Warum sollte dies nicht möglich sein? Ander rum geht es ja auch (Hauptberuflich Angestellter, nebenberuflich ein Gewerbe)Zitat von SebastianM
Du musst lediglich deine Lohnsteuerkarte im Bürgerbüro beantragen und abholen. Anmelden bei den Sozialversicherungsträgern übernimmt der Arbeitgeber.Zitat von SebastianM
M.E. bleibst du weiter in der privaten KV, da du ja weiterhin hauptberuflich selbstständig bist. Kenne mich im SozV-Recht allerdings nicht so gut aus.Zitat von SebastianM
Welchen Aufwand meinst du? Dir entsteht ja im Prinzip kein Aufwand, oder sehe ich das falsch?Zitat von SebastianM
Erst mal müsstest du prüfen, ob deine Gewerbeanmeldung die von Dir auszuübende Tätigkeit abdeckt, falls nicht muss diese erweitert werden.Zitat von SebastianM
Arbeitest du auf Rechnung, dann würden keine zusätzlichen SozV-Abgaben anfallen (wäre m.E. auch der einfachste Weg, da du ja eh ein Gewerbe angemeldet hast).
Da du ja in einem Angestelltenverhältnis sein würdest, ist die Scheinselbstständigkeit nicht möglich. Im Angestelltenverhältnis bist du IMMER weisungsgebunden, das macht ein Angestelltenverhältnis ja aus.Zitat von SebastianM
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