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Thema: Verkauf ins Ausland

  1. #1
    TP-Junior xoD. macht alles soweit korrekt
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    Verkauf ins Ausland

    Guten Tag,

    ich verkaufe viel ins Ausland und wollte mal nachfragen, ob ich da etwas beachten muss?

    Ich bin dieses Jahr noch Kleinunternehmer.

    Gibt es irgendeine Grenze, bei Verkäufen ins Ausland oder muss ich etwas bei den Rechnungen beachten?

    Vielen Dank für Eure Antworten

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    erst mal umgekehrt gefragt (weil du ja schon viel verkaufst)

    was beachtest du denn bisher?

    es gibt je nach Zielland und Empfänger schon gewisse Dinge zu beachten, aber da kann man Romane drüber schreiben

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Und was verkaufst du und an wen?

  4. #4
    TP-Junior xoD. macht alles soweit korrekt
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    Hauptsächlich nach GB und FR (elektronische Artikel), bisher habe ich noch nichts beachtet.
    Preisklasse zwischen 20 und 50 Euro je Artikel.

  5. #5
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    also innerhalb der EU und (wegen der Preislage) wohl auch nur an Endverbraucher.

    Dann fallen Gedanken wegen Drittland-Regelungen und innergemeinschaftlichem B2B-Handel ja schon mal raus, macht alles viiieeel einfacher

    Zu beachten gibt es da meiner Meinung nach dann wirklich wenig.
    Warenhandel innerhalb der EU ist frei, also nix Zoll-mäßiges zu beachten schon mal
    Mit Umsatzsteuer hast weder du als Kleinunternehmer noch deine Kunden was zu tun.

    Also musst du nach meiner Einschätzung lediglich darauf achten, dass du pünktlich deine Kohle bekommst und deine Kunden ihre Ware

  6. #6
    TP-Junior xoD. macht alles soweit korrekt
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    Vielleicht noch etwas wegen Rechnungen? Gelten da andere Regelungen, darf ich sie auf deutsch ausstellen?

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von xoD.
    Vielleicht noch etwas wegen Rechnungen? Gelten da andere Regelungen, darf ich sie auf deutsch ausstellen?
    m.E. ja, warum nicht?

    Du darfst die Rechnungen auch in anderer Sprache schreiben, wenn du willst, solltest jedoch folgendes beachten:

    Zitat Zitat von Schäffer-Poeschel Verlag, Leseprobe "Buchführung leicht und praxisnah"
    Da es für viele der ausländischen Firmen in Deutschland sinnvoll
    ist, die Bücher in ihrer Landessprache zu führen, gestattet es der Gesetzgeber,
    eine lebende Sprache anzuwenden. Die Übersetzung darf aber keine
    allzu großen Schwierigkeiten bereiten. Das Unternehmen hat in diesem
    Fall geeignete Übersetzungen oder sogar einen vereidigten Dolmetscher
    für die Dauer der Außenprüfung zur Verfügung zu stellen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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