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Thema: Klausel im Mietvertrag

  1. #1
    TP-Member SClan00 macht alles soweit korrekt
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    84

    Klausel im Mietvertrag

    Hallo...

    Zu was Anderm...

    Habe beim Stöbern in meinem Mietvertrag (Standardvorlage BrunnenVerlag), ne Klausel gefunden, in der steht,
    dass ich die Wohnräume nur zum Wohnen und privaten Zwecken benutzen darf. Andere Tätigkeiten müsste ich melden und genehmigen lassen.
    Ist das so rechtens oder ist das eine unzulässige Klausel, die nichtig ist?
    Ich mein,wenn ich in meinem Arbeitszimmer verkaufe ist das doch auch gewerblich genutzt?!...oder?

    Bin jetzt ein bissle überrascht über den Zusatz...

    Gruss SClan00
    Auf die Knie!...

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Warum sollte diese Klausel den Vertrag nichtig machten?

    Wenn ihr den Vertrag unter diesen Bedingungen abgeschlossen habt sieht es für ein Gewerbe in den eigen Wänden m.E. eher schlecht aus.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Bin mir nicht 100%ig sicher, aber mich deucht mal gelesen zu haben so ein grundsätzliches Verbot darf es nicht geben.
    Natürlich bedürfen aber Tätigkeiten mit Kundenverkehr, Lärm, Schmutz etc. der Genehmigung und können auch untersagt werden. Deshalb gibt es wohl auch solche Klauseln.

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