Zitat:
|
mich interessiert die sache mit der umsatzsteuer für den versand (teilweise in polen teilweise in deutschland). in welcher form werden die rechnungen ausgestellt ?
|
Versandkosten teilen das Schicksal der Hauptleistung und sind somit genauso wie die Hauptleistung zu behandeln.
1. Leistungsbeziehung Polen an dich
Es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb in dem Land vor, in dem die Beförderung endet, § 3d S. 1 UStG. In der Regel wird die Besteuerung dann aber durch die Angabe der UStID-Nr. nach D verlagert, § 3d S. 2 UStG.
Demnach hast du einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern und kannst dir gleichzeitig die USt daraus ziehen. Die Lieferung an dich erfolgt jedoch Umsatzsteuerfrei.
Besonderheiten gibt's bei neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Tabak, Alk etc.)
2. Leistungsbeziehung du an den privaten Endkunden
In diesen Fällen hängt es davon ab, wo die Beförderung beginnt. Hier beginnt die tatsächliche Warenbewegung in Polen, so dass die Sache nicht steuerbar ist (nicht verwechseln mit Steuerfrei). Es ist also eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen.
Beginnt der Versand bei dir, so ist auch deutsche USt in Rechnung zu stellen.
Zitat:
... und noch eine zweite sache :
wie soll bei einem GbR-Vertrag die gewinnverteilung definiert sein ? gibt es vielleicht schon fertige musterverträge ?
|
Das kannst du machen wie du lustig bist, kommt halt auf den Einzelfall an, was sinnvoll ist.
Gib' doch einfach mal bei Google "Mustervertrag" und "GbR" ein.
Gruß
Sven