genauIn dem Kontoauszug steht, dass die Zinsen sind einkommensteuerpflichtig, (muss ich also die Zinsen nur im Einkommensteuererklärung angeben?!?)
Gruß
Sven
Guten Abend
Kann mir jemand erklären, was ich mit der Abrechnung für meine Girokonto und Zinsen für Guthaben machen soll, Darf ich 16 % von der Abrechnung als Abziehbare Vorsteuerbeträge handeln????
Und was ist mit dem Zinsen.?? Wo soll ich die Zinsensumme in der Umsatzsteuer Voranmeldung eintragen??
In dem Kontoauszug steht, dass die Zinsen sind einkommensteuerpflichtig, (muss ich also die Zinsen nur im Einkommensteuererklärung angeben?!?)
Ich werde sehr dankbar für irgendwelche Infos sein
Grüsse
Konrad
Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh
genauIn dem Kontoauszug steht, dass die Zinsen sind einkommensteuerpflichtig, (muss ich also die Zinsen nur im Einkommensteuererklärung angeben?!?)
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven und die Abschlussabrechnung??
Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh
Wenn das 'nen Geschäftskonto ist, sind das Ausgaben - Kontoführungsgebühren halt. Vorsteuer kannst du nur geltend machen wenn diese auch ausgewiesen wurde.
Bei den Kontoführungsgebühren, sowie bei dem Großteil der anderen Leistungen einer Bank handelt es sich um USt-freie Leistungen... (§4 Nr. 8 a-k UStG)
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)