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Thema: Was tun bei Gewerbeabmeldung

  1. #1
    TP-Newbie
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    Was tun bei Gewerbeabmeldung

    Hallo im Forum,

    leider habe ich mich nun schweren Herzens entschieden, meine beiden angemeldeten Gewerbe abzumelden.

    Ich habe einige Jahre eine kleine Kunsthandwerkliche Werkstatt betrieben, die immer schlechter lief. Dann habe ich meinen LKW für Kleintransporte eingesetzt und nun nach einer schweren Krankheit kann ich das auch nicht mehr ausführen.

    Meine Frage ist also, wie das Finanzamt die in der Zeit angeschafften Kleinmaschienen und vor allem den LKW bewerten werden. Also besser gefragt, muss ich die Dinge vorher versuchen zu verkaufen, um dann den Erlös zu versteuern, oder kann ich sie behalten und gebe einen möglichen Verkaufswert an, bei dem Kleinbus z.b. 2000 €. Und wenn ich ihn vekaufen will, muss ich dann den Verkauf mit einer Rechnung belegen. Bitte verzeiht meine wirre Schreibweise, aber leider ist meine Krankheit meine Denkkompetenz beeinträchtigt, deshalb bin ich so hilflos, was ich tun muss.

    Ach ist das ein Mist, sorry

    Lieben Gruß und danke für Tips, Jörgel

  2. #2
    TP-Junior
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    neben dem normalen gewinn aus dem laufenden geschäftsbetrieb muss auch der aufgabegewinn der einkommensteuer unterworfen werden, d.h. der aufgabegewinn addiert sich zum normalen jahresgewinn.
    du musst die dinge nicht verkaufen, mit der betriebsaufgabe übernimmst du die gegenstände aus dem betriebsvermögen ins privatvermögen.

    die bewertung erfolgt zum teilwert, mindestens aber zum buchwert, wenn der teilwert kleiner als der buchwert ist. teilwert ist der "reale wert", also der, den dein kleinbus/deine maschinen bei verkauf wert wären. du setzt also den am markt erzielbaren verkaufspreis an. buchwert ist der wert, den die gegenstände nach deiner buchführung haben.

    beispiel: du hast einen pc für 1.500 euro im jahr 2003 gekauft und über 3 jahre abgeschrieben, er steht jetzt in deinen büchern für 1 euro. ein möglicher verkaufspreis liegt bei 150 euro. du musst ihn zur betriebsaufgabe mit 150 euro ansetzen.


    eine kostenlose alternative zur schwacke-liste für die bewertung von pkw (mit glück auch deines kleinbusses) findest du hier.
    wird ein wirtschaftsgut tatsächlich verkauft wird der erzielte verkaufspreis angesetzt.

    nun zu den evtl guten nachrichten:
    freibetrag
    du erhältst auf den aufgabegewinn AUF ANTRAG einen freibetrag in höhe von 45000 euro, WENN du entweder dauernd berufsunfähig bist oder das 55. lebensjahr vollendet hast (steht in §16 estg). den freibetrag gibts nur 1x im leben.
    aufgabekosten
    wenn du zB für aufräumen der werkstatt, entsorgen von gegenständen etc kosten hast sind diese zu berücksichtigen:
    gesamtwert (teilwert!) deines betriebsvermögens
    ./. buchwert des betriebsvermögens
    ./. aufgabekosten
    = aufgabegewinn
    ./. freibetrag (sofern er dir zusteht)
    = zu versteuernder aufgabegewinn

    versteuerung
    der aufgabegewinn wird nach der fünftelmethode versteuert (§ 34c estg), da er zu den außerordentlichen einkünften zählt, also kurz: du zahlst auf ihn weniger steuern als auf normalen gewinn.


    hinweise:
    da sich der aufgabegewinn ja immer zum jeweiligen jahresgewinn addiert ists evtl sinnvoll genau zu schauen WANN man die betriebsaufgabe erklärt. also hast du zB in 06 einen verlust erwirtschaftet machts sinn die betriebsaufgabe auch in 06 zu packen; hast du keine anderen einkünfte dann halt ins folgejahr.

