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Alt 24.10.2006, 20:00   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Hamburg
torben kann nur besser werden

Firemwagen 1% Regelung kleines Verständnisproblem


Hallo

Ich bin nebenbei selbstständig ...
Ich habe mir für 30000 Euro einen gebrauchten Mercedes der vroher 60000 Euro gekostet hat von einen befreundeten Autohändler gekauft. Dieser läuft über meine Selbstständigkeit als Firmenwagen mit der 1 Prozent Regelung ...

Ich hatte bis vor kurzen einen sehr weiten Arbeitsweg von ca. 80 KM ( hin und zurück ) Durch einen Umzug näher zu meiner Hauptberuflichen Arbeitstelle steht der Wagen fast nur noch vor der Tür ...

Da ich kaum Kunden besuche sondern alles übers Telefon mache nutze ich den Wagen kaum Geschäftlich ... Diese 1 % Regelung wird ja vom Neupreis des Fahrzeuges berechnet also 60000 EUR davon 1% = 600 Euro

Werden diese monatlichen 600 Euro jetzt zu meinen Umsatz von zb 1000 mEuro dazu gerechnet und zahle ich dann auf 1600 steuern ? oder wie und wo werden die 600 Euro angerechnet ....

Welche Vorteile bringt es mir ein Fahrtenbuch zu führen ...

Wie muss ein Fahrtenbuch geführt werden ?
Müssen da auch die 6 mal in der Woche gemachten Fahrten zu meinen
( Haupt ) Arbeitgeber aufgeführt werden ?

Ich habe halt damals bei dem Kauf die Umsatzsteuer gezogen ( Knapp 3000 Euro ) Wenn ich den Wagen jetzt wieder verkaufen will verkauf ich Ihn dann wieder mit 16 % oder nächstes Jahr mit 19 % Steuern ?

Ich stehe da gerade etwas auf dem Schlauch ...

Wäre nett wenn mir jemand die paar Fragen beantworten könnte ...

MFG

Torben
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torben ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.10.2006, 22:14   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
hi torben,

dein rechenbeispiel ist korrekt!

du zahlst monatlich auf 1% des bruttolistenpreises deines fahrzeuges steuern.

für deine situation würde ich dir empfehlen, das fahrzeug aus der firma zu entfernen und dir für anfallende fahrten (z. b. zu messen), "das fahrzeug eines bekannten zu leihen". du kannst so wunderbar in deiner fahrkostenabrechnung pauschalbeträge (km, unterkunft, verpflegung usw.) ansetzen und deinen gewinn schmälern. bei dieser variante versteuerst du nicht diese schmerzhaften 600 eur.

auch deine zweite frage hast du korrekt beantwortet: besteuerung dieses jahr 16%, nächstes jahr 19% - ganz normal.

gruß

daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2006, 22:46   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Zitat von DanielSchwab
für deine situation würde ich dir empfehlen,
kann man bei dem komplexen Thema überhaupt Empfehlungen aussprechen, sofern noch nicht einmal der Sachverhalt klar ist???

Wie es nämlich ausschaut ist die 1 % - Regelung gar nicht möglich, da der PKW sich nicht im notwendigen Betriebsvermögen befindet.
Schau mal in meine Signatur in die Linkliste Steuerrecht. Dort befindet sich ein Link unter "1." zu einem sehr ausführlichen Beitrag aus der Zeitschrift "Steuer und Studium", welcher sich genau mit deiner Problematik auseinandersetzt.

Falls dann noch Fragen auftauchen, schreib sie hier

Gruß
Sven

EDIT: Ansonsten schau mal in die angehängte Datei
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Rund um den PKW.pdf (50,8 KB, 1940x aufgerufen)
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (16.09.2007 um 11:51 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
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