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Alt 01.11.2006, 21:53   #1
TP-Junior
 
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Question

Kleines Gewerbe - viele Fragen


Hallo,

ich lese schon eine ganze Weile hier im Forum - für das ich an dieser Stelle gleich mal ein Lob aussprechen möchte - mit und konnte auch schon etliche Antworten auf meine Fragen finden. Aber wie das so ist - entweder findet man nicht alles oder es ist so noch nicht behandelt worden.

Zunächst kurz zu mir: ich habe mir vor Kurzem einen Gewerbeschein geholt, um neben meinem Angestelltenverhältnis nebenberuflich noch ein paar Euros einzufahren. Schwerpunkt liegt hier auf EDV-Dienstleistungen, Support und Service in diesem Bereich sowie Reparaturen von elektronischen Geräten, um es mal etwas weiter zu fassen. Ich definiere mich als Kleinunternehmen (hoffe, das ist jetzt so korrekt), allerdings "mit" Umsatzsteuer.
Ich habe vor ca. 10 Jahren schon mal eine Gewerbe nebenbei betrieben - nie mit der Prämisse, mich irgendwann damit selbständig zu machen - und halte mich von daher für nicht ganz unbeleckt, was die Grundbegriffe des Unternehmertums angeht. Aber viele Details im Bereich Buchhaltung haben sich verändert und natürlich vergißt man auch Einiges ....

Deshalb tauchen nun natürlich etliche Fragen auf, auf die ich so bisher keine befriedigenden Antworten finden konnte. Ich werde sie der Einfachheit halber mal nummerieren. Entschuldigung schon mal vorab für die Länge des Threads.

1. Ich habe - auch hier im Forum - immer wieder die Aussage gehört, dass man nach der Gewerbeanmeldung Post vom FA bekommt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Also entweder haben die mich vergessen (was ich nicht glaube) oder die sind einfach langsam (das schon eher).
Die Gewerbeanmeldung ist jetzt einen Monat her, ich würde gern die ersten Rechnungen schreiben, habe aber nur eine "private" Steuernummer. Soll ich die nehmen? Was passiert, wenn das FA aufwacht und mir eine andere Nr. zuteilt - muss ich dann Rechnungen umschreiben?

2. Für den unbaren Zahlungsverkehr wollte ich mein privates Bankkonto benutzen, habe hierzu allerdings bereits die verschiedensten Meinungen gehört und gelesen. Macht das Sinn oder ist es eher von Nachteil? Habe nebenbei bemerkt kein Problem damit, meine Kontoauszüge mit den sonstigen Buchungen offenzulegen...

3. Die steuerlichen Belange möchte ich ohne Steuerberater erledigen - sinnvoll und empfehlenswert oder eher nicht?

4. Ich arbeite mit Lexware büroeasy 2007 (gerade frisch installiert und erst ein Absturz , die Software sieht ansonsten auf den ersten und zweiten Blick wirklich gut und für meine Zwecke mehr als ausreichend aus. Wollte jetzt meine Kasse buchen und die ersten Fragezeichen tauchen auf.

4a. Anfangssaldo Konto - da ich ja mein Privatkonto nehmen will, könnte ich hier nur mit fiktiven Zahlen arbeiten, sonst stimmen die Zahlen ja nie und nimmer. Anfangssaldo = 0,00 buchen und fertig?

4b. Kasse - habe hier im Forum etwas von "Barbericht / Kasse ohne Bestandsführung" gelesen - verstanden habe ich das nicht. Wie genau funktioniert das?

4c. Gewerbeanmeldung und Gebühren - das wäre ja ein gutes Beispiel für die Kasse, oder? 22,00 € - bar bezahlt - wie buchen? Stichwort "Mehrwertsteuer" - ist da welche drin? Auf dem Gewerbeschein selbst ist zwar der Gebührenvermerk, aber das steht nichts von MwSt. Also ohne?

4d. Nochmal Kasse - damit der Bestand nicht unter 0,00 sinkt, muss ja ab und zu was rein. Ist das dann immer eine "Privateinlage" und wie wird das verrechnet? Ist auf den ersten Blick vielleicht eine blöde Frage, aber ich werde hauptsächlich Rechnungen schreiben - also kaum Barzahlungen annehmen....

