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Thema: Nochmal Abschreibungen - Fragen über Fragen

  1. #1
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    Nochmal Abschreibungen - Fragen über Fragen

    Hallöchen, heute erst angemeldet, und schon eine Frage *ggg*.

    Und zwar hab ich mich hier im Forum schon von vorne bis hinten durchgelesen, aber irgendwie die Antwort auf meine Frage nicht gefunden.

    Und zwar betreibe ich ein Gewerbe im Bereich Damen- Herrenschneiderei, als Nebenerwerb (Kleinunternehmerregelung). Bin also befreit von der Ust.

    Jetzt habe ich mir Anfang des Jahres eine Nähmaschine gekauft, mit der ich die Arbeiten für dieses Gewerbe mache.

    Diese hat einen kleinen, 4-stelligen Betrag gekostet, und zählt ja somit als abschreibungspflichtig.

    Wie verbuche ich das ganze jetzt genau? Ich habe die Maschine ja bekommen und bezahlt. Muss also dafür eine Buchung machen mit dem Gesamtbetrag, oder? Aber dann hab ich doch den gesamten Betrag in den Ausgaben stehen, und das ist ja nicht richtig, weil ich die Maschine abschreiben muss...

    Ich blick da grad garnicht durch (vor allem, wenn man bedenkt, das ich damals meine mündliche Prüfung zu dem Thema mit sehr gut bestanden habe... lang lang ists her...)


    Und noch ne Frage: Ich habe zusätzlich einen PC gekauft für mein Büro, der liegt im netto unter den 410 Euro, Brutto aber darüber... Muss ich den jetzt abschreiben (Ust-befreit), oder nicht?


    *tee und keske verteilt*

  2. #2
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    Moin

    Muss also dafür eine Buchung machen mit dem Gesamtbetrag, oder? Aber dann hab ich doch den gesamten Betrag in den Ausgaben stehen, und das ist ja nicht richtig, weil ich die Maschine abschreiben muss...
    genau, und deshalb buchst du erfolgswirksam nur die Abschreibung und nicht den ganzen Betrag. Die Anschaffung selbst würde ich in einer Nebenrechnung führen um einen Überblick zu behalten wieviel Abschreibung noch für die Folgejahre verbleibt, sogenanntes Anlageverzeichnis.

    Und noch ne Frage: Ich habe zusätzlich einen PC gekauft für mein Büro, der liegt im netto unter den 410 Euro, Brutto aber darüber... Muss ich den jetzt abschreiben (Ust-befreit), oder nicht?
    wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist wie hier gilt grds. immer der Bruttobetrag als Betriebsausgabe. Da ich aber grds. geschrieben habe muss es also auch eine Ausnahme geben und die betrifft nämlich genau die sogenannten GWG's. Hier wird immer auf den Nettobetrag abgestellt, egal ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht. Du kannst den PC also komplett abschreiben, da netto unter 410 EUR.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Super, jetzt ist mir schon einiges klarer.

    Danke schön.


    edit: ach, nochwas. "Nähmaschine" ansich gibt es in dieser Abschreibungs-Dauer-Liste nicht. Mit wieviel Jahren veranschlage ich dann, mit 5?

  4. #4
    TP-Junior Black Rose Wear macht alles soweit korrekt
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    Guten Morgen zusammen.

    Habe noch ne kleine Verständnisfrage. Wenn ich jetzt bilanzieren würde (was ich ja nicht muss - gottseidank), wie müsste ich das dann verbuchen?

    Erstmal den Kauf der Maschine Betriebsausstattung und Vorsteuer an Bank
    und dann jährlich die Abschreibungen Afa an Betriebsausstattung?

  5. #5
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    edit: ach, nochwas. "Nähmaschine" ansich gibt es in dieser Abschreibungs-Dauer-Liste nicht. Mit wieviel Jahren veranschlage ich dann, mit 5?
    Bei der Liste geht es um Richtsätze - ausgenommen Firmenwert (15 Jahre und PKW 6 Jahre). Den Rest kannst du selbst nach eigenen Vorstellungen schätzen.

    Erstmal den Kauf der Maschine Betriebsausstattung und Vorsteuer an Bank
    und dann jährlich die Abschreibungen Afa an Betriebsausstattung?

    ...

    Ich blick da grad garnicht durch (vor allem, wenn man bedenkt, das ich damals meine mündliche Prüfung zu dem Thema mit sehr gut bestanden habe... lang lang ists her...)
    Bilanzieren und Aufzeichnungen führen solltest du ganz schnell vergessen. Das bringt dich nur durcheinander. Vergiss das bisher gelernte einfach. Es ist besser, da man ansonsten auf krumme Gedanken kommt.

    Dein Buchungssatz ist aber richtig. Bei der EÜR musst du jedoch anders denken, da es keine Forderungen und Verbindlichkeiten gibt.

    Gruß
    Sven
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