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Alt 26.10.2006, 21:53   #1
TP-Senior
 
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Ort: Dresden
SebastianM ist auf einem guten Weg

Als Selbständiger befristete Anstellung annehmen?


Ahoi!

Ich stehe mal wieder vor einer neuen Situation und einem Berg von Fragen. Aber ich bin zuversichtlich, dass ihr mir auch diesmal helfen könnt.

Seit etwa einem halben Jahr habe ich nun einen Gewerbeschein und bin selbständig. Nun habe ich allerdings von einer Universität das Angebot bekommen, eine (vorerst auf 1 Monat) befristete Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft anzutreten. Dazu will die Uni nun unter anderem natürlich meine Lohnsteuerkarte und einen Krankenversicherungsnachweis von mir haben.

Was mir aber noch nicht ganz klar ist:

- Ist es für mich als Gewerbetreibenden überhaupt möglich, so ohne Weiteres eine Stelle anzunehmen und trotzdem selbständig zu bleiben?

- Was gibt es da zu beachten, wem muss ich diese Anstellung melden? Welchen Aufwand muss ich insgesamt betreiben, um diese Stelle annehmen zu können?

- Was ist mit meiner Krankenversicherung in dieser Zeit? (Aktuell bin ich privat versichert.) Wäre mein Arbeitgeber dann für einen Monat zu Sozialabgaben verpflichtet? Müsste ich mich gesetzlich versichern und anschließend wieder zur privaten Kasse wechseln?

- Letztlich frage ich auch deswegen, weil ich gerne einschätzen würde, ob die Vorteile eines Arbeitsvertrags überhaupt den Aufwand, den ich im Voraus betreiben muss, wert wäre. (Vor allem, da es ja sowieso "nur" 1 Monat wäre.)

- Fazit: Sollte ich dem Arbeitgeber anbieten, zum selben Bruttogehalt, das er mir als HiWi zahlen würde, auch auf Rechnung für ihn zu arbeiten? Wo lägen da die Vor- und Nachteile für ihn und mich?

(Eine Scheinselbständigkeit läge übrigens meiner Einschätzung nach in jedem Fall nicht vor, da ich weder zeit- noch weisungsgebunden arbeiten würde. Ich bekomme genau wie bei meiner selbständigen Tätigkeit ein Lastenheft, das ich dann allein abzuarbeiten habe.)

Gruß und vielen Dank für eure Mühe!

Sebastian
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Alt 27.10.2006, 17:05   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von SebastianM
- Ist es für mich als Gewerbetreibenden überhaupt möglich, so ohne Weiteres eine Stelle anzunehmen und trotzdem selbständig zu bleiben?
Warum sollte dies nicht möglich sein? Ander rum geht es ja auch (Hauptberuflich Angestellter, nebenberuflich ein Gewerbe)

Zitat:
Zitat von SebastianM
- Was gibt es da zu beachten, wem muss ich diese Anstellung melden? Welchen Aufwand muss ich insgesamt betreiben, um diese Stelle annehmen zu können?
Du musst lediglich deine Lohnsteuerkarte im Bürgerbüro beantragen und abholen. Anmelden bei den Sozialversicherungsträgern übernimmt der Arbeitgeber.

Zitat:
Zitat von SebastianM
- Was ist mit meiner Krankenversicherung in dieser Zeit? (Aktuell bin ich privat versichert.) Wäre mein Arbeitgeber dann für einen Monat zu Sozialabgaben verpflichtet? Müsste ich mich gesetzlich versichern und anschließend wieder zur privaten Kasse wechseln?
M.E. bleibst du weiter in der privaten KV, da du ja weiterhin hauptberuflich selbstständig bist. Kenne mich im SozV-Recht allerdings nicht so gut aus.

Zitat:
Zitat von SebastianM
- Letztlich frage ich auch deswegen, weil ich gerne einschätzen würde, ob die Vorteile eines Arbeitsvertrags überhaupt den Aufwand, den ich im Voraus betreiben muss, wert wäre. (Vor allem, da es ja sowieso "nur" 1 Monat wäre.)
Welchen Aufwand meinst du? Dir entsteht ja im Prinzip kein Aufwand, oder sehe ich das falsch?

Zitat:
Zitat von SebastianM
- Fazit: Sollte ich dem Arbeitgeber anbieten, zum selben Bruttogehalt, das er mir als HiWi zahlen würde, auch auf Rechnung für ihn zu arbeiten? Wo lägen da die Vor- und Nachteile für ihn und mich?
Erst mal müsstest du prüfen, ob deine Gewerbeanmeldung die von Dir auszuübende Tätigkeit abdeckt, falls nicht muss diese erweitert werden.
Arbeitest du auf Rechnung, dann würden keine zusätzlichen SozV-Abgaben anfallen (wäre m.E. auch der einfachste Weg, da du ja eh ein Gewerbe angemeldet hast).

Zitat:
Zitat von SebastianM
(Eine Scheinselbständigkeit läge übrigens meiner Einschätzung nach in jedem Fall nicht vor, da ich weder zeit- noch weisungsgebunden arbeiten würde. Ich bekomme genau wie bei meiner selbständigen Tätigkeit ein Lastenheft, das ich dann allein abzuarbeiten habe.)
Da du ja in einem Angestelltenverhältnis sein würdest, ist die Scheinselbstständigkeit nicht möglich. Im Angestelltenverhältnis bist du IMMER weisungsgebunden, das macht ein Angestelltenverhältnis ja aus.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2006, 17:22   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Dresden
SebastianM ist auf einem guten Weg
Herzlichen Dank für die Aufklärung!

