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Klausel im Mietvertrag
Hallo...
Zu was Anderm...
Habe beim Stöbern in meinem Mietvertrag (Standardvorlage BrunnenVerlag), ne Klausel gefunden, in der steht,
dass ich die Wohnräume nur zum Wohnen und privaten Zwecken benutzen darf. Andere Tätigkeiten müsste ich melden und genehmigen lassen.
Ist das so rechtens oder ist das eine unzulässige Klausel, die nichtig ist?
Ich mein,wenn ich in meinem Arbeitszimmer verkaufe ist das doch auch gewerblich genutzt?!...oder?
Bin jetzt ein bissle überrascht über den Zusatz...
Gruss SClan00
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Auf die Knie!...
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