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Thema: Abschluss abrechnung und Umst-Voranmeldung

  1. #1
    TP-Member kondor macht alles soweit korrekt Avatar von kondor
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    Abschluss abrechnung und Umst-Voranmeldung

    Guten Abend

    Kann mir jemand erklären, was ich mit der Abrechnung für meine Girokonto und Zinsen für Guthaben machen soll, Darf ich 16 % von der Abrechnung als Abziehbare Vorsteuerbeträge handeln????
    Und was ist mit dem Zinsen.?? Wo soll ich die Zinsensumme in der Umsatzsteuer Voranmeldung eintragen??
    In dem Kontoauszug steht, dass die Zinsen sind einkommensteuerpflichtig, (muss ich also die Zinsen nur im Einkommensteuererklärung angeben?!?)

    Ich werde sehr dankbar für irgendwelche Infos sein

    Grüsse
    Konrad
    Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    In dem Kontoauszug steht, dass die Zinsen sind einkommensteuerpflichtig, (muss ich also die Zinsen nur im Einkommensteuererklärung angeben?!?)
    genau

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member kondor macht alles soweit korrekt Avatar von kondor
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    Sven und die Abschlussabrechnung??
    Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wenn das 'nen Geschäftskonto ist, sind das Ausgaben - Kontoführungsgebühren halt. Vorsteuer kannst du nur geltend machen wenn diese auch ausgewiesen wurde.

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Bei den Kontoführungsgebühren, sowie bei dem Großteil der anderen Leistungen einer Bank handelt es sich um USt-freie Leistungen... (§4 Nr. 8 a-k UStG)
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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