5. Nach den Anforderungen an eine Rechnung muss der Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt genannt werden. Ist hier auch eine Aussage wie "Der Leistungs- / Lieferzeitpunkt ist mit dem Datum der Rechnungstellung identisch" am Ende der Rechnung ausreichend? Oder muss - eventuell noch bei jedem Artikel - der exakte Zeitpunkt benannt werden (Datum)?

6. Spezialfrage: Als Angestellter habe ich einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. Kann ich hier auch (nebengewerblich bedingte) Fahrtkosten etc. steuerlich geltend machen wie mit einem privaten PKW? Wird zwar nicht so sehr häufig vorkommen, da ich vorwiegend von zu Hause bzw. online arbeite, aber man kann ja nie wissen...
Schwierig dürfte allerdings die Beibringung von z.B. Tankbelegen werden, weil die natürlich meine Firma haben möchte....


Vielen Dank schon einmal vorab für Eure Tips und Hinweise.

Viele Grüße
Torsten
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Jeder ist zu irgendetwas zu gebrauchen - und sei es als abschreckendes Beispiel!
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Alt 01.11.2006, 22:16   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
zu 2. Ich sehe keinen Grund, warum du ein "Geschäftskonto" benötigen solltest.

zu 3. Wenn du gewillt bist dich mit der Materie auseinanderzusetzen...

zu 4. Warum wollen eigentlich immer alle doppelte Buchführung machen? Du definierst dich dem Umsatz nach als Kleinunternehmer, warum machst du keine EÜR?

zu 6. Da war hier schonmal was .... Du würdest auch nicht die Tankbelege brauchen, sondern lt. Fahrtenbuch für jeden gewerblichen km 0,30 € pauschal geltend machen (Sprit, Versicherung, Rep., usw.)
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Alt 01.11.2006, 22:38   #3
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Zitat:
Zitat von dorintia
zu 4. Warum wollen eigentlich immer alle doppelte Buchführung machen? Du definierst dich dem Umsatz nach als Kleinunternehmer, warum machst du keine EÜR?
Ähhhh - will ich doch. Das Programm kann sicherlich mehr, aber mir geht es auch um eine einfachere Übersicht über alle finanziellen Belange. Hätte ich besser zu Word und Excel greifen sollen?

Zitat:
Zitat von dorintia
zu 6. Da war hier schonmal was .... Du würdest auch nicht die Tankbelege brauchen, sondern lt. Fahrtenbuch für jeden gewerblichen km 0,30 € pauschal geltend machen (Sprit, Versicherung, Rep., usw.)
Arrgghhh, da ist es wieder, das böse Wort: Fahrtenbuch. Ich versteuere im Moment den Privatanteil mit den bekannten 1% - ein Fahrtenbuch wollte ich eigentlich nicht führen.

Viele Grüße
Torsten
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Alt 01.11.2006, 22:46   #4
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Zitat:
Die Gewerbeanmeldung ist jetzt einen Monat her, ich würde gern die ersten Rechnungen schreiben, habe aber nur eine "private" Steuernummer. Soll ich die nehmen? Was passiert, wenn das FA aufwacht und mir eine andere Nr. zuteilt - muss ich dann Rechnungen umschreiben?
nimm die private. Es wird die gleiche sein.

Zitat:
2. Für den unbaren Zahlungsverkehr wollte ich mein privates Bankkonto benutzen, habe hierzu allerdings bereits die verschiedensten Meinungen gehört und gelesen. Macht das Sinn oder ist es eher von Nachteil? Habe nebenbei bemerkt kein Problem damit, meine Kontoauszüge mit den sonstigen Buchungen offenzulegen...
dann ist das kein Problem das private Konto zu nehmen. Man beachte jedoch die Aufbewahrungsfristen der Kto.-Auszüge.

Zitat:
4a. Anfangssaldo Konto - da ich ja mein Privatkonto nehmen will, könnte ich hier nur mit fiktiven Zahlen arbeiten, sonst stimmen die Zahlen ja nie und nimmer. Anfangssaldo = 0,00 buchen und fertig?
Buch den Betrag als Privateinlage (Kto. #1890 SKR03) ein oder benutz das entsprechende Saldenvortragskonto (Kto. #9000 SKR03).

