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Alt 18.10.2006, 16:26   #1
TP-Junior
 
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dariuszdj macht alles soweit korrekt

Import aus dem EU-Ausland


hallo zusammen,

ich beabsichtige demnächst waren aus dem eu-ausland (polen) zu importieren. die waren werden teilweise direkt von polen aus an den endkunden (keine firmen) in deutschland verschickt, oder erst zu unserem lager und von hier aus weiter an den endkunden.

mich interessiert die sache mit der umsatzsteuer für den versand (teilweise in polen teilweise in deutschland). in welcher form werden die rechnungen ausgestellt ?

... und noch eine zweite sache :
wie soll bei einem GbR-Vertrag die gewinnverteilung definiert sein ? gibt es vielleicht schon fertige musterverträge ?

für die antworten bedanke ich mich im voraus.
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Alt 23.10.2006, 16:36   #2
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kann mir keiner bei diesen fragen weiterhelfen ?
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Alt 23.10.2006, 23:24   #3
TP-Moderator
 
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Zitat:
mich interessiert die sache mit der umsatzsteuer für den versand (teilweise in polen teilweise in deutschland). in welcher form werden die rechnungen ausgestellt ?
Versandkosten teilen das Schicksal der Hauptleistung und sind somit genauso wie die Hauptleistung zu behandeln.

1. Leistungsbeziehung Polen an dich

Es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb in dem Land vor, in dem die Beförderung endet, § 3d S. 1 UStG. In der Regel wird die Besteuerung dann aber durch die Angabe der UStID-Nr. nach D verlagert, § 3d S. 2 UStG.

Demnach hast du einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern und kannst dir gleichzeitig die USt daraus ziehen. Die Lieferung an dich erfolgt jedoch Umsatzsteuerfrei.

Besonderheiten gibt's bei neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Tabak, Alk etc.)

2. Leistungsbeziehung du an den privaten Endkunden
In diesen Fällen hängt es davon ab, wo die Beförderung beginnt. Hier beginnt die tatsächliche Warenbewegung in Polen, so dass die Sache nicht steuerbar ist (nicht verwechseln mit Steuerfrei). Es ist also eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen.
Beginnt der Versand bei dir, so ist auch deutsche USt in Rechnung zu stellen.

Zitat:
... und noch eine zweite sache :
wie soll bei einem GbR-Vertrag die gewinnverteilung definiert sein ? gibt es vielleicht schon fertige musterverträge ?
Das kannst du machen wie du lustig bist, kommt halt auf den Einzelfall an, was sinnvoll ist.

Gib' doch einfach mal bei Google "Mustervertrag" und "GbR" ein.

Gruß
Sven
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Alt 30.10.2006, 14:24   #4
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hallo sven,

vielen, vielen dank für deine ausführliche und kompetente antwort.

zu dem thema hätte ich dann paar weitere fragen:

***
angenommen, der verkäufer in polen hat keine UStID. wenn ich von ihm die ware incl. pol. VAT kaufe, kann ich diesen betrag nachträglich in polen bzw. in deutschland zurückverlangen ?

***
wenn ich das gewerbe nebenberuflich betreiben möchte, gilt für das gewerbe bzw. für mich der freibetrag von 15.329 euro auf das zu versteuernde einkommen, oder wird das zusammen gerechnet mit meinem einkommen aus der haupttätigkeit ?

***
das gewerbe habe ich vor einigen tagen angemeldet. nun möchte ich mit meinem privaten pkw nach polen fahren um erste gespräche vor ort zu führen. wie kann ich diese fahrt steuerlich abrechnen ?
nur mit 0.3 euro/km einfache strecke ?
in der USt.-voranmeldung oder erst am ende des jahres bei der EÜR ?

für die antworten bedanke ich mich im voraus !
dariuszdj ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 22:30   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
angenommen, der verkäufer in polen hat keine UStID. wenn ich von ihm die ware incl. pol. VAT kaufe, kann ich diesen betrag nachträglich in polen bzw. in deutschland zurückverlangen ?
http://www.google.de/search?hl=de&q=...le-Suche&meta=

Zitat:
wenn ich das gewerbe nebenberuflich betreiben möchte, gilt für das gewerbe bzw. für mich der freibetrag von 15.329 euro auf das zu versteuernde einkommen, oder wird das zusammen gerechnet mit meinem einkommen aus der haupttätigkeit ?
das wird mit den anderen Einkünften zusammengerechnet.

Zitat:
nur mit 0.3 euro/km einfache strecke ?
in der USt.-voranmeldung oder erst am ende des jahres bei der EÜR ?
nur mit 0,30 € je Kilometer. Also Hin- und Rückfahrt. Ein Vorsteuerabzug ist aus den Pauschalen nicht möglich

Gruß
Sven
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