Moin
genau, und deshalb buchst du erfolgswirksam nur die Abschreibung und nicht den ganzen Betrag. Die Anschaffung selbst würde ich in einer Nebenrechnung führen um einen Überblick zu behalten wieviel Abschreibung noch für die Folgejahre verbleibt, sogenanntes Anlageverzeichnis.Muss also dafür eine Buchung machen mit dem Gesamtbetrag, oder? Aber dann hab ich doch den gesamten Betrag in den Ausgaben stehen, und das ist ja nicht richtig, weil ich die Maschine abschreiben muss...
wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist wie hier gilt grds. immer der Bruttobetrag als Betriebsausgabe. Da ich aber grds. geschrieben habe muss es also auch eine Ausnahme geben und die betrifft nämlich genau die sogenannten GWG's. Hier wird immer auf den Nettobetrag abgestellt, egal ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht. Du kannst den PC also komplett abschreiben, da netto unter 410 EUR.Und noch ne Frage: Ich habe zusätzlich einen PC gekauft für mein Büro, der liegt im netto unter den 410 Euro, Brutto aber darüber... Muss ich den jetzt abschreiben (Ust-befreit), oder nicht?
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Ich blick da grad garnicht durch (vor allem, wenn man bedenkt, das ich damals meine mündliche Prüfung zu dem Thema mit sehr gut bestanden habe... lang lang ists her...)
Zitieren