Zitat:
4b. Kasse - habe hier im Forum etwas von "Barbericht / Kasse ohne Bestandsführung" gelesen - verstanden habe ich das nicht. Wie genau funktioniert das?
Gewinnermittler nach 4/3 (§ 4 Abs. 3 EStG bzw. die EÜR) brauchen kein Kassenbuch führen. Dementsprechend brauchen die strengen Anforderungen an ein Kassenbuch auch nicht eingehalten werden mangels Verpflichtung zur Führung eines richtigen Kassenbuchs. Es reicht also ganz normal aus die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen evtl. auf Minusbestände in der Kasse zu achten.

Zitat:
4c. Gewerbeanmeldung und Gebühren - das wäre ja ein gutes Beispiel für die Kasse, oder? 22,00 € - bar bezahlt - wie buchen? Stichwort "Mehrwertsteuer" - ist da welche drin? Auf dem Gewerbeschein selbst ist zwar der Gebührenvermerk, aber das steht nichts von MwSt. Also ohne?
wenn keine ausgewiesen wurde kannst du auch keine als Vorsteuer abziehen. Die Leistungen des Staates sind in der Regel nicht steuerbar mangels Unternehmereigenschaft (§ 2 Abs. 3 UStG).

Zitat:
4d. Nochmal Kasse - damit der Bestand nicht unter 0,00 sinkt, muss ja ab und zu was rein. Ist das dann immer eine "Privateinlage" und wie wird das verrechnet? Ist auf den ersten Blick vielleicht eine blöde Frage, aber ich werde hauptsächlich Rechnungen schreiben - also kaum Barzahlungen annehmen....
alleine aus denklogischen Gründen ist ein Bestand von unter 0 EUR nicht möglich in der Kasse. Die Mittelherkunft ist natürlich entsprechend zu buchen und wenn etwas aus dem privaten Bereich in die Kasse gelegt wird ist das natürlich auch als Privateinlage zu buchen. Gewinnmäßig tut sich bei diesen Geschäftsvorfällen natürlich nicht.

Zitat:
5. Nach den Anforderungen an eine Rechnung muss der Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt genannt werden. Ist hier auch eine Aussage wie "Der Leistungs- / Lieferzeitpunkt ist mit dem Datum der Rechnungstellung identisch" am Ende der Rechnung ausreichend? Oder muss - eventuell noch bei jedem Artikel - der exakte Zeitpunkt benannt werden (Datum)?
geht auch, man kann auch "Leistungszeitpunkt und Rechnungsdatum: tt.mm.jjjj" schreiben. Man kann es also zusammenfassen.

Zitat:
6. Spezialfrage: Als Angestellter habe ich einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. Kann ich hier auch (nebengewerblich bedingte) Fahrtkosten etc. steuerlich geltend machen wie mit einem privaten PKW? Wird zwar nicht so sehr häufig vorkommen, da ich vorwiegend von zu Hause bzw. online arbeite, aber man kann ja nie wissen...
Schwierig dürfte allerdings die Beibringung von z.B. Tankbelegen werden, weil die natürlich meine Firma haben möchte....
auf die schnelle habe ich da keine Lösung, da müsste ich erst ein bisschen nachlesen.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 02.11.2006, 00:35   #5
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von caledo
Ähhhh - will ich doch. Das Programm kann sicherlich mehr, aber mir geht es auch um eine einfachere Übersicht über alle finanziellen Belange. Hätte ich besser zu Word und Excel greifen sollen?
Excel ist tatsächlich für eine EÜR völlig ausreichend oder guck mal da: http://www.easyct.de/news.php
Denn normalerweise gibt's bei 'ner EÜR keine Privateinlagen oder -entnahmen, das gibt's nur Betriebsausgaben und -einnahmen.

Und wegen dem Firmenwagen lies mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...ht=firmenwagen
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Alt 02.11.2006, 10:34   #6
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caledo macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia
Denn normalerweise gibt's bei 'ner EÜR keine Privateinlagen oder -entnahmen, da gibt's nur Betriebsausgaben und -einnahmen.
Hmmm, klingt irgendwie kompliziert. Schließlich muss ich ja (normalerweise) vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit schon mal Geld in die Hand nehmen, um bestimmte - wenn auch kleine - Investitionen zu tätigen. Die kann ich ja dann erstmal nur von privat bezahlen, oder?
Ich verstehe das so, dass es bei einem Kleinunternehmer keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen gibt. Somit ist es im Grunde egal, woher das Geld kommt oder wohin es fließt - oder?

