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Thema: Geldeingang im Jahr 2007, Rechnungsstellung 2006 mit 16% MwSt? Was tun

  1. #1
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Geldeingang im Jahr 2007, Rechnungsstellung 2006 mit 16% MwSt? Was tun

    Hi,

    ich wollte fragen wie Rechnungen, die ein Kunde 2006 erhält, aber erst 2007 bezahlt, bei der Umsatzsteuervoranmeldung zu berücksichtigen sind.

    Werden dann bei alten Rechnungen statt den neuen 19% nur 16% abgeführt? Oder hat der Unternehmer dann einfach Pech und muss selbst die 3% tragen, falls der Kunden die 3% nicht nachzahlen möchte?

    Danke im Voraus!

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    hatte das mit meinem Stb. besprochen, weil sich mir diese Frage auch stellte.

    er erklärte mir, dass der "Zeitpunkt der Leistung" entscheidend sei.

    Wenn im Jahre 2006 die Leistung erbracht wurde, unterliegt sie egal bei welchem Zahlungseingang also immer noch 16% USt.

    Ich würde das sogar so interpretieren, dass sogar bei Rechnungsstellung in 2007, die sich aber noch auf eine in 2006 erbrachte Leistung bezieht, immer noch mit 16% USt. versteuert werden kann.

    Auf die Spitze getrieben: ich bewirte/beschalle/beleuchte ... eine kommerzielle Silvesterveranstaltung und rechne alle Leistungen bis 24.00 h mit 16% ab und alles ab 00.00 h mit 19% (und schreibe die Rechnung logischerweise frühestens am 01.01.07)

    Zum Thema (Versand-)Handel sagte mein Stb., dass als "Zeitpunkt der Leistung" per BGB die "Übergabe an den Frachtführer" definiert sei, also nicht der Zeitpunkt, an dem der Kunde die Ware erhält.

    Pakete/Lieferungen, die am 30. oder 31.12. (ist dieses Jahr allerdings ein Sonntag) auf die Reise zum Kunden gehen (per Paketdienst, Spedition .... wie auch immer) werden also noch mit 16% versteuert, egal wann sie beim Kunden ankommen bzw. bezahlt werden.

  3. #3
    spl
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    für verschiedene Veranstaltungen (allgemein Gastwirte?) besteht doch eh die Pflicht für 19% erst ab dem morgen des 1.1.

    Aber sonst ein anschauliches Beispiel Thomas
    Gruß Sebastian

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  4. #4
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    Hehe, d.h. aber, sich dass einige Vorkasse-Bezahlungen von 2006 für 2007 negativ für das Unternehmen auswirken könnte?

    Beispiel: Ich bezahle Ende Oktober meine Webhosting-Rechnung für die kommenden 12 Monate. Berechnet wurden 16% MwSt. Da die Leistung aber zum Großteil erst im Jahr 2007 erbracht wird, müssten vom Anbieter ja 19% bezahlt werden, d.h. er bleibt für ein paar Monate auf den 3% sitzen - ist das so korrekt, Thomas?

  5. #5
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  6. #6
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    Aber er muss dann trotzdem 19% als Vorsteuer buchen - aber wenn er von mir nur 16% eingezogen hat, stimmt doch was nicht? Oder denk' ich grad falsch?

  7. #7
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    Wenn ich jetzt eine Re stelle, führe ich auch jetzt die USt ab.
    Ergo nehme ich 16% ein und führe 16% ab.
    Gruß Mark

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  8. #8
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    Behandlung bei der Istversteuerung:
    Anzahlungen, Vorauszahlungen, etc. vor dem 01.01.2007 vereinnahmt, Leistung nach dem 31.12.2006 ausgeführt: Gem. § 27 (1) S 3 UStG ist die für vor dem 01.01.2007 vereinnahmten Teilentgelte geschuldete weitere Umsatzsteuer i.H.v. 3% für den Voranmeldungszeitraum zu berechnen, in dem die Leistung ausgeführt wird (Grundsatz).

