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Thema: Steuerermäßigung bei 3 Kindern?

  1. #1
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    Question Steuerermäßigung bei 3 Kindern?

    Hallo,

    habe durch einen Kollegen erfahren, das man bei 3 Kindern (6,3,kommt bald) keine Lohnsteuer mehr zahlen muss. Stimmt das ???

    Nur der Ehemann ist Berufstätig.....

    Wenn ja gibt es irgendwo einen Bericht, wo man dieses nachlesen kann?

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Danke

    Flash

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Öhm, wo kann ich das beantragen?

    Wir haben auch 3 Kinder, ich bin in Elternzeit und haben Steuerklasse 3 und 5. Wir haben zwar durch Fahrtkosten etc. etwas von den 2005 gezahlten Steuern zurück bekommen, aber das FA hat leider auch was behalten......
    Und mein Mann ist garantiert kein Großverdiener .... wenn ich manchmal die Stundensätze lese, die hier so gehandelt werden denk ich mir meinen Teil.

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Die Lohnsteuer steht bei der Lohnabrechnung in keinem Verhältnis zu den auf der LSt-Karte eingetragenen Kindern.

    Die LSt berechnet sich nach dem monatlichen stpfl. Lohn/Gehalt.

    Die Anzahl der auf der LSt-Karte eingetragenen Kinder hat lediglich Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.

    Bsp.:

    Ein AN der im Monat 2.000,99 stpfl. Lohn hat, muss in der St.-Klasse III 39,16 LSt zahlen, jedoch bei mehr als 0,5 Kindern auf der LSt-Karte keinen SolZ und keine KiSt.


    !!! ACHTUNG !!!

    Bis zu einem stpfl. monatlichen Lohn i.H.v. 1.700,99 fällt in der St.-Klasse keine LSt an. Der Ehegatte muss aber folglich die St.-Klasse V auf der LSt-Karte eingetragen haben.

    Der Ehegatte mit St.-Klasse V zahlt im vergleich dann mehr LSt als er eigentlich zahlen müsste, der Ehegatte mit St.-Klasse III zahlt allerdings viel zu wenig LSt.

    Bei der St.-Klassenwahl III / V kommt es in den meisten Fällen zu einer Einkommensteuernachzahlung!!!

    Die St.-Klassen III /V verpflichten auch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung!!!

    Auf das Jahr gerechnet bleibt die Einkommensteuerbelastung gleich. Durch die Wahl der Steuerklassen verschiebt sich nur der Zeitpunkt, an dem das Finanzamt die Steuer bekommt.

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  4. #4
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    Danke für die Hilfe.....
    Deine Antwort war sehr hilfreich.

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