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Thema: Urheberrecht beim Webdesigner oder Kunden?

  1. #1
    TP-Junior pirmin macht alles soweit korrekt
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    Urheberrecht beim Webdesigner oder Kunden?

    Hallo!

    Ich bin Schüler und erstelle in meiner Freizeit für andere Leute Internetseiten gegen Bezahlung (www.pbdesign.de.vu).

    Nun meine Frage:
    Wie ist es üblich? Besitzt der Kunde oder der Webdesigner die Rechte an der Website, deren Inhalt und des Designs?
    Kann ich extra Geld verlangen, wenn der Kunde die Seite nicht mehr von mir administrieren lassen möchte, sondern das gesamte Projekt auf CD haben möchte (und somit damit machen kann, was er will)? Und kann ich darauf bestehen, dass mein Copyright im Impressum vorhanden bleiben muss?

    Liebe Grüße!

  2. #2
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    Auf CD ausliefern dürfte ja noch nicht mal nötig sein, der Kunde wird wohl einen FTp-Zugang auf seinen eigenen Server haben, da kann er sich ja im zweifelsfall alles herunterziehen.

    Letztendlich hängt das alles von der Vertragsgestaltng ab. In einen VErtrag aufnehmen kannst Du das natürlich alles, nur mußt Du jemanden finden, der den dann unterschreibt.

    Im Nachhinein dürften solche Forderungen kaum durchsetzbar sein.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    anzuermeken sei vielleicht noch, dass der Quellcode alleine kein schützenswertes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetz ist. Den kann man also 1 zu 1 kopieren und einen anderen Namen druntersetzen.
    Andere Regeln gelten bei Bildern.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Wenn nichts besonders vereinbart ist, hat der Kunde eigentlich nur ein Nutzungsrecht.
    Wenn du also selber programmiert hast, reines schreiben von HTML unterliegt diesem nicht, bedarf es deiner Zustimmung, dieses durch andere nutzen zu lassen.
    Da i.d.R. ein Werkvertrag vorliegt, schuldest du auch nur das Produkt, nicht aber Programmcode (bsp. JAVA Programme), Entwicklungsdateien für Grafiken/Animationen.
    Verwendung durch andere, solange deine durch das Urheberrecht geschützen Dateien nicht veränder werden (Bsp: Grafiken/Fotos) kannst du nichts dagegen machen.
    Was nicht ok ist, wenn man bei dir eine Website beauftragt hat, diese Daten einfach für den Druck usw. zu verwenden. Man hat bei dir ein Webdesign in Auftrag gegeben und dazu eine Nutzungsüberlassung erwirkt, sollte der Kunde nun die Daten für den Druck verwenden wollen, müsstest du der Nutzung erst zustimmen.

    Wie weit man nun auf sein Recht pocht ist immer so eine Frage.
    Damit kann man sich auch recht schnell den Namen versauen.
    Weiterhin die Frage ob der Gegenwert es überhaupt wert ist.
    Im Genauen sollte man immer zum Anwalt, meine Angaben erheben auch nicht den Anspruch auf Richtigkeit und Gesammtheit.
    Gruß Mark

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  5. #5
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    Daten für den Druck verwenden dürfte wegen der Auflösung bei Webgrafiken eh nicht vorkommen.

    Ich denke mal, dass es in soclhen Fällen wichtig ist, dass man einen entsprechenden Vertrag aufsetzt, in dem das alles genau geregelt ist.

    @webcreate: Was verstehst Du genau unter "Nutzungsrecht"? Dieses dürfte ja z. B. unabhänig davon gelten, ob die Sachen weiterhin durch die erstellende Agentur betreut wird oder - z. B. bei inzwischen gewachsener Firme mit nun eigenem Server - in Eigenregie gehostet wird.

  6. #6
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    Das Urheberrecht lässt sich nicht übertragen und liegt daher immer beim Ersteller. Voraussetzung ist natürlich, dass das Werk eine bestimmte geistige Schöpfungshöhe erreicht.

  7. #7
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Mit Nutzungsrecht meine ich, dass sie nur zur Nutzung berechtigt sind, sie haben nicht automatisch die Exklusivrechte.
    Ergo dürfen sie auch nur für den eigentlich bestimmten Zweck verwendet werden. Daher auch die Nennung vom Druck.
    Genau so findet es auch Anwendung bei bsp. PHP-Scripten. Wenn ich was im Auftrag eines Kunden programmiere und dieser keine Exklusivrechte gekauft hat, darf er das Script nutzen, ob ich es betreue oder auch nicht. Wo er es nutzt ist auch seine Sache also ob bei nem Hoster oder auf dem eigenen Server. Was er nicht darf, ist das Script weiterzuverkaufen. Ebenso sind Änderungen daran ohne meine Zustimmung nicht zulässig.
    Wie heiß die Suppe nun real gegessen wird und ob es immer so ratsam ist, sein Recht bis in letzte Instanz zu fordern ist was anderes. Aber die Nutzungsrechte sind eigentlich schon recht klar definiert.
    Gruß Mark

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