1. Grundsätzliches:
a) Eine Abrede darüber, dass du einen Nachmieter finden kannst ist auch mündlich wirksam. Nach dem du das in der Kündigung erwähnt hast und einen Zeugen hast der ihre Annahme bezeugt ist das auch relativ gut beweisbar. Wenn Sie nun sagt, die Vereinbarung ist nichtig (kannst du das auch beweisen?) verstösst sie gegen euren Vertrag und müsste im Zweifel den dir entstehenden Schaden (= 3 Monatsmieten) ersetzen womit ihr quitt seid.
b) Die Kaution muss grundsätzlich spätestens 6 Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden. Macht der Vermieter Ansprüche geltend, kann er warten bis die Ansprüche geklärt sind. An die Kaution ran (=aufrechnen) darf er erst wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden (Urteil, Mahnverfahren). Bei den Ansprüchen kann es sich um alles handeln, von der kaputten Blumenvase (5 ?) bis zur kaputten Heizung (5.000,00 EUR).
2. Was passiert wenn du nix machst?
- zahlst 3 Monatsmieten zusätzlich = 1.050,00 EUR
- du lässt dir ein Abnahmeprotokoll unterschreiben und kriegst deine 900,00 EUR wieder. Für die Rückzahlung hat sie maximal 6 Monate Zeit, Sollte sie direkt Ansprüche geltend machen, hat sie solange Zeit bis die Ansprüche geklärt wurden.
3. Was für grundsätzliche Möglichkeiten hast du und welche Konsequenzen kann dies haben?
a) jetzt einen Brief schreiben und mitteilen, dass du die Monatsmieten nicht zahlen willst
- sie kann grundsätzlich verweigern das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben bzw. irgendwelche Beschädigungen in der Wohnung "finden" und die Kaution deswegen zurückhalten.
- wegen der Kaution müsste man dann im Zweifel einen Rechtsstreit führen, Ausgang ungewiß, Kosten maximal 675,00 EUR.
- Sie klagt Miete ein, Prozesschancen relativ gut, da Nachmieter in Kündigung erwähnt und Zeuge für Abrede vorhanden. Meistens sind die Leute auch zu feige dazu.
b) ausziehen, Abnahmeprotokoll unterzeichnen lassen, dann einfach nicht mehr zahlen
- tja, wenn es dumm läuft versucht sie es wieder mit den Beschädigungen, du müsstest du Kaution einklagen, hättest aber mit aufgrund des Abnahmeprotokolls sehr gute Chancen.
- Sie klagt Miete ein, Prozesschancen relativ gut, da Nachmieter in Kündigung erwähnt und Zeuge für Abrede vorhanden. Meistens sind die Leute auch zu feige dazu.
c) ausziehen, Abnahmeprotokoll unterzeichnen lassen, Anwaltsbrief schicken und nicht mehr zahlen
- wie c nur das die Chance, dass sie sich nicht traut was zu machen höher ist. offizielle Kosten 110,50 EUR (verhandelbar
d) Sie anschreiben, ihr sagen dass das so nicht okay ist und man einigt sich darauf dass man die Kaution gleich bekommt, sie aber z.B. eine Monatsmiete abziehen darf.
e) dasselbe nur mit Anwaltsschreiben.
4. Was würde ich dir raten:
Schau, dass du das Abnahmeprotokoll bekommst und danach nix mehr zahlst. Je nachdem wie offiziell du das machen willst, schickst du ihr dann (wenn die Zahlung fällig wäre) einen eigenen oder einen Anwaltsbrief in dem du ihr erklärst, dass du nix zahlst weil sie keinen Nachmieter nehmen wollte, was aber wirksam vereinbart wurde. Außerdem kündigst du hilfsweise nochmal fristlos wegen Verletzung deiner Intimssphäre.
Wenn Sie später mit der Kaution rumzickt, klagst du sie ein.