem ist sind auch die privaten Fahrten zu behandeln.

    Ich habe auch gehört, dass man Fahrten zum Ausbildungsplatz geltend machen kann.
    ich gehe im Folgenden davon aus, dass du einen Ausbildungsarbeitsvertrag von einer Firma erhalten hast, der als Inhalt ein Studium an einer FH hat. Nur dann kommt nämlich ein Werbungskostenabzug in Betracht. Die Fahrten zur Schule sind Reisekosten.

    Ich fahre ca. alle 2 Wochen nach Hause nach Landshut.
    du solltest mal einen Fachmann aufsuchen, der kann genauer auf deine Situation eingehen, da dort sicherlich noch viel mehr abzugsfähig ist.

    Gruß
    Sven

    EDIT: Noch ein Prüfungsschema zur Zurechnung beim Leasing angefügt
    Geändert von SvenWeb (15.08.2007 um 21:18 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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