Hallo ...
versteh ich irgendwie nicht... Sie erhalten in größeren Mengen Waren aus der EU, die Sie dann weiterversenden... ein Gewerbe haben Sie nicht angemeldet... Ihr Partner ebenfalls nicht... ist das richtig?
MfG
BEBOUB
Hallo,
ich habe vor Ware aus dem EU-Gebiet einzuführen. Dabei muss ich sagen, dass ich kein Gewerbe angemeldet habe. Mein Partner von dem ich die Ware im EU-Land beziehen werde hat ebenfalls kein Gewerbe angemeldet. Jetzt kommt meine eigentliche frage. Wie sieht es da mit den Mwst aus? Darf ich als private Person Ware in größeren Mengen überführen ohne die deutsche Mwst. zu zahlen.
Die Artikel sollen offiziell aus dem EU-Land versand werden. Ich bin also nur dafür zuständig das Geld in Deutschland entgegen zu nehmen und die Ware zu versenden.
Danke
MfG Th. V.
Hallo ...
versteh ich irgendwie nicht... Sie erhalten in größeren Mengen Waren aus der EU, die Sie dann weiterversenden... ein Gewerbe haben Sie nicht angemeldet... Ihr Partner ebenfalls nicht... ist das richtig?
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
ja ganz genau. das ganze soll nur als pilot projekt diehnen. falls es funktionieren sollte wird ein Gewerbe angemeldet.
Hallo ...
welche Waren sollen denn importiert werden?
Ein Pilotprojekt ist das nicht, wenn größere Mengen an Waren importiert werden sollen, denn Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit sind ja bereits gegeben bzw. beabsichtigt.
Gewinnerzielungsabsicht kann auch Nebenzweck sein, denn es wäre für einen Dritten fast nicht durchschaubar, wenn man sich die Ware über eine "eigene" Auslandsfirma zu überhöhten Preisen selbst verkauft, um sie dann "nur kostendeckend" in Deutschland abzusetzen, die Gewinne jedoch im vielleicht steuergünstigeren Ausland stehen lässt.
Jeder Konzern arbeitet auf diese Art und Weise!
Daher... es ist ein Gewerbe!
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
ist es möglich die außländische Mwst von einem Endverbraucher (da kein Gewerbe) bei einfuhr zurück zu vordern?
Hallo ...
"Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge." Zitat: BMFI
...daher... keine Erstattung der beim Erwerb gezahlten Umsatzsteuer.
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
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Auch wenn ich einen Warenwert von 1000-2000€ habe?
Nein, auch dann nicht.
Wenn sie das allerdings beide gewerblich betrieben sieht die Sache anders aus. Eine ähnliche Frage stand gestern noch zur Diskussion, vielleicht einfach mal suchen.
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