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Thema: Werbegeschenke

  1. #1
    DOB
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    Werbegeschenke

    Hallo,

    ich betreibe ein Internetprojekt mit ca. 300.000 registrierten Usern. Da es einige User gibt, die im Supportforum stark positiv aktiv sind und einen echten Mehrwert für mich erzeugen, möchte ich hier gerne einige "Werbepakete" (nicht nur) als Dankeschön verschenken. Preislich sollten sie so bei max. 45 Euro liegen (bestehend aus Kuli, Mauspad, USB-Stick, T-Shirt etc - alles gebrandet).

    Außerdem würde ich einige Artikel (T-Shirts) auch gerne einzeln "verteilen" (auch in meinem Bekanntenkreis). Natürlich alle mit Werbeaufdruck.

    Frage: Kann ich das so einfach machen, oder macht das Finanzamt hier Probleme? Inwiefern müsste ich festhalten, was ich an wen verteilt habe? Ich bin Einzelunternehmer und mache eine einfache EÜR, "Inventarlisten" etc. gibt es also nicht. Kann ich in beliebigem Umfang Werbemittel (ausnahmslos gebrandet, mind. mit URL) bestellen und diese dann nach Belieben verteilen?

    Viele Grüße,
    DOB

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Grundsätzlich spricht da nichts gegen.

    Es ist aber zu beachten, dass Geschenke nur bis zu einem Wert von max. 35,- als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Dieser Wert gilt pro Person pro Jahr.

    Du musst auch ein Verzeichnis (Exceltabelle, etc.) über die beschenkten Personen führen, damit jederzeit nachvollziehbar ist, was du wann an wen in welchem Wert geschenkt hast.

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    DOB
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    Vielen Dank für deine Antwort! Wie würde das denn dann bei "Spontangeschenken" laufen, also wenn ich z.B. einigen Leuten in der Uni o.ä. ein T-Shirt in die Hand drücke, aber keinerlei Daten habe? Gar nicht machbar? Mir würde es daber teilweise weniger darum gehen jemandem eine Freude zu bereiten, sondern mehr darum, dass die Shirt-Aufdücke "gesehen werden".

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Also wenn du T-Shirts verteilst (zu vielen, z.B. an der Uni), dann würde ich das nicht als Geschenke verbuchen, sondern als Werbekosten. So ein Shirt kostet ja auch nicht die Welt (je nach dem in welchen Mengen...). Das ist mit Sicherheit auslegungssache.
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  5. #5
    DOB
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    Hoppa, jetzt muss ich hier doch nochmal nachhaken: Wo ist denn der genaue Unterschied, zwischen der Verbuchung als Geschenk und als Werbekosten? Ich wollte es eigentlich ohnehin als letzteres buchen (Konto 4610, SKR03), da hätte ich also auch keine Probleme und müsste auch keine Listen führen, wer was bekommen hat? Wären die 35 Euro (brutto?) hier noch relevant?

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Grundsätzlich ist das Ermessenssache.

    Wenn du 1000 Feuerzeuge bedrucken lässt und die verteilst, sind das m.E. Werbekosten, so würde ich das auch bei T-Shirts sehen (es sei denn es sind irgend welche Armani-Shirts oder so...).

    Verschenkst du aber jetzt irgend welche Schreib-Sets, wo dein Name drauf steht (damit meine ich hochwertigere Schreibsets), dann würde ich diese als Geschenke behandeln. Es kommt halt auf den Wert der Sache an.

    Ist mit Sicherheit eine Gradwanderung.
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  7. #7
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    35 Euro (brutto?)
    Wenn du dir die Vorsteuer abziehen kannst ist der Nettobetrag maßgebend. Wenn nicht, dann der Bruttobetrag.

    Dies gilt an sich für alle Betragsgrenzen außer für die 410 EUR bei GWG's. Die sind immer netto zu betrachten.

    Geschenke können nur bis zu 35 EUR abgezogen werden, während Werbekosten in vollem Umfang abgezogen werden können.

    Geschenk = Zuwendung ohne Gegenleistung
    wildes Verteilen von T-Shirts = Werbung machen in der Hoffnung auf eine Gegenleistung (Einkauf bei dir).

