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Ich habe das Bild aber einfach bei Google aus der Bildersuche gefundne und dann (das stimmt) kopiert.
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was glaubst du denn woher Google die Bilder hat. Google sucht sich die Bilder doch auch nur aus dem Netz. Google hat kein eigenes Bilderarchiv und wenn es so wäre, würde Google sicherlich auch bestimmte Nutzungsbedingungen haben, die sicherlich eine kommerzielle Verwendung ausschließen würden, da die ja schließlich Geld machen wollen.
Die Sache ist an sich ganz einfach. Hast du die Urheberrechte an dem Bild (du hast das Bild selbst erstellt) oder hast du die Einwilligung des Urhebers, so kannst du das Bild verwenden. Ansonsten geht das natürlich nicht und der Urheber des Bildes kann dir natürlich die Verwendung des Bildes verbieten. Dies geschieht dann wie hier durch eine Abmahnung.
Was die Gebühren des Rechtsanwalts angeht, so sind diese oft überzogen, so dass du über die Abmahnungsgebühr nochmal feilschen solltest. Oftmals wird der Gegenstandswert viel zu hoch angesetzt. Da solltest du dann aber einen Fachmann fragen, da man sicherlich nicht alle Abmahnungen über einen Kamm scheren kann. Die Prüfung muss natürlich im Verhältnis stehen, nicht dass der Fachmann noch mehr Geld nimmt als die Ersparnis bei der Abmahnung. Ansonsten betrachte es als Lehrgeld.
Gruß
Sven