wenn du diese Jahre bereits eingereicht hattest und die Bescheide bestandskräftig geworden sind halte ich diese Forderung für sehr komisch. Sicherlich kann das Finanzamt die Sachen anfordern, ob der bisherige Bescheid jedoch noch geändert werden kann ist eine andere Sache.Soll ich das Ganze jetzt für 2002 & 2004 verbessern oder alles so lassen?
Du könntest den Fehler natürlich auch selbst korrigieren im Hinblick auf § 4 Abs. 2 S. 1 EStG, der auch für die Einnahmen-Überschussrechnung gilt. Ich würde es jedoch nicht machen, da das Finanzamt erstmal eine Änderungsvorschrift finden muss.
Wurde noch keine Erklärung eingereicht, so kann das Finanzamt diese auch fordern, da die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Den Fehler solltest du dann auch berichtigen.
Was war denn der Fehler in der Gewinnermittlung 2005 und was steht in den alten Bescheiden aus 02 und 04 ("Dieser Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig ..." - wie lautet der genaue Text unter dem Abrechnungsteil) ???
Gruß
Sven


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