ich subsumiere dein treiben mal als katalogleistung unter § 3a IV Nr.2 ustg (sonstige leistung, die der werbung dient). nach § 3a IV Nr.2 iVm §3a III ustg ist der ort der leistung die schweiz, die leistung ist steuerbar in der schweiz. evtl ists auch eine 'auf elektronischem weg erbrachte sonstige leistung' im sinne von § 3a IV Nr. 14 ustg, die konsequenz ist aber die gleiche.


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