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Thema: Mieterschutz

  1. #1
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    Mieterschutz

    Hallo miteinander,

    ich habe hier einmal eine rechtliche Frage.

    Ich habe Ende des letzten Monats meine Wohnung (in einer WG) gekündigt.
    Dazu eben schritlich der Vermieterin einen Wisch gegeben, mit einbehalt der Kündigungsfrist (zum 1. Januar dann) und dem Vermerk, dass falls ein Nachmieter gefunden wird, ich auch eher raus kann. Das hat sie soweit auch bestätigt.

    Also habe ich nun Nachmieter gesucht, hatten unser Casting und gestern unserem Favoriten Bescheid gegeben dass er sich bei der Vermieterin vorstellen kann. Um diese vorzuwarnen war ich heute früh bei Ihr.
    Da meinte sie auf einmal: Nein, sie macht nun was anderes aus der Wohnung, es darf niemand zur Nachmiete rein und ich muss die 3 Monate Kündigungsrist einhalten. (2 von 3 anderen Mitbewohnern haben aus anderen Gründen auch gekündigt, ein paar Tage nach mir. Das soweit als Begründung)

    Ich habe zwischenzeitlich natürlich schon eine andere Wohnung die ich ab November zahlen darf, da ich mich natürlich darauf verlassen habe, dass die Vermieterin, wenn sie sagt, ich kann raus wenn ich einen Nachmieter habe, es auch so meint. (Ein Mitbewohner kann übrigens bezeugen, dass ich die Zusage hatte, mit Auszug wenn nachmieter gefunden).
    Wohnungssuche in München klappt leider in der Regel nicht so spontan.

    Sie hat es auch nicht als nötig erachtet, in irgendeiner Form Bescheid zu geben, dass sie nun doch keinen nachmieter mehr will. Wäre ich nicht aus Vorsicht heute früh zu Ihr wäre der Bewerber voll bei Ihr aufgelaufen.

    Soviel zu diesem Punkt. Lässt sich da rechtlich irgendwas rausschlagen? Kann es Sinn machen, da Mieterschutz einzuschalten?

    Dann noch ein paar Gründe, die evtl. weitere Kündigungsgründe sein könnten:

    Küche/Bad/Flur/Toilette sind laut Vertrag "Mitbenutzung". In diesen Räumen verlangt die Vermieterin von uns, dass wir einmal die Woche putzen. ist ein selber angefertigter Anhang im Standardmietvertrag, ist unterschrieben und OK.

    Nun geht es aber soweit, dass die Putzfrau Dienstags in die Wohnung kommt unnd einen Kontrollgang macht. Soweit.. "OK". Wenn Ihr was nicht passt, macht sie solange Lärm bis irgendwer aus dem Zimmer kommen (muss).
    Davon abgesehen kam sie auch schon so dreimal einfach in die Wohnung, ohne sich anzumelden oder zu klingeln. Schlüssel rein und ab in die Wohnung. In der Küche hat sie dann mal ein paar Flecken überstrichen, den Boiler geputzt etc. An sich ja "nett" wenn sie putzt, aber bitte nicht ohne irgendwie Bescheid zu geben.

    Die Vermieterin begründet es mit "Mitbenutzung der Küche etc.." und dass wir, wenn wir zu Ihr in den laden (hat unten im Haus eine Reinigungsgeschichte) kommen, ja auch nicht klingeln oder uns anmelden.

    Das die Putzfrau wenn sie in der Wohnung ist in der Küche raucht ist auch in Ordnung: Mitbenutzung. (Wir sind eine reine Nichtraucher WG).

    Einen morgen kam die Putzfrau in mein Zimmer gerannt, hat mich halb aus dem Bett geworfen um die matratze auszumessen. Hat gesehen, da schläft noch wer, trotzdem Licht an und weiter gemacht. (Dafür hat sich die Vermieterin zwar so halb entschuldigt, aber nur zum Aufführen der Umstände hier).

    Vielleicht lässt sich aus den nachgenannten Gründen irgendwas rausziehen für frühere Kündigung?

    So, langer Text,
    danke fürs Lesen.

    Der BSE

    /edit: Die Putzfrau-Geschichten fanden alle innerhalb von 4 Wochen statt.
    Geändert von Philip Fuchslocher (06.10.2006 um 10:30 Uhr)

  2. #2
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    Hey edelweis,

    ja, mir ist bewusst, dass seit der Verkürzung der Kündigungsfrist auf 3 Monate von Mitte 2005 keine weitere Verkürzung mehr erwirkbar ist.

    Außer, im Einverständnis mit der Vermieterin. (http://www.janolaw.de/rechtsberatung...ter_stelle.jsp)
    Und genau darum geht es ja an sich. Sie hat mir mündlich zugesichert, ich könne vor den 3 Monaten ausziehen wenn ich einen nachmieter habe.

    Das ist quasi der springende Punkt: ist diese mündliche Aussage (in Beisein eines Zeugen) irgendetwas wert oder kann sie im Grunde machen was sie will?

    PS: Mal wieder ein bierchen trinken gehen? habe das gerade bitter nötig...

  3. #3
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    Moin Phillip,

    da muss ich Dir leider auch sagen, keine Chance
    Eine mündliche Absprache ist nicht Rechtens, da man diese nicht belegen kann auch dann nicht wenn ein Zeuge dabei war.
    Alles was abgesprochen wurde "muss" auch Schriftlich niedergeschriebgen werden und Unterschrieben sein, alles andere hat keine rechtliche Wirksamkeit vor Gericht.

    ps. Wenn du magst, kann ich mal beim Mieterschutzbund nachfragen, bin da Mitglied!?
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  4. #4
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    Hey Mario,

    das wäre absolut klasse.
    Ich befürchte ja auch, dass mündliches keinen Wert hat, aber irgendwie muss man sich auf irgendwas ja verlassen können.

