wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, kann eine Umzugskostenpauschale als Werbungskosten abgezogen werden - für die Beträge einfach mal googlen. Von einer beruflichen Veranlassung spricht man, wenn die Wegstrecke zum Arbeitsplatz um eine Stunde Fahrzeit verkürzt wird.
Gruß
Sven
btw: Fahrten zur Berufsschule stellen Dienstreisen dar und können somit mit Hin- und Rückfahrt angesetzt werden. Ebenso können unter Umständen Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Google is your friend.


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