neben dem normalen gewinn aus dem laufenden geschäftsbetrieb muss auch der aufgabegewinn der einkommensteuer unterworfen werden, d.h. der aufgabegewinn addiert sich zum normalen jahresgewinn.
du musst die dinge nicht verkaufen, mit der betriebsaufgabe übernimmst du die gegenstände aus dem betriebsvermögen ins privatvermögen.
die bewertung erfolgt zum teilwert, mindestens aber zum buchwert, wenn der teilwert kleiner als der buchwert ist. teilwert ist der "reale wert", also der, den dein kleinbus/deine maschinen bei verkauf wert wären. du setzt also den am markt erzielbaren verkaufspreis an. buchwert ist der wert, den die gegenstände nach deiner buchführung haben.
beispiel: du hast einen pc für 1.500 euro im jahr 2003 gekauft und über 3 jahre abgeschrieben, er steht jetzt in deinen büchern für 1 euro. ein möglicher verkaufspreis liegt bei 150 euro. du musst ihn zur betriebsaufgabe mit 150 euro ansetzen.
eine kostenlose alternative zur schwacke-liste für die bewertung von pkw (mit glück auch deines kleinbusses) findest du hier.
wird ein wirtschaftsgut tatsächlich verkauft wird der erzielte verkaufspreis angesetzt.
nun zu den evtl guten nachrichten:
freibetrag
du erhältst auf den aufgabegewinn AUF ANTRAG einen freibetrag in höhe von 45000 euro, WENN du entweder dauernd berufsunfähig bist oder das 55. lebensjahr vollendet hast (steht in §16 estg). den freibetrag gibts nur 1x im leben.
aufgabekosten
wenn du zB für aufräumen der werkstatt, entsorgen von gegenständen etc kosten hast sind diese zu berücksichtigen:
gesamtwert (teilwert!) deines betriebsvermögens
./. buchwert des betriebsvermögens
./. aufgabekosten
= aufgabegewinn
./. freibetrag (sofern er dir zusteht)
= zu versteuernder aufgabegewinn
versteuerung
der aufgabegewinn wird nach der fünftelmethode versteuert (§ 34c estg), da er zu den außerordentlichen einkünften zählt, also kurz: du zahlst auf ihn weniger steuern als auf normalen gewinn.
hinweise:
da sich der aufgabegewinn ja immer zum jeweiligen jahresgewinn addiert ists evtl sinnvoll genau zu schauen WANN man die betriebsaufgabe erklärt. also hast du zB in 06 einen verlust erwirtschaftet machts sinn die betriebsaufgabe auch in 06 zu packen; hast du keine anderen einkünfte dann halt ins folgejahr.
die übernahme von verbindlichkeiten ins privatvermögen senkt den aufgabegewinn.
sollte der freibetrag bei dir nicht greifen und du evtl nicht in der lage sein deine sich aus dem aufgabegewinn ergebende steuerschuld sofort zu begleichen rede mit dem finanzamt, es gibt zB möglichkeiten wie die stundung der einkommensteuer. die leute da beißen nur wenn du dich nicht meldest
sers
steffen

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