    Bzgl. den ganzen Vorfällen und in meinen Augen Verlust der Privatsphäre, lässt sich damit irgendwas drehen?

    lg‚

  5. #5
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    Hey Mario,

    das wäre absolut klasse.
    Ich befürchte ja auch, dass mündliches keinen Wert hat, aber irgendwie muss man sich auf irgendwas ja verlassen können.

    Bzgl. den ganzen Vorfällen und in meinen Augen Verlust der Privatsphäre, lässt sich damit irgendwas drehen?

    lg‚
    Nachfragen ist kein Problem, mache ich anfang nächster Woche.

    Bei den Vorfällen mit der Putzfrau müsste es auch eine Schriftliche absprache geben in dieser Festgelegt ist was, wann usw. die gute Putze darf und was nicht, ohne Schriftlichen Beleg habt Ihr da auch keine Handhabe.

    Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, ohne alles Schriftlich zu belegen hat man sehr wenig Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen.
    mfg. - - Mario - - Icq 124346551 : MyWebHome :

  6. #6
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    So, ich habe mich hier noch ein wenig schlau gemacht (bzw. schlau machen lassen, von einem Freund, der Anwalt ist).

    Für den den es interessiert:

    1. Grundsätzliches:

    a) Eine Abrede darüber, dass du einen Nachmieter finden kannst ist auch mündlich wirksam. Nach dem du das in der Kündigung erwähnt hast und einen Zeugen hast der ihre Annahme bezeugt ist das auch relativ gut beweisbar. Wenn Sie nun sagt, die Vereinbarung ist nichtig (kannst du das auch beweisen?) verstösst sie gegen euren Vertrag und müsste im Zweifel den dir entstehenden Schaden (= 3 Monatsmieten) ersetzen womit ihr quitt seid.

    b) Die Kaution muss grundsätzlich spätestens 6 Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden. Macht der Vermieter Ansprüche geltend, kann er warten bis die Ansprüche geklärt sind. An die Kaution ran (=aufrechnen) darf er erst wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden (Urteil, Mahnverfahren). Bei den Ansprüchen kann es sich um alles handeln, von der kaputten Blumenvase (5 ?) bis zur kaputten Heizung (5.000,00 EUR).


    2. Was passiert wenn du nix machst?
    - zahlst 3 Monatsmieten zusätzlich = 1.050,00 EUR
    - du lässt dir ein Abnahmeprotokoll unterschreiben und kriegst deine 900,00 EUR wieder. Für die Rückzahlung hat sie maximal 6 Monate Zeit, Sollte sie direkt Ansprüche geltend machen, hat sie solange Zeit bis die Ansprüche geklärt wurden.

    3. Was für grundsätzliche Möglichkeiten hast du und welche Konsequenzen kann dies haben?
    a) jetzt einen Brief schreiben und mitteilen, dass du die Monatsmieten nicht zahlen willst
    - sie kann grundsätzlich verweigern das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben bzw. irgendwelche Beschädigungen in der Wohnung "finden" und die Kaution deswegen zurückhalten.
    - wegen der Kaution müsste man dann im Zweifel einen Rechtsstreit führen, Ausgang ungewiß, Kosten maximal 675,00 EUR.
    - Sie klagt Miete ein, Prozesschancen relativ gut, da Nachmieter in Kündigung erwähnt und Zeuge für Abrede vorhanden. Meistens sind die Leute auch zu feige dazu.


    b) ausziehen, Abnahmeprotokoll unterzeichnen lassen, dann einfach nicht mehr zahlen
    - tja, wenn es dumm läuft versucht sie es wieder mit den Beschädigungen, du müsstest du Kaution einklagen, hättest aber mit aufgrund des Abnahmeprotokolls sehr gute Chancen.
    - Sie klagt Miete ein, Prozesschancen relativ gut, da Nachmieter in Kündigung erwähnt und Zeuge für Abrede vorhanden. Meistens sind die Leute auch zu feige dazu.


    c) ausziehen, Abnahmeprotokoll unterzeichnen lassen, Anwaltsbrief schicken und nicht mehr zahlen
    - wie c nur das die Chance, dass sie sich nicht traut was zu machen höher ist. offizielle Kosten 110,50 EUR (verhandelbar

    d) Sie anschreiben, ihr sagen dass das so nicht okay ist und man einigt sich darauf dass man die Kaution gleich bekommt, sie aber z.B. eine Monatsmiete abziehen darf.

    e) dasselbe nur mit Anwaltsschreiben.


    4. Was würde ich dir raten:

    Schau, dass du das Abnahmeprotokoll bekommst und danach nix mehr zahlst. Je nachdem wie offiziell du das machen willst, schickst du ihr dann (wenn die Zahlung fällig wäre) einen eigenen oder einen Anwaltsbrief in dem du ihr erklärst, dass du nix zahlst weil sie keinen Nachmieter nehmen wollte, was aber wirksam vereinbart wurde. Außerdem kündigst du hilfsweise nochmal fristlos wegen Verletzung deiner Intimssphäre.

    Wenn Sie später mit der Kaution rumzickt, klagst du sie ein.
    Der große "Haken" an der Sache ich nur noch der, dass sie wohl noch nie ein Abnahmeprotokoll vergeben hat und es auch definitiv nicht machen wird. Mal sehen...

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