    Ich würde den Fall über Kto #4610 wegbügeln.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  8. #8
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    Zitat Zitat von Sven
    Geschenk = Zuwendung ohne Gegenleistung
    wildes Verteilen von T-Shirts = Werbung machen in der Hoffnung auf eine Gegenleistung (Einkauf bei dir).
    Das trifft es genau...
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  9. #9
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    Vielen Dank für die Antworten! Armani-Shirts o.ä. sollten es nicht unbedingt sein, nein Also buche ich Kulis, Mauspads, Shirts etc. als Werbekosten (4610) und führe keine Listen o.ä. und USB-Sticks buche ich eher als Geschenke (4630) und führe eine Namensliste?

  10. #10
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    Zitat Zitat von DOB
    Vielen Dank für die Antworten! Armani-Shirts o.ä. sollten es nicht unbedingt sein, nein Also buche ich Kulis, Mauspads, Shirts etc. als Werbekosten (4610) und führe keine Listen o.ä. und USB-Sticks buche ich eher als Geschenke (4630) und führe eine Namensliste?
    Richtig. Bei dieser Namensliste geht es eigentlich auch nur darum die betrieblich veranlassten Geschenke "glaubhaft" zu machen. Ich hab schon viel gesehen, aber das ein Finanzbeamter die Liste durchgegangen ist und kontrolliert hat ob die Geschenke auch wirklich geschenkt worden sind, habe ich noch nie gehört LoL

    Frechdachs

  11. #11
    DOB
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    Schön, ich danke für die vielen Antworten! Falls jemand Erfahrungen mit einem Dienstleister für "Werbegeschenke" (also Kulis, Shirts etc. - mit Aufdruck) hat, bin ich für kurze Erfahrungsberichte ebenfalls dankbar

    Viele Grüße,
    DOB

  12. #12
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    Zitat Zitat von Frechdachs
    Ich hab schon viel gesehen, aber das ein Finanzbeamter die Liste durchgegangen ist und kontrolliert hat ob die Geschenke auch wirklich geschenkt worden sind, habe ich noch nie gehört LoL
    Frechdachs
    Ich schon, diese Woche bei einer BP...

    Also ich kann dieses Unternehmen empfehlen.

    Gruß,
    Matthias
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  13. #13
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Ich schon, diese Woche bei einer BP...

    Also ich kann dieses Unternehmen empfehlen.

    Gruß,
    Matthias
    Echt ? Das musst Du mir erklären *G* der hat echt bei den Kunden angerufen und gefragt ? Ist ja Hammer.......... ich mein sowas schädigt doch den Steuerpflichtigen und der Beschenkte hat nicht mal eine Auskunftspflicht.

    Wow, höre ich echt das erste mal hahaha

    Edit. Ich stell mir das nur gerade mal vor *G* Hallo Herr Müller, ich bin Herr Gewizt vom FA Paddeldu und ich prüfe gerade Fa. Plastiksack......... ist es richtig das sie vor 3 Jahren von Fa. Plastiksack einen Kugelschreiber mit Gravur im Wert von XXX erhalten haben ?

    Peinlich Peinlich
    Geändert von Frechdachs (12.10.2006 um 01:17 Uhr)

  14. #14
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    Angerufen hat er bei den Beschenkten nicht, aber er wollte eine Aufstellung haben, aus der hervorghet, wer wann was mit welchem Wert geschenkt bekommen hat. Diese Aufstellung sollte sich natürlich mit dem Konto in der Buchführung decken...
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  15. #15
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    Angerufen hat er bei den Beschenkten nicht, aber er wollte eine Aufstellung haben, aus der hervorghet, wer wann was mit welchem Wert geschenkt bekommen hat. Diese Aufstellung sollte sich natürlich mit dem Konto in der Buchführung decken...
    Achsoooo naja das ist doch ganz normal das sowas geprüft wird *G* ich meinte oben das noch niemand so eine Liste wirklich auf Richtigkeit überprüft hat
    Finanzamt hier bei mir hatte sogar mal ne Zeitlang nen Tick und wollte bei jeder EÜR gleich so eine Liste dabei haben falls Geschenke gebucht worden sind.

    Frechdachs

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