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Thema: Fragen zum Vorsteuer Abzug

  1. #1
    TP-Junior Yoshi12 macht alles soweit korrekt
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    Fragen zum Vorsteuer Abzug

    Hallo!

    Im letzten Monat war ich mit meinem Laden mit einem eigenen Stand auf einer Fachmesse vertreten und habe jetzt ein paar Fragen zum Vorsteuerabzug einiger Rechnungen.
    Kann ich mir für die Benzinrechnung (300 km Anfahrt), die Hotelrechnung als auch die Standmiete auf der Messe die ausgewiesene Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen? Bin mir in der Hinsicht ziemlich unsicher, da ich ja eigentlich der Endverbraucher in der Mehrwertsteuerkette bin.

    Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!
    Johannes

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Yoshi12
    Bin mir in der Hinsicht ziemlich unsicher, da ich ja eigentlich der Endverbraucher in der Mehrwertsteuerkette bin.
    Bist du nicht, da, wenn es Betriebsausgaben sind - dazu zählen auch Werbung, Präsentationen etc. - deine Privat-Kunden die letzten in der Kette sind.

    Wegen der Benzinkosten... das kommt darauf an, wie du bisher mit den betrieblichen Kosten um das Fahrzeug verfährst.

  3. #3
    TP-Junior Yoshi12 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia
    Bist du nicht, da, wenn es Betriebsausgaben sind - dazu zählen auch Werbung, Präsentationen etc. - deine Privat-Kunden die letzten in der Kette sind.
    Also kann ich für die Geschäftsreise auch die Mehrwertsteuer für das Hotelzimmer und den Händlerstand als Vorsteuer absetzen. Das wollte ich nur wissen, denn da war ich mir wie gesagt unsicher.

    Zitat Zitat von dorintia
    Wegen der Benzinkosten... das kommt darauf an, wie du bisher mit den betrieblichen Kosten um das Fahrzeug verfährst.
    Ist mein Privatfahrzeug, wäre das denn ein Problem? Irgendwie muss man ja zu den Veranstaltungen hinfahren um Geld zu verdienen, denn davon profitiert ja auch das Finanzamt.
    Kann ich eigentlich auch mit einem Fahrtenbuch die gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen? Wenn ja, wie hoch wäre der Betrag pro gefahrenen Kilometer (30 Cent ab 20 Kilometer?) und worüber setze ich es ab (Werbekosten?). :-/

    Anderer Fall:
    Wenn ich eine Anhängerkupplung an meinen Wagen (Privat) anbauen lassen würde, für den Transport der Waren zu den Messen, kann ich dann auch problemlos die Werkstattkosten steuerlich geltend machen, sowie die Vorsteuer abziehen? In welches Konto müsste ich die Kosten für die Anhängerkupplung eintragen?

    Wieder einige neue Fragen dazugekommen, aber ich möchte da keine Fehler machen.

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Johannes

  4. #4
    TP-Member reXX macht alles soweit korrekt
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    Also kann ich für die Geschäftsreise auch die Mehrwertsteuer für das Hotelzimmer und den Händlerstand als Vorsteuer absetzen. Das wollte ich nur wissen, denn da war ich mir wie gesagt unsicher.
    für das hotelzimmer kannst du die vorsteuer abziehen, ebenfalls die kosten für messestand, standmiete, etc. auch für lebensmittel, die du an deine kunden ausgegeben hast (z.b. getränke, kekse) kannst du das machen (sind dann so genannte repräsentationskosten).

    Ist mein Privatfahrzeug, wäre das denn ein Problem? Irgendwie muss man ja zu den Veranstaltungen hinfahren um Geld zu verdienen, denn davon profitiert ja auch das Finanzamt.
    Kann ich eigentlich auch mit einem Fahrtenbuch die gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen? Wenn ja, wie hoch wäre der Betrag pro gefahrenen Kilometer (30 Cent ab 20 Kilometer?) und worüber setze ich es ab (Werbekosten?). :-/
    wenn es dein privatfahrzeug ist und das fahrzeug NICHT zum betriebsvermögen gehört, dann kannst du keine belege abrechnen und auch keinen vorsteuerabzug machen (z.b. fürs tanken oder für reparaturen). du kannst jedoch die gefahrenen kilometer mit 0,3 euro pro kilometer als betriebskosten geltend machen und dadurch deinen gewinn reduzieren.

    Anderer Fall:
    Wenn ich eine Anhängerkupplung an meinen Wagen (Privat) anbauen lassen würde, für den Transport der Waren zu den Messen, kann ich dann auch problemlos die Werkstattkosten steuerlich geltend machen, sowie die Vorsteuer abziehen? In welches Konto müsste ich die Kosten für die Anhängerkupplung eintragen?
    in diesem fall geht das NUR, wenn der wagen betriebsvermögen wäre. hier ist das aber wohl nicht der fall, daher kannst du die anhängerkupplung und deren einbau nicht als betrieblichen aufwand geltend machen. das ist dein privatvergnügen, du kannst lediglich wieder die 0,3 euro pro km absetzen.

    anders wäre es, wenn der wagen betriebsvermögen wäre. ist aber nur dann zulässig, wenn das fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird. und du erkauftst dir andere nachteile damit - du musst dann nämlich jeden monat 1% des neupreises des fahrezeuges (listenpreis) als einkommen versteuern. falls das fahrzeug schon älter ist, dann ist das meist nicht gerade vorteilhaft.

