moin Matthias,
ich fürchte ja, sagt mir zumindest mein "Bauchgefühl"
es gibt gewisse Sachen, da hast du als "Fachmann" die Pflicht, den Kunden auf bestimmte Sachen hinzuweisen, die deiner Meinung nach einfach nicht gehen.
Z.B. fehlendes/unvollständiges Impressum, Urheberrechtsverletzungen durch "geliehenes" Material usw.
In solchen Fällen ist es deine Pflicht, den Kunden darauf hinzuweisen und man sollte es sich schriftlich vom Kunden absegnen lassen, falls er trotz "Belehrung" an seinen Fehlern festhalten will.
in deinem Fall bin ich mir auch ziemlich sicher, dass man dich mitverantwortlich machen könnte, wenn es jemand drauf absieht (ein Mitbewerber z.B., wohl eher weniger das Finanzamt)
Lohnt imho Nachfrage bei einem Anwalt, ehe die Geschichte böse endet


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Wie gesagt, alles Auslegungssache.