Moin
bevor andere denken der macht was falsch, sage ich hier gleich, dass es sich um eine besondere Besteuerungsform bei Reiseleistungen handelt, § 25 UStG.mache das auf gewerbeschein, zahle auch ust, kann diese aber nicht in rechnung stellen.
Freiberufler geht nicht, da keine entsprechende Tätigkeit vorliegt, vgl. § 18 Abs. 1 EStG.ist es günstiger (krankenkasse, steuer) dies als freiberufler (keine uni), freier mitarbeiter oder als gewerbe zu betreiben?
Freier Mitarbeiter ist kein steuerlicher Begriff, sonder ein umgangssprachlicher und kann sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibender sein. Hier also wieder Gewerbetreibender, da die Tätigkeit nicht in § 18 EStG aufgeführt ist. Somit bleibt nur die einzige Möglichkeit mit dem Gewerbe.
Gruß
Sven


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