hatte das mit meinem Stb. besprochen, weil sich mir diese Frage auch stellte.
er erklärte mir, dass der "Zeitpunkt der Leistung" entscheidend sei.
Wenn im Jahre 2006 die Leistung erbracht wurde, unterliegt sie egal bei welchem Zahlungseingang also immer noch 16% USt.
Ich würde das sogar so interpretieren, dass sogar bei Rechnungsstellung in 2007, die sich aber noch auf eine in 2006 erbrachte Leistung bezieht, immer noch mit 16% USt. versteuert werden kann.
Auf die Spitze getrieben: ich bewirte/beschalle/beleuchte ... eine kommerzielle Silvesterveranstaltung und rechne alle Leistungen bis 24.00 h mit 16% ab und alles ab 00.00 h mit 19% (und schreibe die Rechnung logischerweise frühestens am 01.01.07)
Zum Thema (Versand-)Handel sagte mein Stb., dass als "Zeitpunkt der Leistung" per BGB die "Übergabe an den Frachtführer" definiert sei, also nicht der Zeitpunkt, an dem der Kunde die Ware erhält.
Pakete/Lieferungen, die am 30. oder 31.12. (ist dieses Jahr allerdings ein Sonntag) auf die Reise zum Kunden gehen (per Paketdienst, Spedition .... wie auch immer) werden also noch mit 16% versteuert, egal wann sie beim Kunden ankommen bzw. bezahlt werden.


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