Ich hab's mir jetzt nicht durchgelesen, daher nur folgender Tipp:
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html
Hallo...
Also folgendes...Ich möchte gebrachte Ware verkaufen, wie ich bei ebay gekauft habe....nebengewerblich...Kleinunternehmer - umsatzsteuerbefreit...
Ich dachte ich stell , mal so ein Auktion dar, damit Ihr mir Euro Meinung sagen könnt, ob dies so i.O. ist oder ich Probleme bekommen könnte...
Los gehts:
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Produkt ABC
Beschreibung : Produkt ABC, gebraucht, dies und das...bla,bla,bla...
Dann weiter :
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E*Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
-Anschrift von mir-
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ich biete auf gebrauchte Waren 1 Jahr Gewährleistung
Ende der Rückgabebelehrung
Versandkosten : Versichter Deutschland 5 Euro (wahlloses Beispiel)
Europa : versicherter Versand 10 Euro
Imperssum :
Vorname Name
Anschrift
Tel
Steuer Nr
Der Preis enthält keine Umsatzsteuer, da Umsatzsteuerbefreit nach §19 UmStG
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Wie findet Ihr das?....geht das so i.O. ?...falls noch was fehlt, bitte bescheid geben!...Möchte nicht gleich auf die Schnautze fallen...Bin eh keine wirklicher Konkurent...verkauf vielleicht 10 Dinge im Monat..
Danke und Gruss SClan00
Auf die Knie!...![]()
Ich hab's mir jetzt nicht durchgelesen, daher nur folgender Tipp:
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ich habe ein Rückgaberecht eingeräumt....kein Widerrufsrecht...
Wieso hast Du dir das net durchgelesen?!...so viel ist es nun auch net...
Gruss
Auf die Knie!...![]()
Hast du dir die BGB-InfoV mal angeschaut (im Ganzen)?
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Wie im Ganzen?...naja...schon dachte ich...wieso?...
Ich dachte ich kann anstatt des Widerrufsrecht ein Rückgaberecht einräumen...das stimmt doch,oder?...
Oder muss ich beides einräumen?...
Wieso muss man denn hier so in Rätseln sprechen und kann mir nicht sagen ,was besser gemacht werden könnte?!?!...
zumindestend Ansatzweise...
Mir hilft es gar nichts,wenn man schreibt "Ich hab mir das jetzt nicht durchgelesen..." Ist das denn auch schon verboten?!
Und wenn jeder alles schonmal jeden Gesetzestext durchgelesen hätte, bräuchte man do ein Forum wahrscheinlich gar net...
Ich bin kein Experte und weiss auch net wo alles steht...ausserdem ist das so ein Informationsflut, die ich als ONB
nunmal nicht gleich durchsteige...
Gruss SClan00 der so langsam den Mut verliert...
Geändert von SClan00 (23.10.2006 um 14:37 Uhr)
Auf die Knie!...![]()
http://bundesrecht.juris.de/bgb-info...2BJNE001902377Zitat von SClan00
dann hätte man das vielleicht gefunden:http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/__1.html
und hätte vielleicht hier mal nach http://www.gesetze-im-internet.de/volltextsuche.html
"Rückgaberecht" gesucht...
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
eventuell hilft auch das:
http://www.traum-projekt.com/forum/9...ine-shops.html
mfg
Hätte mal eine leicht verwandte Frage: Ich habe vor zwei Wochen ein Kleinunternehmen angemeldet, aber noch keine Post vom Finanzamt. Jetzt würde ich gerne schon was auf ebay verkaufen und meinen inzwischen fertigen online-Shop auch wirklich online stellen. Darf ich da unter der Angabe Steuernummer "Beantragt" oder "in Bearbeitung" hinschreiben oder muß ich wirklich so lange warten bis ich eine vom Finanzamt habe. Will ja nicht gleich am anfang die erste Abmahnung riskieren...
Das weiss ich!...das weiss ich!...*streck,streck*...
Da Du ja Kleinunternehmer bist, brauchst Du eigentlich keine...
Hast Du eine Steueridentifikationsnr. beantragt?..
Die Steuerindetifikationsnr. brauchst Du glaub nur für...hmmm...(ohne Gewähr)
wenn Du Waren innerhalb Europas kaufst und verkaufen möchtest?!...Das wird dann schon jemand korrigieren,wenn es net so ganz stimmt....lächel...
