Selbständige haben keine Lohnsteuerkarte.
Für die Ermittlung z.B. deines Gesamteinkommens (Ekst.-erklärung) wird natürlich dein Gewinn mit eingerechnet.
Selbständige müssen nicht zwangsweise Sozialabgaben leisten, höchstens freiwillig.
Monatlich wird die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, am Jahresende die Umsatzsteuererklärung und die EÜR oder Bilanz.
Dann musst du natürlich deine Ekst.-erklärung abgeben und das FA kann dich auch (bei entsprechenden Gewinnen) zur Vorauszahlung von Ekst. verdonnern.


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