Zitat:
Zitat von MaWeSol
Welchen Aufwand meinst du? Dir entsteht ja im Prinzip kein Aufwand, oder sehe ich das falsch?
Genau das war mir ja nicht klar. Ich dachte, ich müsste da erst wieder auf etliche Ämter rennen und Briefe an Versicherungen und Co. schreiben. Deshalb wollte ich abwägen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

Zitat:
Zitat von MaWeSol
Erst mal müsstest du prüfen, ob deine Gewerbeanmeldung die von Dir auszuübende Tätigkeit abdeckt, falls nicht muss diese erweitert werden.
Arbeitest du auf Rechnung, dann würden keine zusätzlichen SozV-Abgaben anfallen (wäre m.E. auch der einfachste Weg, da du ja eh ein Gewerbe angemeldet hast).
Meine Gewerbeanmeldung deckt die Tätigkeit auf jeden Fall ab. (Angemeldet sind "IT-Dienstleistungen mit Schwerpunkt Internet", das umfasst so ziemlich alles, was man am Computer machen kann.)

Inzwischen prüft mein Ansprechpartner an der Uni, ob auch ein Honorarvertrag möglich wäre. Schon wieder so ein Fachbegriff! Bedeutet "Honorarvertrag" wieder etwas besonderes oder meint das nichts anderes, als dass ich dort meinen Job mache und anschließend eine Rechnung schreibe?

Gruß und so,
Sebastian
SebastianM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2006, 18:05   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Zitat von SebastianM
Inzwischen prüft mein Ansprechpartner an der Uni, ob auch ein Honorarvertrag möglich wäre. Schon wieder so ein Fachbegriff! Bedeutet "Honorarvertrag" wieder etwas besonderes oder meint das nichts anderes, als dass ich dort meinen Job mache und anschließend eine Rechnung schreibe?
Hmm, denke mal schon. Mit Honorarverträgen ahb ich noch keine Erfahrungen gemacht...

Auf jeden Fall würde es auf eine selbstständige Tätigkeit rauslaufen.

Wenn du auch noch andere Kunden hast, dann besteht m.E. auch nicht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit...
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2006, 18:30   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Dresden
SebastianM ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Wenn du auch noch andere Kunden hast, dann besteht m.E. auch nicht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit...
Ich dachte bisher immer, das hinge nicht von der Zahl der Kunden ab, sondern von der Art und Weise des Arbeitsverhältnisses. Oder liege ich da falsch?

Meines Wissens nach ist es doch so, dass ich solange selbständig bin, wie ich orts-, zeit- und/oder weisungsungebunden arbeite. Sobald mein Kunde von mir verlangt, dass ich morgens um 7:30 Uhr auf der Matte stehe, Punkt 12 eine halbe Stunde Mittagspause mache und dann wieder in mein zugewiesenes Büro zurückkehre, um eine von ihm definierte Tätigkeit auszuüben, bin ich nur noch scheinselbständig - selbst wenn ich an den übrigen sechs Tagen des Woche noch 20 andere Kunden habe.
Wenn ich dagegen 10 Jahre lang bei einem einzigen Unternehmen beispielsweise Mitarbeiterschulungen durchführe, wobei ich diese eigenverantwortlich gestalte und auch die Zeitpunkte mehr oder weniger frei festlegen kann, kann ich trotzdem selbständig sein.

Gruß und so,
Sebastian
SebastianM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2006, 18:31   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden
Ich bekomme genau wie bei meiner selbständigen Tätigkeit ein Lastenheft, das ich dann allein abzuarbeiten habe.)

Wenn Sie nicht weisungsgebunden sind, bezweifle ich, dass Sie tatsächlich AN werden.
Im Prinzip ist es nicht schlecht, ein zusätzliches AN-Verhältnis einzugehen, den Aufwand hierzu betreibt der AG. Ihr Vorteil wäre, dass Sie den vollen AN-Werbungskosten-Pauschbetrag bekommen.
Selbstverständlich können Sie außer Ihrer gewerblichen Tätigkeit auch noch Einnahmen aus den übrigen 6 Einkunftsarten erzielen.
Lucie
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2006, 20:42   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Dresden
SebastianM ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Lucie
Wenn Sie nicht weisungsgebunden sind, bezweifle ich, dass Sie tatsächlich AN werden.
Naja, der Arbeitgeber ging davon aus, dass ich als Hochschulabsolvent noch kein Gewerbe angemeldet habe. Deshalb bot er mir eben den befristeten Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft an. Nachdem er nun weiß, dass ich Rechnungen schreiben darf, würde er meine Dienstleistung natürlich auch lieber im Rahmen eines Honorarvertrags in Anspruch nehmen, um sich selbst den sonst anfallenden Aufwand zu ersparen.

Zitat:
Zitat von Lucie
Im Prinzip ist es nicht schlecht, ein zusätzliches AN-Verhältnis einzugehen, den Aufwand hierzu betreibt der AG.
Bevor MaWeSol mich über das Prozedere aufgeklärt hat, wusste ich eben noch nicht, dass der ganze Aufwand tatsächlich beim Arbeitgeber liegt. Deshalb meine ursprüngliche Frage hier im Forum.

Gruß und so,
Sebastian
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