Man muss keine AGB haben, da greift bei Endkunden das BGB.
Bei Online-Handel musst du aber den Hinweis auf das Fernabsatzgesetz haben.
Da ich endlich von ebay auf einen richtigen Shop umsteigen will und mich grad mit Abmahnungen etc. beschäftige habe ich folgende Fragen:
Wenn ich gar keine AGB habe, sondern nur das Widerrufsrecht, kann ich ja gar nicht auf die AGB verweisen, muss ich das aber auf Widerrufsrecht?
Reicht der Satz ala " Für unser Gewerbe gelten die gesetzlichen Bestimmungen"? aus?
Da ich nur an Privat verkaufewill ich mir jeglichen Ärger ersparen und in den AGB steht ja eigentlich nicht viel mehr als im Grundgesetz, daher kann ich mir das ganze doch sparen und ebenfalls die Gefahr einer Abmahnung.
Ich würde nur das Widerrufsrecht und damit zusammenhängende Bereiche formulieren.
Wenn ich sehe, dass hier bei der IHK Frankfurt steht,dass der Besteller die Gefahr des Versandes trägt, was ja soweit ich weiss eben nicht der Fall ist, sondern der Verkäufer haftet, will ich mir keine AGB zusammenkleben.
Impressum mit Ust-ID und Tel/Fax bzw. Anschrift ist klar.
Hoffe auf Feedback
Danke
Geändert von Neugruender (10.10.2006 um 17:30 Uhr)
Man muss keine AGB haben, da greift bei Endkunden das BGB.
Bei Online-Handel musst du aber den Hinweis auf das Fernabsatzgesetz haben.
Danke, habe aber auch von Abmahnungen wegen fehlenden AGB bei ebay Auktionen gehört, ist das möglich oder ist damit eher der Widerruf gemeint?
Wahrscheinlich... oder andere Formfehler.
Ok,
gibt es evtl. ein paar Sätze, die man unbedingt beschreiben muss.
z.B. dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum bleibt oder wo der Gerichtsstand ist, oder ist das auch im Grundgesetz so festgelegt?
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