hi sven, ich weiß von nix, aber ich mach morgen mal olaf auf den thread aufmerksam. der war schließlich in seinem früherem leben steuerfachangestellter![]()
Moin,
ich darf mich seit ein paar Tagen in die DATEV-Programme einarbeiten und frage mich gerade, wie ich das Konto #4980 von #3300/3400 abgrenze. Dies ist ja schließlich nicht ganz uninteressant für den Wareneinsatz.
Außerden möchte ich ganz gerne wissen, wie man das Konto #4980 von #4855 abgrenzt. Ich hätte die Anschaffung von Werkzeug in einer Kfz-Werkstatt unter #4855 gebucht, Kollegin meint #4980. Gibt's da irgendwelche ungeschriebenen Gesetze wie was zu behandeln ist.
Das waren die Fragen am Anfang
Gruß
Sven
... to be continued
Geändert von SvenWeb (12.10.2006 um 21:33 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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hi sven, ich weiß von nix, aber ich mach morgen mal olaf auf den thread aufmerksam. der war schließlich in seinem früherem leben steuerfachangestellter![]()
Hi Steffen,
das wäre super, wobei sich in diesem Forum ja auch ein paar Praktiker herumtummeln. Wahrscheinlich wird die Abgrenzung von Kanzlei zu Kanzlei anders gehandhabt. Eine eindeutige Antwort habe ich zumindest von meiner Kollegin noch nicht bekommen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Auf die Konten 3300/3400 kommen einfach gesagt alle Sachen rauf die für den Wiederverkauf bzw. zur Weiterverarbeitung benötigt werden. Welche Waren Betriebsbezogen auf diese Konten verbucht werden sollte mit den Mandanten besprochen werden, gerade um den von Dir erwähnten Wareneinsatz Rechnung zu tragen und damit es im Prüfungsfall keine Problem mit der Verprobung gibt.Zitat von Sven
Hier bin ich etwas Irretiert........ Betriebsbedarf und Soforabschreibung Gwg wo gibt es da Abgrenzungsprobleme ? Wenn es sich um ein Gwg handelt buche ich persönlich es erstmal auf das Konto GWG 0480 dann kommt das Teil ins Anlagenverzeichnis und danach wird der Betrag auf 4860 umgebucht. Natürlich kann man die Gwgs wenn sie denn voll abgeschrieben werden sollen auch gleich auf 4855 buchen. Ich buche deshalb alles erstmal auf 0480 weil ich beim Jahresabschluss alle Zahlen auf einen Blick haben möchte und dann entscheide wie ich endgültig abschreibe. Ich habe die Erfahrung gemacht das die Vorgehensweise hier von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich ist. Führen halt viele Wege nach Rom. Auf Konto 4980 würde ich solche Sachen nur buchen solange es sich um Wirtschaftsgüter handelt deren Wert unter 100 Euro liegt.Zitat von Sven
Frechdachs
Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
das war ich auch, als die Kollegin den Vorgang umgebucht hat. Es handelt sich um den Einkauf von Werkzeug in einer Kfz-Werkstatt. Ich hätte gesagt, dass das Werkzeug länger als 1 Jahr verwendet wird und somit Anlagevermögen ist. Da es unter 60 EUR lag habe ich es also nicht aktiviert und auch nicht in die Liste der GWG's aufgenommen; insofern Kto. #4855. Meine Kollegin hat die Sache dann auf #4980 gebucht, nur Betriebsbedarf stellt in meinen Augen Umlaufvermögen dar und ich würde da Hilfsstoffe drunter buchen wie z.B. Schmiere, Öle und solche Sachen.Hier bin ich etwas Irretiert........
Den Umgang mit den Datev-Programme habe ich mir auf jeden Fall deutlich schwieriger vorgestellt. Da ist VDV II in der Finanzverwaltung wesentlich komplizierter.
Gruß
Sven
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Grundsätzlich hast du Recht, aber in der Praxis wird das häufig so gemacht (bei uns auch), wobei mein Chef schon wert auf die BWA's legt, ist halt Dipl.-Kfm. und StB...Zitat von Sven
Es gibt ja auch ein Konto für die RHB. Das wird in der Praxis aber selten in der Fibu angesprochen. Meist wird im Abschluss ein Betrag X (geschätzt oder ermittelt) auf das Kto. gebucht, um die RHB auszuweisen...
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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