Erst einmal ist zu klären ob annähernd gleiche Verhältnisse bestehen. Dazu gibt es die besagte Anlage zu §§ 69f UStDV. Dann sollte geklärt werden, ob es sich um Teil II Nr. 3 oder um Teil IV Nr. 2 handelt um den jeweiligen Vorsteuerpauschalierungsbetrag zu finden.
Ich denke mal, dass du dann an die Vorsteuerpauschalierung bzw. Regelbesteuerung gebunden bist für 5 Jahre.- Kann dann noch die Kleinunternehmerregelung angewendet werden (von der USt-Pflicht könnte ich ansonsten nächstes Jahr zurücktreten) oder verlängert das Anwenden der Pauschale die USt.-Pflicht automatisch um fünf Jahre?
eine GbR ist ein neues Unternehmen und hat mit dem anderen nichts zu tun. Allerdings brauchst du einen 2. Gesellschafter und es sind auch noch viele andere Besonderheiten zu beachten.- Kann ich mit der Gründung einer GbR (eigene Ust-ID, soweit ich weiss) der Pauschale dann wieder entgehen (nützlich wäre das zB, wenn ich Büroräume einrichten oä große Anschaffungen tätigen müsste)?
sollte man denken. Ist aber bislang noch nicht der Fall.- Werden die Pauschalsätze auch erhöht werden, wenn die MwSt auf 19 % geht?
http://dip.bundestag.de/btd/16/007/1600752.pdf
Im Haushaltsbegleitgesetz 2006 steht nur etwas vom allgemeinen Steuersatz und von der Pauschalierung nach § 24 UStG (Landwirte).
Beim Nachdenken macht es allerdings auch Sinn warum das nicht im Haushaltsbegleitgesetz 2006 geregelt wurde, zumal die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung kein parlamentarisches Gesetz im Sinne von Art. 100 Abs. 3 GG ist, sondern eine Rechtsverordnung im Sinne von Art. 80 GG. Es handelt sich somit um ein Gesetz, dass von der Exekutive (ausführenden Gewalt) erlassen wird und nicht von der Legislative (rechtsgestaltende Gewalt). Meiner Meinung müsste es aber in naher Zukunft angepasst werden.
die Vorsteuer ist mit der Pauschale abgegolten oder worauf bezieht sich die Frage?edit: Was ist mit Vorsteuer für Reisekosten? Fällt die dann auch weg?
Gruß
Sven


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