Ich bin mir gar nicht sicher, ob du unter diesen Umständen überhaupt noch den Ich-AG-Zuschuss beziehen darfst... ich dachte immer, sämtliche Existenzgründer-Förderungen werden nur bei Vollerwerbstätigkeit gezahlt. Weiß das Arbeitsamt von deinen "Nebentätigkeiten"?!Zitat von primu.s
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