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Thema: Firemwagen 1% Regelung kleines Verständnisproblem

  1. #1
    TP-Senior torben kann nur besser werden
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    Firemwagen 1% Regelung kleines Verständnisproblem

    Hallo

    Ich bin nebenbei selbstständig ...
    Ich habe mir für 30000 Euro einen gebrauchten Mercedes der vroher 60000 Euro gekostet hat von einen befreundeten Autohändler gekauft. Dieser läuft über meine Selbstständigkeit als Firmenwagen mit der 1 Prozent Regelung ...

    Ich hatte bis vor kurzen einen sehr weiten Arbeitsweg von ca. 80 KM ( hin und zurück ) Durch einen Umzug näher zu meiner Hauptberuflichen Arbeitstelle steht der Wagen fast nur noch vor der Tür ...

    Da ich kaum Kunden besuche sondern alles übers Telefon mache nutze ich den Wagen kaum Geschäftlich ... Diese 1 % Regelung wird ja vom Neupreis des Fahrzeuges berechnet also 60000 EUR davon 1% = 600 Euro

    Werden diese monatlichen 600 Euro jetzt zu meinen Umsatz von zb 1000 mEuro dazu gerechnet und zahle ich dann auf 1600 steuern ? oder wie und wo werden die 600 Euro angerechnet ....

    Welche Vorteile bringt es mir ein Fahrtenbuch zu führen ...

    Wie muss ein Fahrtenbuch geführt werden ?
    Müssen da auch die 6 mal in der Woche gemachten Fahrten zu meinen
    ( Haupt ) Arbeitgeber aufgeführt werden ?

    Ich habe halt damals bei dem Kauf die Umsatzsteuer gezogen ( Knapp 3000 Euro ) Wenn ich den Wagen jetzt wieder verkaufen will verkauf ich Ihn dann wieder mit 16 % oder nächstes Jahr mit 19 % Steuern ?

    Ich stehe da gerade etwas auf dem Schlauch ...

    Wäre nett wenn mir jemand die paar Fragen beantworten könnte ...

    MFG

    Torben

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  2. #2
    TP-Member DanielSchwab macht alles soweit korrekt
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    gelöscht.....
    Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:12 Uhr)

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von DanielSchwab
    für deine situation würde ich dir empfehlen,
    kann man bei dem komplexen Thema überhaupt Empfehlungen aussprechen, sofern noch nicht einmal der Sachverhalt klar ist???

    Wie es nämlich ausschaut ist die 1 % - Regelung gar nicht möglich, da der PKW sich nicht im notwendigen Betriebsvermögen befindet.
    Schau mal in meine Signatur in die Linkliste Steuerrecht. Dort befindet sich ein Link unter "1." zu einem sehr ausführlichen Beitrag aus der Zeitschrift "Steuer und Studium", welcher sich genau mit deiner Problematik auseinandersetzt.

    Falls dann noch Fragen auftauchen, schreib sie hier

    Gruß
    Sven

    EDIT: Ansonsten schau mal in die angehängte Datei
    Angehängte Grafiken
    Geändert von SvenWeb (16.09.2007 um 10:51 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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