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Thema: Vorsteuer für Selbständige als Pauschale

  1. #1
    TP-Newbie amichaelsen macht alles soweit korrekt
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    Vorsteuer für Selbständige als Pauschale

    Guten Tag,

    ich habe mich während des Studiums seit 2003 als freier Mitarbeiter verdingt, auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und immer artig Umsatzsteuer abgeführt und Vorsteuer gezogen. Mittlerweile bin ich angestellt und betreibe die freie Mitarbeit nebenher. Anschaffungen fallen kaum an, so dass ich überlege zur Pauschale gemäß Anlage zu §§ 69 und 70 UStDV zu wechseln: demnach können Selbständige 'bei Hörfunk, Film, Fernsehen und Bühne' (was in meinem Fall zutrifft) ohne Rechnungsvorlage 3,6% Vorsteuer vom Umsatz ziehen. Das einzige Problem: Man bindet sich 5 Jahre an die Pauschale. Da ich nicht weiss, wie lange ich das Angestelltenverhältnis beibehalte und mich nicht lieber komplett selbständig mache, bleiben ein paar Fragen:
    - Kann dann noch die Kleinunternehmerregelung angewendet werden (von der USt-Pflicht könnte ich ansonsten nächstes Jahr zurücktreten) oder verlängert das Anwenden der Pauschale die USt.-Pflicht automatisch um fünf Jahre?
    - Kann ich mit der Gründung einer GbR (eigene Ust-ID, soweit ich weiss) der Pauschale dann wieder entgehen (nützlich wäre das zB, wenn ich Büroräume einrichten oä große Anschaffungen tätigen müsste)?
    - Werden die Pauschalsätze auch erhöht werden, wenn die MwSt auf 19 % geht?

    Danke im Voraus,

    Michael

    edit: Was ist mit Vorsteuer für Reisekosten? Fällt die dann auch weg?
    Geändert von amichaelsen (15.10.2006 um 17:35 Uhr)

  2. #2
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    Erst einmal ist zu klären ob annähernd gleiche Verhältnisse bestehen. Dazu gibt es die besagte Anlage zu §§ 69f UStDV. Dann sollte geklärt werden, ob es sich um Teil II Nr. 3 oder um Teil IV Nr. 2 handelt um den jeweiligen Vorsteuerpauschalierungsbetrag zu finden.

    - Kann dann noch die Kleinunternehmerregelung angewendet werden (von der USt-Pflicht könnte ich ansonsten nächstes Jahr zurücktreten) oder verlängert das Anwenden der Pauschale die USt.-Pflicht automatisch um fünf Jahre?
    Ich denke mal, dass du dann an die Vorsteuerpauschalierung bzw. Regelbesteuerung gebunden bist für 5 Jahre.

    - Kann ich mit der Gründung einer GbR (eigene Ust-ID, soweit ich weiss) der Pauschale dann wieder entgehen (nützlich wäre das zB, wenn ich Büroräume einrichten oä große Anschaffungen tätigen müsste)?
    eine GbR ist ein neues Unternehmen und hat mit dem anderen nichts zu tun. Allerdings brauchst du einen 2. Gesellschafter und es sind auch noch viele andere Besonderheiten zu beachten.

    - Werden die Pauschalsätze auch erhöht werden, wenn die MwSt auf 19 % geht?
    sollte man denken. Ist aber bislang noch nicht der Fall.

    http://dip.bundestag.de/btd/16/007/1600752.pdf

    Im Haushaltsbegleitgesetz 2006 steht nur etwas vom allgemeinen Steuersatz und von der Pauschalierung nach § 24 UStG (Landwirte).
    Beim Nachdenken macht es allerdings auch Sinn warum das nicht im Haushaltsbegleitgesetz 2006 geregelt wurde, zumal die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung kein parlamentarisches Gesetz im Sinne von Art. 100 Abs. 3 GG ist, sondern eine Rechtsverordnung im Sinne von Art. 80 GG. Es handelt sich somit um ein Gesetz, dass von der Exekutive (ausführenden Gewalt) erlassen wird und nicht von der Legislative (rechtsgestaltende Gewalt). Meiner Meinung müsste es aber in naher Zukunft angepasst werden.

    edit: Was ist mit Vorsteuer für Reisekosten? Fällt die dann auch weg?
    die Vorsteuer ist mit der Pauschale abgegolten oder worauf bezieht sich die Frage?

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Newbie amichaelsen macht alles soweit korrekt
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    wow. vielen dank ersteinmal.

    die erhöhung der pauschalbeträge ist mE pflicht des gesetzgebers und sollte angepasst werden. das ist aber nur meine meinung.

    mit den reisekosten, nehmen wir an (nur ein beispiel für die runden summen!), ich muss 2 monate vom wochenends vom ruhrgebiet nach berlin pendeln und zurück. bahncard100 kostet eur 1000, davon 16% mwst = eur 138. wenn ich nun eur 3000 umsatz mache mit den jobs in berlin aber pauschal vorsteuer ziehe =eur 72, wäre es doch schon schlau, die 'normale' vorsteuer beizubehalten? oder wie ist es jetzt mit pauschalen bei reisekosten... die gibt es doch nicht mehr.

  4. #4
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    Ok

    wie gesagt Pauschalen sind zum Pauschalieren da, so dass andere Vorsteuerbeträge nicht berücksichtigt werden. Die tatsächlichen Vorsteuerbeträge sind somit mit der Pauschale abgegolten. Daher sollte man sich vorher auch gut überlegen und dies ggfs. mit einem Steuerberater durchsprechen, bevor man sich an diese Sache 5 Jahre bindet. Man muss immer bedenken, dass alle Vorsteuerbeträge mit der Pauschale abgegolten sind (Ausnahme sind die in § 69 Abs. 2 UStDV aufgeführten Leistungen).

    EDIT: Das ganze ist auch in § 70 Abs. 1 UStDV nachzulesen.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (15.10.2006 um 20:42 Uhr)
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