    die übernahme von verbindlichkeiten ins privatvermögen senkt den aufgabegewinn.

    sollte der freibetrag bei dir nicht greifen und du evtl nicht in der lage sein deine sich aus dem aufgabegewinn ergebende steuerschuld sofort zu begleichen rede mit dem finanzamt, es gibt zB möglichkeiten wie die stundung der einkommensteuer. die leute da beißen nur wenn du dich nicht meldest

    sers
    steffen
    Geändert von Fluchthelfer (14.10.2006 um 09:28 Uhr)

  3. #3
    TP-Newbie
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    Hallo Steffen,

    vielen Dank für die kompetenten Tips auf meine Fragen.

    Darf ich das in meinen Worten noch einmal wiederholen, damit ich es auch wirklich verstanden habe, seit einer Operation klappt das Verstehen leider nicht immer so gut.

    Ich melde also meine Gewerbe bei der Gewerbestelle ab, weil ich seit Mitte letzten Jahres arbeitsunfähig bin und in 2006 keinerlei Umsätze erzoelen konnte und in Zukunft wohl auch nicht mehr.

    Sicherlich ein Formular vom Finanzamt, in dem ich erklären muss, welche Veräusserungsgewinne ich noch aus meinen Wirtschaftsgütern erzielt habe, oder weochen Teilwert die Güter haben, wenn ich sie nicht verkaufe, sondern in meinem Privatvermögen belassen möchte.

    Für den LKW finde ich eine Einordnung des Marktwertes bei Schwacke (oder dergleichen) und entscheide, wie ich tatsächlich verfahren werde.

    Diese Beträge sind in dem Formular also entweder als Veräusserungsgewinn oder als Teilwert einzutragen. Glaubt mir das Finanzamt die Angabe der Werte oder muss ich sie in Form von Quittungen (also wenn ih mich zum Verkauf entscheide) nachweisen. Ich habe nämlich einen Interessenten so einen Altwarenexporteur, der aber ohne Rechnung kaufen will, darf ich das dann, oder sollte ich das lassen.

    Bitte entschuldige meine totale Unsicherheit, ist eben so nach einem Narkoseschaden.

    Liebe Grüße Jörgel
    und noch mal vielen Dank für die super kompetente und nette Antwort

  4. #4
    TP-Greis
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    Ich melde also meine Gewerbe bei der Gewerbestelle ab, weil ich seit Mitte letzten Jahres arbeitsunfähig bin und in 2006 keinerlei Umsätze erzoelen konnte und in Zukunft wohl auch nicht mehr.
    richtig, wobei die Begründung egal ist.

    Sicherlich ein Formular vom Finanzamt, in dem ich erklären muss, welche Veräusserungsgewinne ich noch aus meinen Wirtschaftsgütern erzielt habe, oder weochen Teilwert die Güter haben, wenn ich sie nicht verkaufe, sondern in meinem Privatvermögen belassen möchte.
    ein separates Formular gibt es dafür nicht. Es sollte also ein Extrablatt der Anlage GSE beigelegt werden. Der Veräußerungsgewinn ist auch nicht in Kennzahl 10 einzutragen, sondern weiter unten auf der Vorderseite.

    Für den LKW finde ich eine Einordnung des Marktwertes bei Schwacke (oder dergleichen) und entscheide, wie ich tatsächlich verfahren werde.
    genau

    Glaubt mir das Finanzamt die Angabe der Werte oder muss ich sie in Form von Quittungen (also wenn ih mich zum Verkauf entscheide) nachweisen. Ich habe nämlich einen Interessenten so einen Altwarenexporteur, der aber ohne Rechnung kaufen will, darf ich das dann, oder sollte ich das lassen.
    du bist in dem Fall noch Unternehmer und es gehört also auch zu deinen Pflichten eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Grundsätzlich glaubt dir das Finanzamt aber die Werte.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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