Und was die Buchungen in büroeasy angeht - sicherlich würde es reichen, wenn man mit Word und Excel arbeitet. Nenn es "Spieltrieb" oder Technikverliebtheit - aber ich finde die Arbeit mit einem solchen Programm, auch wenns vielleicht zunächst ein bißchen komplizierter aussieht, auf lange Sicht einfacher und letztlich auch professioneller. Und viele Vorgänge wie z.B. die USt-VA sind darin automatisiert enthalten.
Und eine EÜR stellt einem das Programm am Ende des Jahres auch zusammen.

Und vielen Dank für den Hinweis auf den Firmenwagen-Thread. Ich glaube, ich lass das lieber mit dem Ansatz irgendwelcher Kosten. Es wird ohnehin nur sehr, sehr selten vorkommen und ich rechne grundsätzlich alle Tankbelege usw. an meine Firma ab, bei der ich angestellt bin. Ich will da auch keine schlafenden Hunde wecken...

Viele Grüße
Torsten
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Geändert von caledo (02.11.2006 um 10:44 Uhr).
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Alt 02.11.2006, 11:48   #7
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von caledo
Schließlich muss ich ja (normalerweise) vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit schon mal Geld in die Hand nehmen, um bestimmte - wenn auch kleine - Investitionen zu tätigen. Die kann ich ja dann erstmal nur von privat bezahlen, oder?
Ich verstehe das so, dass es bei einem Kleinunternehmer keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen gibt. Somit ist es im Grunde egal, woher das Geld kommt oder wohin es fließt - oder?
Genau - aber auch jemandem der der Regelbesteuerung unterliegt - so wie dir - geht es nicht anders.

Deshalb bitte nicht den Begriff "Kleinunternehmer" für kleines oder nebenberufliches Unternehmen verwenden. Eher wird dieser für jemanden verwendet der die Kleinunternehmerregelung lt. $19 UstG. in Anspruch nimmt.

Komplizierter wird es dann eigentlich erst ab der GmbH, da steht ja dann eine gewisse Summe Geld dahinter. Ist eben eine andere Rechtsform.
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Alt 11.11.2006, 13:31   #8
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holly71 macht alles soweit korrekt
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Kleinunternehmer pro/contra?


hallo erst mal

die Frage wurde sicher schon etliche male gestellt,ich hätte trotzdem gerne nochmal die ein oder andere Meinung die mir bei meiner Entscheidung helfen könnten
zb. ist die Kleinunternehmerregelung pauschal immer sinnvoll wenn mann abschätzen kann, das man die 17.500 nicht überschreitet und mann auch keine großen Anschaffungen tätigen muß
ist sie auch dann noch sinnvoll wenn Rechnungen sowohl an Privatleute als auch an firmen schreibt????
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Alt 11.11.2006, 13:39   #9
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von holly71
ist sie auch dann noch sinnvoll wenn Rechnungen sowohl an Privatleute als auch an firmen schreibt????
Nein, weil die meisten Firmen Rechnungen mit ausgewiesener Mwst. wollen.
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2006, 13:51   #10
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holly71 macht alles soweit korrekt
ja schon,aber nehmen wir mal eine Beispielrechnung für eine Firma

Leistung X 100,-

jetzt würden 16% mwst dazu kommen
wären dann 116,- die Mwst könnte sich dann diese Fa. vom Finanzamt wieder holen,sie hätten also 100,- bezahlt
nun wird die Mwst bei Kleinunternehmen nicht ausgewiesen, bleibt doch für die Fa. trotz allem die zu bezahlende Rechnung über 100,- oder habe ich da irgendwo eine Denkfehler???
holly71 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2006, 13:58   #11
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Öhm, mir brauchst du das nicht zu erzählen... ich weiss auch, das eine Rechnung vom Kleinunternehmer genau 16% günstiger (u.U. sogar mehr) sein kann, aber überzeug davon mal die Firmen....

Vor kurzem hatten wir hier erst jemanden wo sich die Firma - nach Rücksprache mit ihrem Steuerberater - davon überzeugen ließ....
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