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Joshi12
    Also kann ich für die Geschäftsreise auch die Mehrwertsteuer für das Hotelzimmer [..] als Vorsteuer absetzen.
    Zitat Zitat von reXX
    für das hotelzimmer kannst du die vorsteuer abziehen, ebenfalls die kosten für messestand, standmiete, etc. auch für lebensmittel, die du an deine kunden ausgegeben hast (z.b. getränke, kekse) kannst du das machen (sind dann so genannte repräsentationskosten).
    Das ist so nicht ganz korrekt.

    Bei Hotelrechnungen ist noch eine Besonderheit zu beachten.

    Bei Rechnungen für Übernachtungsaufwand sind 4,50€ (in Deutschland, für das Ausland gibt es andere Regelungen) vom Nettobetrag als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (naBA) zu buchen. Die Vorsteuer ist aber in vollem Umfang abzugsfähig.

    Bsp:
    Rg. über 116,-

    Betriebsausgaben 95,50 (100,- - 4,50)
    naBA 4,50
    Vorsteuer 16,-

    Steht auf der Hotelrechnung allerdings der Vermerk "Ohne Frühstück", dann entfällt die Kürzung der Aufwendungen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  6. #6
    TP-Junior Yoshi12 macht alles soweit korrekt
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    Hi!

    Zitat Zitat von reXX
    für das hotelzimmer kannst du die vorsteuer abziehen, ebenfalls die kosten für messestand, standmiete, etc. auch für lebensmittel, die du an deine kunden ausgegeben hast (z.b. getränke, kekse) kannst du das machen (sind dann so genannte repräsentationskosten)..
    Ok, danke für die Info. :-)


    Zitat Zitat von reXX
    in diesem fall geht das NUR, wenn der wagen betriebsvermögen wäre. hier ist das aber wohl nicht der fall, daher kannst du die anhängerkupplung und deren einbau nicht als betrieblichen aufwand geltend machen. das ist dein privatvergnügen, du kannst lediglich wieder die 0,3 euro pro km absetzen.
    Na ja, in der Realität ist der Kauf einer Anhängerkupplung, in meinem Fall, kein Privatvergnügen, denn ich brauche es ausschließlich für die Fahrten zu Messen, um mir den teuren Mietwagen in Zukunft zu sparen. Aber da kann man wohl nichts machen ... :-/
    Vielen Dank auf jeden Fall für diese wichtigen Informationen, denn ich ging davon aus, daß ich die Anhängerkupplung (da fürs Geschäft absolut nötig) problemlos absetzen kann.

    Liebe Grüße
    Johannes

  7. #7
    TP-Junior Yoshi12 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Bei Hotelrechnungen ist noch eine Besonderheit zu beachten.
    Bei Rechnungen für Übernachtungsaufwand sind 4,50€ (in Deutschland, für das Ausland gibt es andere Regelungen) vom Nettobetrag als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (naBA) zu buchen. Die Vorsteuer ist aber in vollem Umfang abzugsfähig.
    Steht auf der Hotelrechnung allerdings der Vermerk "Ohne Frühstück", dann entfällt die Kürzung der Aufwendungen.
    Diese Regelung höre ich jetzt zum ersten Mal und kann der Begründung auch ehrlich gesagt nicht ganz folgen. Ich werde aber darauf beim erstellen der Einkommenssteuererklärung achten. Danke auch hier für die Info!

    Liebe Grüße
    Johannes

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Diese Regelung höre ich jetzt zum ersten Mal und kann der Begründung auch ehrlich gesagt nicht ganz folgen.
    Schau mal hier unter 4.
    http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/...kosten0102.jsp
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Yoshi12
    Diese Regelung höre ich jetzt zum ersten Mal und kann der Begründung auch ehrlich gesagt nicht ganz folgen. Ich werde aber darauf beim erstellen der Einkommenssteuererklärung achten. Danke auch hier für die Info!

    Liebe Grüße
    Johannes
    Vieleicht hilft es Dir die Regelung zu verstehen wenn Du weißt das es sich bei den 4,50 um eine Haushaltsersparnis handelt.... deshalb auch der Hinweis das die Regelung nur gilt wenn im Übernachtungspreis "Frühstück" enthalten ist. Es sollte ja allgemein bekannt sein, dass Essen reines Privatvergnügen ist :-) (Fast immer jedenfalls *G*)

    Frechdachs

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