Kann auch sein,dass es für Handel ausserhalb Europas ist...
Wenn nicht, brauchst Du deine Steuernr. gar nicht angeben...
Mach ich auch nicht...Ich handel nur in Deutschland...
Grüssic SClan00..der auch mal helfen will...
PS:Wenn Du nur deine Gewerbe angemeldet hast,dann kannst Du lange aufs Finanzamt warten...Ich hab meins auf 1.6. angemeldet und bis heut noch nix bekommen...Du kannst Du so ein Fragebogen über steuerliche Erfassung ...oder so... aus dem Internet runterladen...
Auf die Knie!...![]()
Stimmt, in der Anbieterkennzeichnung muß lt. TDG keine Steuernummer rein, nur die UST-ID wenn man eine hat. Somit wohl auch nicht in die ebay-Beschreibung.
Aber auf die Rechnung muß gemäß §14 UStG eine drauf wenn Du keine UStG hast! Hast Du da keine?
"Steuernr. ist beantragt" habe ich zumindest öfter schon gesehen, sollte also eigentlich ok sein.
Oder mal einfach beim FA anrufen, vielleicht gibt's die dann auch ganz unkompliziert fix telefonisch vorab.
USt.-ID ist wirklich nur für "innergemeinschaftlichen Handel" zwingend notwendig, also muss die niemand haben, der keinen innergemeinschaftlichen Handel treiben will (und selbst da ist sie im Prinzip nur für den B2B-Handel wirklich notwendig, um umsatzsteuerfreie Rechnungen schreiben zu können, beim B2C-handel zahlt der Kunde ja auch immer die USt. des Ursprungslandes)
Soweit ich informiert bin, wird aber mittlerweile bei einer Gewerbeanmeldung wohl automatisch auch eine USt.-ID zugeteilt, dann muss sie laut TDG natürlich auch in das Impressum.
Für Rechnungen kann man sich aussuchen, ob man "normale" Steuernummer oder USt.-ID - falls vorhanden - nennt, mein Stb. empfahl mir aber die USt.-ID.
Da eine USt.-ID sowieso nix extra kostet, spricht aber überhaupt nichts dagegen, von vornherein diese zu benutzen bzw. zu beantragen. Dann hat man sie im Bedarfsfall einfach und sie setzt sich auch zunehmend durch.![]()
Nur weil man's öfters mal sieht heißt es nicht, dass es OK ist. Geklaute Bilder sieht man auch regelmäßig, trotzdem ist es nicht OK![]()
Also ich hab keine auf meiner eBay-Seite...nur den Hinweis, dass ich laut §19UstG umsatzsteuerbefreit bin...
Und auf meiner Rechnung....doch,da hab ich meine normale Steuer-Nr...
NE USt.-ID hab ich net bekommen...wie gesagt..schon seit 1.6....meine Steuererklärung hab ich schon zurückerhalten...(als Normal-Bürger)...
Wie gesagt...den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ich erst noch ausfüllen....Hilft mir meine private Steuergehilfin bei..he,he...lechz...;-)...
Gruss SClan00
@ThomasMo
PS: Du kannst mir ja mal deinen eBay-Namen per PN schicken..würd mir die Seite gerne mal anschauen...Hast Du schon so ne "mich"-Seite?...
Auf die Knie!...![]()
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich gerade daheim liegen, ist aber eigentlich ganz einfach.
mich Seite habe ich, Link hast Du in der Mailbox.
Hallo !
Möchte Auch Bei Ebay Verkaufen ! Gewerbe Ist Angemeldet! Auf Den Befragungsbogen Vom Finanzamt Warte Ich Noch! Meine Frage Ist Nun Was Muss Unbedingt Ins Inpressum? Ist Das Richtig:
Vor - Und Nachname
Adresse
E Mail Adresse
Telefonnummer
Da Ich Als Kleinstunternehmer Wirken Werde Bekomme Ich Wohl Nur Eine Steuernummer! Die Muss Aber Nicht Ins Impressum Oder?
Mich Nervt Das Ich Zirka 3 Wochen Auf Meine Steuernummer Warten Muss ! Und Ohne Diese Nummer Kann Ich Ja Keine Rechnung Schreiben!
Allso Kann Ich Ja Jetzt Drei Wochen Nichts Verkaufen Bei Ebay!
Oder Hat Jemand Eine Idee Wie Ich Sofort Loslegen Kann?
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