    Zitat Zitat von Stefan
    Hehe, d.h. aber, sich dass einige Vorkasse-Bezahlungen von 2006 für 2007 negativ für das Unternehmen auswirken könnte?

    Beispiel: Ich bezahle Ende Oktober meine Webhosting-Rechnung für die kommenden 12 Monate. Berechnet wurden 16% MwSt. Da die Leistung aber zum Großteil erst im Jahr 2007 erbracht wird, müssten vom Anbieter ja 19% bezahlt werden, d.h. er bleibt für ein paar Monate auf den 3% sitzen - ist das so korrekt, Thomas?
    Soweit bei Dauerleistungen der Vertrag als Rechnung für Umsatzsteuerliche Zwecke gilt, ist der Vertrag an den ab 01.01.2007 geltenden Steuersatz von 19% anzupassen. Der Vertrag muss alle Pflichtangaben i.S.d. § 14 UStG enthalten.

    Es ist auf jeden Fall auf die AGB zu achten. Z.B. bei Base:
    Flatrate für 25,- im Monat. Lt. AGB hat Base das Recht, etwaige USt-Erhöhungen an die Kunden weiter zu geben. Folge: Ab dem 01.01.2007 könnte Base (auch für Bestandskunden) den Preis für die Flatrate auf 25,65 pro Monat anheben... ob die das machen oder nicht entscheidet Base.

    Zitat Zitat von webcreate
    Wenn ich jetzt eine Re stelle, führe ich auch jetzt die USt ab.
    Ergo nehme ich 16% ein und führe 16% ab.
    Das kommt darauf an, wann die Leistung erbracht wird. Wenn du jetzt eine Rechnung schreibst, die Leistung allerdings erst in 2007 erbracht wird, dann musst du bereits heute 19% USt ausweisen und abführen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  9. #9
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    Zitat Zitat von MaWeSol
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    Ist das bei der Sollbesteuerung anders und wenn ja warum ?

  10. #10
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    Ist das bei der Sollbesteuerung anders und wenn ja warum ?
    nein, bei der Sollbesteuerung ist es genauso. Da kommt es ja eh auf den Zeitpunkt der Leistungsausführung an, während es bei der Istversteuerung normalerweise auf den Zahlungszeitpunkt ankommt. Dies wird jetzt aber für die Umstellung des USt-Satzes nicht angewendet und daher auch dieses Anwendungsschreiben.

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  11. #11
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    Passend zum Thema habe ich heute ne Mail vom Webhoster bekommen, in der sie "gezwungen sind, für alle betreffenden Domains die 3 % nachzuberechnen" ...

  12. #12
    spl
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    Zitat Zitat von Stefan
    Passend zum Thema habe ich heute ne Mail vom Webhoster bekommen, in der sie "gezwungen sind, für alle betreffenden Domains die 3 % nachzuberechnen" ...
    3% sind aber zu viel. Weil es von 16% zu 19% keine 3% mehr sind.
    Gruß Sebastian

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  13. #13
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    Passend zum Thema habe ich heute ne Mail vom Webhoster bekommen, in der sie "gezwungen sind, für alle betreffenden Domains die 3 % nachzuberechnen" ...
    wer erzählt denn sowas. Niemand zwingt die Leute vom Kunden die 2,5862... % mehr zu verlangen.
    Das einzige was verlangt wird ist, dass 19/119 des Rechnungsbetrages an das Finanzamt abgeführt werden. Sie würden also Gewinneinbußen hinnehmen müssen, wenn die Preise gleich bleiben. Wer den Preis aber um 3 % erhöht und behauptet, dass das einzig und alleine durch die USt geschehen ist, so hat er den Kunden übers Ohr gehauen oder er kann keinen Dreisatz berechnen.

    Leider handelt es sich bei den Homepagedienstleistungen (Webspace, Domain etc.) um Dauerleistungen, die nach A 177 Abs. 3 UStR mit Vollendung der Leistung als ausgeführt gelten und dies ist nunmal der letzte Tag der Vertragslaufzeit, welches wohl in 07 der Fall sein wird. Daher sind 19 % maßgebend.

    Gruß
    Sven
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