+ Antworten
Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Arbeitszimmer in einem Loft?

  1. #1
    TP-Newbie sigrunde macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    1

    Arbeitszimmer in einem Loft?

    Hat jemand Erfahrungswerte (v.a. in Hamburg), wie streng das Finanzamt bei den Kriterien für Arbeitszimmer ist? Das sollte ja kein Durchgangszimmer sein, von allen anderen abgetrennt, etc. etc.

    Gibt es einen "Deal", einen Bereich eines Lofts auch als absetzbares Arbeitszimmer zu definieren? Oder ist das völlig illusorisch?

    Vielen Dank!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Gibt es einen "Deal", einen Bereich eines Lofts auch als absetzbares Arbeitszimmer zu definieren? Oder ist das völlig illusorisch?
    frag' mal dein Finanzamt, schließlich besteht bei einem Loft gar keine andere Möglichkeit, da es ja im Prinzip nur ein Raum ist.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Senior Tronix macht alles soweit korrekt Avatar von Tronix
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    140
    Da frag ich doch gleich mal mit: Wie ist das wenn ich einen Teil des Flures in einer ganz normalen Wohnung als Büroecke benutze? Der Teil befindet sich direkt hinter einem Treppenaufgang und ist groß genug für Schreibtisch und Billy-Regal

    Gibt es da eine Chance dies als Arbeitszimmer anzugeben?

  4. #4
    TP-Junior Fluchthelfer ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Aug 2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    11
    das arbeitszimmer muss klar von der übrigen wohnung abgetrennt sein, im normalfall also durch eine tür. wenn ihr nicht gerade einen dämlichen bearbeiter habt, werden weder loft-bereich noch treppennische als az anerkannt werden. falsche angaben zu machen empfehle ich auch nicht, da die überprüfung dieser durch eine ortsbesichtigung durchaus üblich ist.
    ab 07 wird das az ohnehin nur noch dann anerkannt, wenn es den mittelpunkt der gesamten beruflichen bzw betrieblichen tätigkeit darstellt.

    edit:
    @sven: ohne diese räumliche abtrennung wäre es mE nicht möglich, die größe des az genau zu definieren. ich denke, dass ihm nur die möglichkeit bleibt, die fläche zB durch gipskarton-ständerwände abzugrenzen (was nicht eben dem flair eines lofts entsprechen würde)
    Geändert von Fluchthelfer (11.10.2006 um 16:04 Uhr)

  5. #5
    TP-Member WuschiLo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    90
    Dann möchte ich diesen Thread mal wieder wiederbeleben.

    Erstmal @ Fluchthelfer, wie kommst du darauf, dass eine Loftwohnung aus einem Raum besteht?

    Und jetzt meine grundsätzlichen Fragen, und möchte Eingangs gleich sagen, dass bei mir um den Arbeitmittelpunkt handeln würde, also diese Voraussetzung schon mal erfüllt wäre.

    Jetzt zu den Fragen

    - es kann ein Raum in einer Loft/Wohnung sein, egal wo innerhalb der Wohnung - Voraussetzung -eine Tür. Richtig
    - gibt es bestimmte m2 Grenzen, ab wann das FA es nicht mehr als Homeoffice anerkennen würde?
    - Kann, oder sollte man sogar einen einzelnen Mietvertrag für das Arbeitszimmer machen. Wenn man einen gewerblichen Vermieter hat, hätte man ja den Vorteil der MwSt., oder?

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von WuschiLo
    - es kann ein Raum in einer Loft/Wohnung sein, egal wo innerhalb der Wohnung - Voraussetzung -eine Tür.
    Es darf kein Durchgangszimmer sein, also bitte nicht 2 Türen

  7. #7
    TP-Member WuschiLo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    90
    Habe gerade gelesen, dass es nicht als Durchgangszimmer gewertet wird, wenn man nur dadurch Schlafzimmer und/oder Balkon erreicht.

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Habe gerade gelesen, ...
    wo???
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Member WuschiLo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    90

  10. #10
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Ich hab' schon fast die Bildzeitung befürchtet.

    Nur weil es irgendwann mal ein Urteil gegeben hat, dass genau in diesem Einzelfall ein Durchgangszimmer zu einem Schlafzimmer als unschädlich gehalten hat, heißt es noch lange nicht, dass dies verallgemeinert werden kann.

    Außerdem wurden die Urteile nicht veröffentlicht, so dass die Verwaltung diese auch nicht anwendet.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  11. #11
    TP-Member WuschiLo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    90
    Danke Sven, als meinst du, vom Arbeitszimmer dürften weder Türen zum Balkon, Schlafzimmer, noch zu einem Abstellraum abgehen.

    Man oh man, ist dass dt. Steuerrecht umständlich.

  12. #12
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    78
    Zitat Zitat von Sven
    Ich hab' schon fast die Bildzeitung befürchtet.

    Nur weil es irgendwann mal ein Urteil gegeben hat, dass genau in diesem Einzelfall ein Durchgangszimmer zu einem Schlafzimmer als unschädlich gehalten hat, heißt es noch lange nicht, dass dies verallgemeinert werden kann.

    Außerdem wurden die Urteile nicht veröffentlicht, so dass die Verwaltung diese auch nicht anwendet.

    Gruß
    Sven

    Das Urteil wurde also nicht zufällig im Bundessteuerblatt II veröffentlicht?

    BFH-Urteil vom 19.8.1988 (VI R 69/85) BStBl. 1988 II S. 1000


  13. #13
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    ich habe die Suchmaschine nicht extra angeworfen. Allerdings meine ich in Erinnerung zu haben, dass mehrere Urteile 1992 gefällt wurden und diese nicht veröffentlicht wurden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  14. #14
    TP-Newbie Plauline macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2006
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    3

    Arbeitszimmer

    Hallo,
    da ich auch gerade hier auf der Suche nach allem, was das Arbeitszimmer btr. unterwegs war, bin ich doch mal so frech und klinke mich direkt mit einer Frage ein.

    Habe im Sept. 06 mein Kleingewerbe (Internetshop) begonnen und erfülle was das Az anbelangt alle Voraussetzungen (Räumliche Trennung, wird ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt ect...., denn es handelt sich um ein extra für meine geschäftliche Tätigkeit, auf unserem Grundstück errichtetes Holzhaus von 20 m2, voll funktionstüchtiges (mit Heizung, Strom..ect. alles vom Haus dorthin laufend). Aber, ich möchte dieses Holzhaus nicht ins Betriebsvermögen nehmen!
    Nun meine, bestimmt blöde, Anfängerfrage:
    Wie ist das mit der derzeitig absetzbaren Höchstgrenze von derzeit 1250,- Euro gemeint??? Sind diese 1250,- Euro ein Jahres/ oder monatlicher Betrag???

    Kennt sich da Jemand aus??? Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus!

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51