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Thema: reiseleiter: gewerbe oder freiberufler?

  1. #1
    TP-Junior langer macht alles soweit korrekt
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    Question reiseleiter: gewerbe oder freiberufler?

    hallo an alle,
    bin neu hier und hab gleich mal ne frage an euch:
    arbeite seit paar jahren als reiseleiter in d/europa (firma usa, büro schweiz, rechnung nach kroatien, geld aus usa...klingt irre ist aber ne grosse firma u sauber). loser saisonvertrag, rechnung/zahlung pro reise. mache das auf gewerbeschein, zahle auch ust, kann diese aber nicht in rechnung stellen.
    ist es günstiger (krankenkasse, steuer) dies als freiberufler (keine uni), freier mitarbeiter oder als gewerbe zu betreiben?
    vielleicht ist ja ein schlauer fuchs unter euch der sich mit sowas aukennt...würd mich freuen
    liebe grüsse aus münchen

  2. #2
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    Moin

    mache das auf gewerbeschein, zahle auch ust, kann diese aber nicht in rechnung stellen.
    bevor andere denken der macht was falsch, sage ich hier gleich, dass es sich um eine besondere Besteuerungsform bei Reiseleistungen handelt, § 25 UStG.

    ist es günstiger (krankenkasse, steuer) dies als freiberufler (keine uni), freier mitarbeiter oder als gewerbe zu betreiben?
    Freiberufler geht nicht, da keine entsprechende Tätigkeit vorliegt, vgl. § 18 Abs. 1 EStG.

    Freier Mitarbeiter ist kein steuerlicher Begriff, sonder ein umgangssprachlicher und kann sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibender sein. Hier also wieder Gewerbetreibender, da die Tätigkeit nicht in § 18 EStG aufgeführt ist. Somit bleibt nur die einzige Möglichkeit mit dem Gewerbe.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior langer macht alles soweit korrekt
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    danke für dein input, sven. es schien mir nur immer dubios, ust zu zahlen ohne sie weitergeben zu können (bin da sicher kein einzelfall). aber sind nicht solch "kreative" berufe wie reiseleiter legitim als freiberufler?
    viele grüsse
    langer

  4. #4
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    danke für dein input, sven. es schien mir nur immer dubios, ust zu zahlen ohne sie weitergeben zu können (bin da sicher kein einzelfall).
    du hast ja auch Vorteile dadurch. Ähnlich wie bei der Differenzbesteuerung wird nur die Nettomarge besteuert und nicht die gesamte Leistung

    aber sind nicht solch "kreative" berufe wie reiseleiter legitim als freiberufler?
    nein

    EStG - Einzelnorm

    Den Reiseleiter kann ich beim besten Willen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG subsummieren. Er arbeitet weder wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch, so dass ich da keine Möglichkeit sehe. Es bleibt ein Gewerbe

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Junior langer macht alles soweit korrekt
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    bleibt die frage: was ist künstlerisch, unterrichtend, was ist erzieherisch? führungen geben, vorträge halten, reiseprogramme erstellen etc. können diese begriffe nicht weit gefasst sein? hängt evtl vom f-beamten ab!?
    grüsse langer

  6. #6
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    können diese begriffe nicht weit gefasst sein? hängt evtl vom f-beamten ab!?
    schau mal in meine Signatur in die Linkliste Steuerrecht und such mal nach dem Aufsatz aus der Zeitschrift "Der Betrieb", da wird genauer auf die Abgrenzung eingegangen und auch die Begriffe erklärt.

    Gruß
    Sven
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  7. #7
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    werd ich mal machen
    vielen dank

  8. #8
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    noch ein bisschen offizieller Lesestoff

    H 136 EStH 2003, dürfte auch jetzt noch gelten, ich finde nur keinen Onlinelink
    Angehängte Grafiken
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  9. #9
    TP-Junior langer macht alles soweit korrekt
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    danke fürs recherchieren, ich glaube das ist jetzt klar für mich. weiterhin ust und gewerbeschein

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