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Thema: Mahnung senden?

  1. #1
    TP-Newbie chrisp1001 macht alles soweit korrekt
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    Mahnung senden?

    Hallo,

    ich betreibe einen Online Shop, bei dem der Kunde nur per Vorkasse bezahlen kann. Angenommen der Kunde würde Ware bestellen und nicht bezahlen, ist es dann möglich den Rechnungsbetrag per Mahnbescheid einzufordern?
    Ein Kaufvertrag wurde ja abgeschlossen, oder sehe ich das falsch?

    Gruß

  2. #2
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Rechtlich und sachlich magst du recht haben, aber ich finde das macht einen denkbar schlechten Eindruck. Die Gefahr ist groß, dass der Kunde (sofern er Endkunde ist) von seinem Kaufvertrag zurücktritt weil er verärgert ist.

    Schreib ihm doch erstmal ne nette E-Mail als "Erinnerung" oder hast du das schon probiert?

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ich würd mir bei Vorkasse ehrlich gesagt nicht die Mühe machen, ist zwar doof, aber was soll's... 14 Tage musst du eh abwarten.

    Wenn man erst etwas auf den Kauf hin selbst einkaufen/herstellen muss, würde ich warten bis definitiv das Geld da ist.

    Ich weiss das schreibt sich jetzt so leicht, hab auch keine Ahnung wie oft sowas tatsächlich vorkommt.

  4. #4
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Wie war das mit Fernabsatzgesetz und 14 Tagen Rückgaberecht? Wenn der Kunde bestellt und vom Kauf zurücktritt ist er ja doch evtl. im Recht.

    Wobei ich die Sache ja nciht so verbissen sehen würde, ein Kunde bestellt udn wenn er nciht bezahlt bekommt er ncihts udn basta! Wenn ich daran denke ich beliefere meine Kunden, habe die meissten Waren schon bezahlt beim Grosshändler und muss den Kunden (zum Glück nicht!) hinterherlaufen...... ich würde sehr ärgerlich werden.
    Aber in dem Fall - Vielleicht ne Mail schicken oder mal anrufen, aber wenn er nciht will, dann kann man ihn nicht dazu zwingen meine ich.
    Grüsse vom Bodensee

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  5. #5
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    Zitat Zitat von Bodensee
    aber wenn er nciht will, dann kann man ihn nicht dazu zwingen meine ich.
    Wenn der Kunde die 14-Tage- Widerrufsfrist hat verstreichen lassen, ist er imho schon einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen.
    Aber bleibt die Frage lohnt dann der Aufwand wirklich, wenn man sonst keine weiteren Kosten hatte....

  6. #6
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    Zitat Zitat von dorintia
    Wenn der Kunde die 14-Tage- Widerrufsfrist hat verstreichen lassen, ist er imho schon einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen.
    Aber bleibt die Frage lohnt dann der Aufwand wirklich, wenn man sonst keine weiteren Kosten hatte....
    Dabei stellt sich die Frage, wie MUSS der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilen? Schriftlich per Post, per vorgefertigtem Formular oder einfach per Mail? Was steht dazu in den AGB?

    Aber eben wie Du schon schreibst, ist der Aufwand am Ende das dann alles wert?
    Grüsse vom Bodensee

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  7. #7
    TP-Newbie chrisp1001 macht alles soweit korrekt
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    Naja, es handelt sich um eine Bestellung über 400,-. Die Artikel sind keine Lagerware und ich muss diese immer erst bei den Herstellern bestellen und das Geld sozusagen "vorstrecken". Wenn ich erst bestellen würde, wenn das Geld bereits da ist, gäbe es womöglich viele Beschwerden wegen langen Lieferzeiten.

    Eine Email mit Überweisungsaufforderung hab ich ihm bereits geschrieben. Ohne Antwort....

    Werde versuchen Ihn nochmal anzurufen, ansonsten bliebe bloß noch die Mahnung.

    Danke erstmal für die Hilfe!


    edit:
    Achso, zu den AGB: Folgendes steht unter Rückgaberecht: "Dem Käufer aus dem Fernabsatzvertrag steht ein Rückgaberecht zu. Ein Widerrufsrecht besteht daneben nicht. Die Rückgabefrist beträgt zwei Wochen ab Übergabe der Ware. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige und vollständige Rücksendung der Ware an die im Impressum angegebene Adresse."

    Allerdings wurde die Ware ja noch nicht übersandt. Wie siehts dann rechtlich aus?
    Geändert von chrisp1001 (12.10.2006 um 17:14 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von chrisp1001
    Achso, zu den AGB: Folgendes steht unter Rückgaberecht: "Dem Käufer aus dem Fernabsatzvertrag steht ein Rückgaberecht zu. Ein Widerrufsrecht besteht daneben nicht. Die Rückgabefrist beträgt zwei Wochen ab Übergabe der Ware. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige und vollständige Rücksendung der Ware an die im Impressum angegebene Adresse."
    Ok, war alles falsch , hier mal was zum nachlesen:

    http://www.fernabsatz-gesetz.de/Wide...vertraegen.htm
    Geändert von dorintia (12.10.2006 um 18:25 Uhr)

  9. #9
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    die 14 Tage-Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware (und korrekter, schriftlicher Belehrung über das Widerrufsrecht)

    wenn ich jetzt also dein Kunde wäre, würde ich auf deine Mahnung hin dann bezahlen, dich liefern lassen und dann auf deine Portokosten zurückschicken und mir meine Kohle erstatten lassen

    und dann hast du wirklich drauf gezahlt

    also: nette mail schicken und nachfragen, wenn sich dann innerhalb der nächsten Woche immer noch nix rührt ein Auftrags-Storno zum Kunden schicken und vergessen

  10. #10
    TP-Newbie chrisp1001 macht alles soweit korrekt
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    Hmm, ihr habt wohl recht. Sieht schlecht aus...

    Danke nochmal!

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